Gerät abgefallen, Display kaputt, Navigon will aber Vorkasse?!

  • Auch wenn es finanziell weh tut.


    Ich habe einmalig ca. 50 Euro in eine Brodithalterung gesteckt und daran mein Navi befestigt.


    Somit komme ich nie in die Situation, daß mir das Gerät runter fallen kann. Der mitgelieferte Halter liegt noch immer unbenutzt im Karton.


    Und was die 30 Euro des TE betreffen:
    Diese werden verlangt um einen Kostenvoranschlag zu erstellen und müssen im Falle einer Reparatur zu Lasten des TE wieder verrechnet werden. Sollte Navigon den Schaden als Garantie abwickeln, werden auch die 30 Euro wieder erstattet.


    und die letzte Möglichkeit:
    sollte das Gerät nicht mehr reparabel oder dem TE die Reparaturkosten zu hoch sein, dann sind die 30 Euro weg.


    Von dem her ist die Vorgehensweise von Navigon nachvollziehbar. Andere Unternehmen machen es auch nicht anders.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von holzwurm68 ()

  • Zitat

    Original von keydogg


    Zur Not halt über ne Privathaftpflicht abwickeln??


    Aus dem Sachverhalt heraus kommt mir da spontan der Gedanke, das hier § 263 StGB greifen würde... : drink

  • Zitat

    Original von Volker_I.


    Aus dem Sachverhalt heraus kommt mir da spontan der Gedanke, das hier § 263 StGB greifen würde... : drink


    Böser Du 8)


    @Oldtimer: Ein Mangelfolgeschaden ist durch das BGB gedeckt.


    Gruß Frank


  • Man soll ja heute nichts unversucht lassen, daher finde ich den Reklamationsversuch von Deiner Seite schon in Ordnung. Ich bezweifel allerdings stark, dass Du mit dem Versuch Erfolg haben wirst. :rolleyes:


    Ich würde sagen: Pech gehabt. Kauf Dir besser für ein paar Euro eine vernünftige Festeinbauhalterung von Brodit oder Richter und verzichte auf die Saughalterung. :)


    Man mus immer damit rechnen, dass sich z.B durch Temperaturunterschiede die Halterung von der Scheibe löst. Das kann passieren und da kann auch kein Hersteller für haftbar gemacht werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fränzken ()

  • ok, scheint also so zu sein, dass die mehrheit der meinung ist, nicht einzureichen.


    dann werd ich das mal so weiterempfehlen.


    kam nur drauf, weil ich hier irgendwo mal gelesen habe, dass das einer erfolgreich gemacht hat.


    aber das war dann wohl eher glück.


  • Es ist in der Tat so das die 30 (wobei ich der Meinung bin das es 35 sind) für den Kostenvoranschlag gedacht sind. Dies musste jemand hier mit einem abgerissenen Reset Taster (8110) auch zahlen.


    hier:


    LI-Ionen Akku im 8110



    Das Navigon sich den Betrag im Voraus bezahlen lässt, könnte mit deren Erfahrungen zusammen hängen. Wenn z.B. genügend Kunden gesagt haben oh nö, Reparatur zu teuer lass mal kann entsorgt werden und dann die 30 bzw. 35 nicht überwiesen haben ???
    War jetzt nur mal laut nachgedacht.


    Viele Grüße


    Rolf

    2 Mal editiert, zuletzt von meiseac ()

  • haben die dir das problemlos umgetauscht? JA!


    es wurde wahrscheinlich kein schaden am gerät verursacht, oder? NEIN!


    die Schlieren habe ich mit ein Art Marmorierung beschrieben, dann kam sofort ein O.K. und Ersatz ist unterwegs.

    Einmal editiert, zuletzt von q12 ()

  • Zitat

    Original von keydogg
    Also auf Gewährleistung einschicken wäre mir jetzt zu riskant, wie willst du denen beweisen das nur die "defekte" Halterung schuld ist? Alles andere wäre pure Kulanz von Navigon!


    Gewährleistung sind Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer (nicht Hersteller) bei Lieferung einer mangelhaften Ware. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung beim Verkäufer. Erst danach gibt es eine Beweislastumkehr.


    Daher sollte das defekte Teil im Rahmen der Gewährleistung beim Händler (=Vertragspartner) zurückgegeben werden.


    Gruß Peter

  • das gerät wurde bei einem versandhaus gekauft. das wiederum sagt, man solle sich bei navigon melden, die hätten damit nichts zu tun.

  • Zitat

    Original von promexx
    das gerät wurde bei einem versandhaus gekauft. das wiederum sagt, man solle sich bei navigon melden, die hätten damit nichts zu tun.


    Da liegt das Versandhaus eben falsch. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt. Die zweijährige Gewährleistung gegenüber dem Kunden muss der Vertragspartner (=Verkäufer) erfüllen. Der Kunde kann somit vom Verkäufer auch nicht gezwungen werden, sich an die Hotline des Herstellers zu wenden.


    Gruß Peter

  • Gezwungen werden nicht, allerdings kann ich das jedem nur naheliegen...


    Das Versandhaus macht auch nichts anderes, als das Teil zum Hersteller weiterzusenden und dir dann das entsprechende Austauschgerät wieder zurückzuschicken...


    Top Händler wie z.B. Amazon tauschen sogar oft vorab bereits auf Kulanz aus...


    Wenn der Händler das nicht macht, würde ich aufjedenfall direkt über den Hersteller gehen, dann spart man sich nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

  • Der Händler kann sich aber diese Leistung nicht vergüten lassen.
    Nach einem dreimaligen Nachbesserungsversuch hat man die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen, d.h., sich den vollen Kaufpreis erstatten zu lassen. Diesen Anspruch habe ich aber nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller. Daher meine Empfehlung, immer den Verkäufer einbeziehen.


    Gruß Peter

  • Guter Hinweis, aber "älterer" Artikel aus dem Jahr 2007. Da hat sich einiges Runderneuert.

  • Zitat

    Original von Rammstein
    Ich würde sagen: Pech gehabt. Kauf Dir besser für ein paar Euro eine vernünftige Festeinbauhalterung von Brodit oder Richter und verzichte auf die Saughalterung. :)


    Alles nur auf pech bezhiehen ist, meiner meinung nach, zu einfach gedacht.
    Wenn einer saugnapf teil eines navigationspaket ist, darf mann davon ausgehen dass dass auch funzen muss.


    Aber, wie so öft der fall ist, wird dass navi immer aus besseres material erstellt dann der saughälterung.
    Da hatt mann oft der eindrück ess komme aus einer Ramschbude.