Legal?

  • Warscheindlich werden Sie es nicht mal bemerken.


    Sollte es ein Hardware Defekt sein wird das Gerät umgetauscht.
    Sollte es ein Fehler beim Betriebssystem sein wird das neu aufgespielt.


    Aber wirklich genau kann es Dir nur Becker sagen.


    gwes.exe ist eine Windows Systemdatei die von Dir nicht gelöscht oder verändert werden kann.
    Warscheindlich ist ein Fehler im ROM Deines Gerätes und das kann nur Becker reparieren.

  • Zitat

    Original von Volker_I.
    Theorie und Praxis.... :D : drink


    Nö, Tekkie vs. Anwalt ... :D



  • Habe mit dem becker kundenservice telefoniert.. ich soll das gerät einschicken mit erklärung und bitte um kulanz...
    sollte ich in diesem schreiben eher nichts erwähnen von den veränderungen oder bekomme ich am ende deshalb ärger?


    Lg

  • Hast Du das Gerät direkt von Becker?
    Eigendlich ist es die Aufgabe des Verkäufers die Garantiansprüche abzuwickeln.
    Nicht Du, sondern der Verkäufer muss das Gerät an Becker senden.
    Ich würde nichts dazuschreiben und schon gar nicht um Kulanz bitten.
    Das Gerät als Defekt abgeben und fertig.

  • okay, dann will ich das mal versuchen.


    ich hatte mich an becker gewendet da ich wissen wollte ob es bei garantieverlust nicht günstiger ist einfach ein neues gerät zu kaufen.
    macht evtl. nach zu zahlender reparatur und versand kaum einen unterschied.


    ähm, gerät ist von saturn...

    Einmal editiert, zuletzt von garettchen ()

  • Falls Saturn noch Geräte davon vorrätig haben sollte, würde ich dir raten, das Gerät dort abzugeben, mit entsprechendem Hinweis auf den Fehler. Denn der Fehler kommt ja von dem eigentlich nicht änderbaren ROM-Speicher. Sprich, eben dieser müsste von Anfang an schon einen Knacks gehabt haben. Denn bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelrüge) hat der Käufer das Wahlrecht, ob Reparatur (Nachbesserung) oder Austausch (Nachlieferung)! Weise darauf ausdrücklich hin. Nur wenn ein Ersatzgerät mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bekommen wäre, müsste man mit Reparatur vorlieb nehmen. Vielleicht vorher anrufen und nachfragen.


    Wenn man jedoch zusätzlich noch die Garantie des Herstellers hat, ist dies die bessere Alternative zur Reparatur bei Gewährleistung. Dann schickst du es direkt an Becker und bekommst es direkt zurück, anstatt dass dasselbe Prozedere erst über den Händler geht. Allerdings weiß ich nicht, ob Becker die Versandkosten des Einschickens übernimmt, da würden bei Abgabe vor Ort im Saturn nur Fahrt- und evtl. Parkkosten auftreten.


    Welches nun für dich die beste Wahl ist, musst du wissen.


    Weiteres zum Rechtlichen siehe hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Beckerjunge ()

  • Zitat

    Denn bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung (Mängelrüge) hat der Käufer das Wahlrecht, ob Reparatur (Nachbesserung) oder Austausch (Nachlieferung)! Weise darauf ausdrücklich hin. Nur wenn ein Ersatzgerät mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bekommen wäre, müsste man mit Reparatur vorlieb nehmen. Vielleicht vorher anrufen und nachfragen.


