Einschaltvorgang

  • Hi,


    Die Frage die sich stellt ist doch, nenne ich den Widerurfgrund oder nicht?.
    Wenn man die Ware zurückschickt ohne Grund und es wird dann festgestellt das sie defekt ist was dann?


    Hätte ich machen können, aber das liegt mir nicht.
    Also nenne ich den Sachverhalt.
    Ich hab mal gelesen das der Käufer die Ware innerhalb der Widerufsfrist so testen darf, wie er es auch in einen normalen Geschäft können würde.
    Und da kann man keine Software aufspielen.


    Szenario:


    1. ich schicke das Gerät zurück ohne Angabe.
    - Geld zurück alles OK.
    - (ich hätte das Geld und die das defekte Gerät)


    2. ich schicke das Gerät zurück ohne Angabe
    - sie stellen fest es ist nicht in Ordnung - Klärung der Sache
    - vermutlich Geldminderung oder derart.(Aufwandsentschädigung)


    3. ich schicke das Gerät zurück mit Angabe des Defektes
    - Gerät gefällt mir nicht trete vom Kaufvertrag zurück.
    - sie schicken es zu Hersteller und dann?
    - vom Hersteller zurück Gerät geht, ich will es aber nicht!!
    - und dann?


    4. Szenario und mein Liebstes:
    - Ich schicke Gerät zurück mit Angabe des Sachverhaltes
    - trete von Kaufvertrag zurück wegen nichtgefallen
    - bekomme mein Geld wieder
    - Sie sicken es zum Hersteller und haben irgendwann wieder ein
    funktionierendes.
    - und jetzt können sie den nächsten Kunden Glücklich machen.
    - und ich kaufe mir woanders eins


    Frage zum Wunsch der Nacherfüllung!


    (Alles nur Theoretische Annahmen)


    Wenn ich Austausch also Nachlieferung verlange und er keins da hat?
    Warten bis er eins Betstellt hatt und es da hat und mir liefern kann?
    Zufällig ist dann das von der Reparatur schneller zurück als die Neubestellung.


    Und wie sieht es mit den 45 Tagen freshMap aus die ja wahrscheinlich schon seit 27.01.2009 läufen?

    Einmal editiert, zuletzt von Palimo ()

  • Wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst (Frist sind normalerweise 2 Wochen), solltest du auf jeden Fall auch das Problem beim Namen nennen, damit der Händler weiß, dass mit dem Gerät was nicht stimmt. Stelle aber klar, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest. Wenn du es nur für die Anmach-/Aschließ-Versuche ausgepackt hast und sonst soweit alles Gelieferte in Ordnung ist, können sie dir eigentlich nix für eine Wertminderung abziehen.



    Bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung hat der Käufer zwar ein generelles Wahlrecht. Sollte das Gerät aber nicht mehr einfach zu beschaffen sein (z.B. weil es als älteres Modell nicht mehr im aktuellen Sortiment vorhanden ist), kann man keinen Umtausch erzwingen.


    Aber online kann man ja im Shop des Händlers normalerweise sehen, ob er es auf Lager hat bzw. wie schnell es geliefert werden kann.


    Dass der 45-Tage-Aktualisierungsgutschein für 20 Euro für das Z099 eingelöst werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Schließlich kann man ja nach dem Kauf sogar gratis vom zweiten aufs dritte Quartal 2008 aktualisieren. Die Karte liegt denke ich eher standardmäßig drin und wahrscheinlich kam das Q3-Update eher kurzfristig, sonst hätte Becker die Geräte ja schon direkt mit dem Kartenmaterial ausliefern können. Wenn es später irgendwann mal als Restposten irgendwo in einer Grabbelkiste zu haben sein sollte, dann ist die Updatekarte sicher nützlich ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Beckerjunge ()

  • Hallo,
    das Beste ist immer zu sagen was mit dem Teil los ist.
    Sonst geht es dem nächsten wieder wie dir.
    Wenn der Händler weiß dass mit dem Teil was nicht stimmt kann er entsprechend reagieren und das Din entweder in Ordnung bringen oder einschicken.
    Ich ärgere mich auch immer wenn Ware kommentarlos zurückkommt und wir dann feststellen das die total zerbastelt , Software gelöscht oder Fremdsoftware aufgespielt ist oder sonstwas.
    Leider sind das wie schon gesagt die Stilblüten die das Widerrufsrecht so treibt.


