Hi,
Die Frage die sich stellt ist doch, nenne ich den Widerurfgrund oder nicht?.
Wenn man die Ware zurückschickt ohne Grund und es wird dann festgestellt das sie defekt ist was dann?
Hätte ich machen können, aber das liegt mir nicht.
Also nenne ich den Sachverhalt.
Ich hab mal gelesen das der Käufer die Ware innerhalb der Widerufsfrist so testen darf, wie er es auch in einen normalen Geschäft können würde.
Und da kann man keine Software aufspielen.
Szenario:
1. ich schicke das Gerät zurück ohne Angabe.
- Geld zurück alles OK.
- (ich hätte das Geld und die das defekte Gerät)
2. ich schicke das Gerät zurück ohne Angabe
- sie stellen fest es ist nicht in Ordnung - Klärung der Sache
- vermutlich Geldminderung oder derart.(Aufwandsentschädigung)
3. ich schicke das Gerät zurück mit Angabe des Defektes
- Gerät gefällt mir nicht trete vom Kaufvertrag zurück.
- sie schicken es zu Hersteller und dann?
- vom Hersteller zurück Gerät geht, ich will es aber nicht!!
- und dann?
4. Szenario und mein Liebstes:
- Ich schicke Gerät zurück mit Angabe des Sachverhaltes
- trete von Kaufvertrag zurück wegen nichtgefallen
- bekomme mein Geld wieder
- Sie sicken es zum Hersteller und haben irgendwann wieder ein
funktionierendes.
- und jetzt können sie den nächsten Kunden Glücklich machen.
- und ich kaufe mir woanders eins
Frage zum Wunsch der Nacherfüllung!
(Alles nur Theoretische Annahmen)
Wenn ich Austausch also Nachlieferung verlange und er keins da hat?
Warten bis er eins Betstellt hatt und es da hat und mir liefern kann?
Zufällig ist dann das von der Reparatur schneller zurück als die Neubestellung.
Und wie sieht es mit den 45 Tagen freshMap aus die ja wahrscheinlich schon seit 27.01.2009 läufen?