    Habe bei saturn angerufen, die wollen mir kein neues gerät geben sondern das defekte einsenden (obwohl sie noch geräte haben, also kein aufwand). habe ich deine antwort jetzt falsch verstanden oder müssen die mir ein neues gerät geben?? geht das nur innerhalb der ersten 14 tage nach kauf? bin jetzt echt unsicher. ?(


    Lg

  • Gem § 439 Abs. 1 BGB hast du die Wahl zwischen Reparatur und Neulieferung. Der Verkäufer darf gem. Abs. 3 nur dann die Neulieferung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. Wichtig ist aber eine angemessene Frist mit deinem Wunsch, also Neulieferung einer funktionieren Sache, zu setzen. Am besten schriftlich einreichen. Nach Ablauf der Frist hast du das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

  • Servus,


    das ist ja wohl oberfalsch.


    Der Händler oder Hersteller hat 2x die Möglichkeit das Gerät wieder instandzusetzen.Wenn es dann nicht funzt,kannst du vom Vertrag zurücktreten.


    Nur innerhalb der ersten 14 Tagen kann /muß ??? der Händler dir das Gerät tauschen oder zurücknehmen.


    Also ich wende mich im Garantiefall immer an Becker,weil das schneller geht,als wenn ich da lang zu meinem Händler gehe.Der schickt es ja auch nur ein.Und Becker holt das ja auch kostenlos ab.


    Was das Skinnen usw. anbetrifft, ist da Becker lt. Aussage in Zukunft nicht mehr jedes Gerät zu tauschen,das vom Besitzer durch Bastelei zerschossen wurde, zu tauschen.Bisher wurde das sehr grosszüg gehandhabt.


    Aber das geht halt auch ins Geld.Becker rechnet pro Gerät was abgeholt und überprüft wird mit ca. 80 (ohne was dran zu reparieren).Das geht halt auf Dauer auch nicht,weil halt das Verschulden oft beim Nutzer liegt.


    Gruss Tommy

    Ex-Susi`s:Becker 7934/7827/7977/Z204/active 43 Talk

  • 3.7
    Wo steht bitte, dass es nur in den ersten 14 Tagen ein Recht auf Nacherfüllung nach §439 BGB gibt?

  • der fehler bei mir scheint ja irgendwie mit einer gwes.exe zusammen zu hängen.. daran kann ich sehr schlecht etwas kaputt gemacht haben, finde eine solche datei nichtmal.


    deshalb wollte ich wissen wie becker wohl damit umgeht, da ich solche sachen wie den joshua skin o. ä. vorgenommen habe.... :(

  • Da wird wieder Widerruf und Gewährleitung durcheinader geworfen.


    Grundsätzlich würde ich in dem Fall hier aber sagen dass es besser wäre nicht groß zu "trommeln".
    Wenn man sich den Velauf der Postings ansieht deutet einiges drauf hin dass die Macke durch "verbasteln" entstanden ist.
    Die Forderung nach einem Ersatz vor Prüfung des Gerätes könnte auch nach hinten los gehn. Wenn der Service feststellt das es sich um ein selbst verursachtes Problem handelt und somit kein Gewährleistungsanspruch vorliegt könnte das Ersatzgerät voll berechnet werden.
    Ich würde Abholung vereinbahren oder es selbst einschicken.


    Gruß Thomas

  • Das ist richtig TomB, allerdings hat er ja explizit gefragt ob er das richtig verstanden hat, dass er ein neues verlangen könnte. Daher meine Antwort - ganz ohne eigene Meinung :)

  • Man muss halt immer differenzieren ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht.
    Bei einem Gewährleistungsfall besteht das Recht auf Nachbesserung, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt nicht.
    Die Fehlermeldung sagt ja nicht konkret dass die gwes.exe irgendwie beschädigt ist, sondern das irgend ein Problem beim Ausführen besteht.
    Der Fehler kann halt auch von einer anderen Datei verursacht werden auf die die gwes.exe zugreift o.ä.


    Gruß Thomas

  • Das ist klar. In den ersten 6 Monaten wird zwar angenommen, dass ein Fehler von Beginn an existierte und der Käufer braucht dies nicht zu beweisen, aber eine mutwillige/beabsichtigte Beschädigung fällt selbstverständlich nicht darunter.