Radarfallen-Warnung

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Achim:
    da das Bundesgericht wohl höher anzusiedeln ist als Kantonsgericht, könnte es doch sein, dass Kläger aus erster Instanz in Berufung gegangen ist und jetzt das Bundesgericht geurteilt hat? ?(


    OK, das macht Sinn.


    Achim

  • Und weil das jetzt alle wissen, werden vor Kontrollen die Navis abgeschaltet und die Amigos in den Ascher gelegt...


    Und still ruht der See...


    Nich umsonst heißt die blaue Trachtengruppe " De Schmiir"...


    Grüße
    Fred

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

  • Zitat

    Original von moessi
    ...genauso war es bei dem Fall.


    Es reicht ja auch das "Mitführen des betriebsbereiten Gerätes".


    Allerdings verstehe ich in dem Artikel so Einiges nicht.


    Bspw. steht dort: "Auf die Funktionsweise könne es dabei nicht ankommen. Entscheidend sei, dass es den Fahrer davor warne, bei einer Tempoüberschreitung ertappt und bestraft zu werden."


    Konsequenterweise müssten dann auch die Warnungen vor dem Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit verboten werden!



    Oder das hier: "Dass Standorte von Tempomessungen öffentlich bekannt sein könnten, ändere daran nichts. Ebenso wenig wie der Einwand des Beschwerdeführers, dass dann auch Strassenkarten mit eingezeichneten Radarstandorten oder Radiosendungen mit Radarwarnungen verboten werden müssten."


    Hmm, in der gedruckten Karte dürfen also Informationen enthalten sein, die bei einer elektronischen Version verboten sind? Hoppla, wo ist denn da die Logik?
    Und vor einer konkreten Messung darf im Radio gewarnt werden, von der Möglichkeit, dass an einer bestimmten Stelle gemessen werden könnte(!), darf das Navi (und damit der Fahrer) aber nichts wissen?


    Bei solchen Logikbrüchen braucht sich niemand mehr zu wundern, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz am Boden liegt. Denn das empfindet sicherlich der größte Teil der Bevölkerung als eine von Willkürlichkeit geprägte Entscheidung.


    Ob sie es wirklich ist, vermag ich nicht zu sagen, denn ich bin kein Jurist und habe auch die ausführliche Urteilsbegründung nicht gelesen. Als Bürger empfinde ich so etwas aber als katastrophal!


    Gruß
    Peter.

  • Genau in dieser Richtung ist ja dann auch der Weiterzug des Herausgebers des Amigo, radar.ch, zu sehen, nachdem sich das Urteil eindeutig auf eine Version des Gerätes von 1999(?) bezog. Das Gerät ist inzwischen aber x-mal weiterentwickelt worden und hat mit der ursprungsversion nichts mehr gemein.


    Und ansonsten: bei Annäherung de Schmiir ausschalten und/oder weglegen. Durchsucht werden darf bloß bei Gefahr im Verzuge, und die ist dabei nicht erkennbar.
    Und: Man darf Lügen, was das Autodach aushält! (Man ist weder Zeuge, noch steht unter Eid!)

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

  • Hi Fred,


    habe gerade mal die genannt Seite angeschaut - das deckt sich ja ziemlich mit meinen Ansichten. ;D


    Ich hoffe wirklich, dass sich der Beschwerdführer entschließt, den Weg vor den Europäischen Gerichtshof zu beschreiten.
    Solchen Vorgehensweisen muss Einhalt geboten werden, denn sie untergraben letztlich das gesamte Moral- und Wertesystem eines demokratischen Staates.


    Gruß
    Peter

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