    Wenn du widerrufst, dann wie du unter 4 angedacht hast.
    Also widerrufen und einen Hinweis geben dass das Gerät nicht in Ordnung ist.
    Oder halt wie gesagt den Händler mal anrufen und mit ihm ausmachen dass er das Gerät gegen ein neues umtauscht.
    Beides kommt ja im Endeffekt aufs Gleiche raus wenn du das Gerät sowiso wieder neu haben willst


    Gruß Thomas

  • Ach ja hatte ich vergessen zu erwähnen.


    comtech bietet leider kein Telefon-Service.
    Alles nur über Schriftverkehr. Habe ich auch erst rausbekommen als ich das Gerät das erstemal Reklamieren wollte.


    Das dieser Telefon-Service nicht angeboten wird begründet comtech damit, dadurch die günstigen Preise anbieten zu können.


    Eigentlich hatte ich mich für comtech entschieden, weil ich da auch schon gekauft hatte als es die Geschäfte noch gab und zufrieden war.


    Zweitens weil Sie durch Chip Xonio Online GmbH eine Shop-Zertifizierung haben.


    http://www.chip.de/preisvergle…info/94/Comtech-GmbH.html


    Würde auch sehr gern Telefonisch in Kontakt treten.


    (Ich hoffe das mit den Link ist in Ordnung!?)

    2 Mal editiert, zuletzt von Palimo ()

  • @Palimo,
    hallo, hab den Link betätigt, dort ist doch eine TelNummer (Hotline) angegeben
    01805 - 554 881 43

  • Ich will ja keine Werbung machen, aber schau mal hier nach,


    http://www.comtech.de/contact_us.php


    und wähle aus: "Ich möchte Sie gern anrufen"!


    Ich glaube die Nummer ist von Chip Xonio, aber ich werd sie mal probieren.


    Auf der Zertifikat-Site steht bei Fon: k.A.

    2 Mal editiert, zuletzt von Palimo ()

  • Bei den ganzen Zertifizierungen und Siegeln muss man schauen.
    Die taugen nicht alle wirklich. ;)
    http://www.stern.de/computer-t…el-Probe/652728.html?cp=5
    Schon bischen seltsam ein Siegel an die Teilnahme an einem Preisvergleich zu koppeln.
    Wirklich korrekt ist sowas
    http://www.stern.de/computer-t…el-Probe/652728.html?cp=1


    Telefon steht im Impressum
    http://www.comtech.de/impressu…ecbd6a4672beb9bc44133035f


    Allerdings muss ich da sagen dass ich bei 1,99/min da nicht mehr arufen würde. Das ist bischen arg heftig. Dann lieber schriftl. Widerruf und gut.
    Klar ist an den ganzen Geräten nicht mehr viel zu holen, aber ein Minimum sollte man doch noch bieten. Schau noch mal auf deine Rechung ob da noch ne andere Nummer draufsteht.


    Gruß Thomas

  • Hallo,


    wollt mal den Stand der Dinge berichten.
    am 11.02.09 Gerät bestellt
    am 14.02.09 Gerät erhalten, Fehler im Betrieb festgestellt
    am 15.02.09 RMA Antrag und Mängelbeschreibung
    am 16.02.09 Bestätigung der RMA
    am 17.02.09 Gerät mit RMA zurück geschickt (mit Fehlerbeschreibung)
    am 18.02.09 DHL bestätigt Auslieferung an comtech
    am 18.02.09 Comtech betstätigt Abschluss RMA und Gutschrifterstellung
    am 20.02.09 Verrechnungscheck erhalten.


    Zwar abzüglich der Versandkosten, aber das ist ja normal.


    Fazit:


    Kaufabwicklung 5 von 5 Sterne. Sicherer Einkauf.


    Aber zu meiner Fehlerbeschreibung kam keine Reaktion.



    Trotzdem Problemloser Einkauf ohne wenn und aber.



    Nochmal dank an alle die Mir so schnell geholfen haben.

  • Schön das alles so reibungslos mit der Abwicklung geklappt hat ;)


    Wird der neue trotzdem wieder ein Becker? : drink

  • Da hilft nur eins.. bei TomB kaufen! Das Gerät an sich ist sau geil. Ich geb meins nimmer her.

  • Zitat

    Original von Palimo


    Zwar abzüglich der Versandkosten, aber das ist ja normal.


    Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes (das ja ohne Grund und generell für 2 Wochen gilt) trägt der Käufer die Rücksendekosten nur bei einem Warenwert unter 40 Euro. Bei hochpreisigeren Produkten übernimmt der Händler sämtliche anfallenden Kosten.