Gerät zurückgeben?

  • Hallo!
    Habe mir eben den 4425 Absturz Thread teilweise durchgelesen und bin ja nicht der einzige mit Absturzproblemen. Kann man denn bei einem 380 Euro Navi nicht eigentlich erwarten, dass dieses fehlerfrei seinen Dienst verrichtet? Kann doch nicht sein, dass ich ständig auf irgendwelche Software Updates hoffen muss, die zwar einen Fehler beheben und aber wieder ein neuer hinzukommt!


    Wie sieht es mit der Rückgabe aus? Muss ich Medion wirklich erst 2 Versuche zur Nachbesserung geben? Oder kann ich da einfach ein Schreiben aufsetzen, Navi unbrauchbar, muss regelmäßig die Fahrt unterbrechen um das Ding neuzustarten?


    Was habt Ihr so für Erfahrungen gemacht? Habe die Schnauze voll von dem Teil.


    Gruß
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    nach allem, was ich aus dem Forum (und auch aus eigener Erfahrung) weiß, gibt es nach 14 Tagen seit dem Kauf nur den harten Weg: 2x zurücksenden für Reparaturversuche und dann Wandlung.


    Vielleicht bringt ja der Downgrade(-flash) auf den 3.0-ROM eine Verbesserung und/oder die 4.3/4.5-Software. Wenn Du also Dein 4425 schon länger als 14 Tage hast, könntest Du auch noch 14 Tage lang die Erfahrungsberichte im Forum abwarten.


    Gruß bille388

  • Hallo Thomas,


    also ich würde es genauso machen wie mein "Vorschreiber" es geschrieben hat.


    [list=1]
    [*]Warten was für Erfahrungen nach dem Downgrade gemacht werden
    [*]Wenn positiv, ebenfalls Downgrade durchführen und dann Testen
    [*]Wenn alles fehl schlägt,2 Reparaturversuche und dann zurück an Medion
    [/list=1]


    Sollte der Downgrade nämlich etwas bringen, hast Du mit Sicherheit ein gutes Gerät.


    Gruß Achim

  • Ich hatte mir im Januar ein Medion GoPal 4425 gekauft.
    Nach Problemen mit der Stabilität, schlechtem bis gar keinem TMC/TMC Pro Empfang und anderen Problemen, hatte ich das Gerät insgesamt 4 mal eingeschickt.
    Bei der 3. Reklamation bat ich um Kaufpreisrückerstattung, worauf jedoch nicht reagiert wurde.
    Habe mich dann per Fax an die Medion Zentrale gewandt und meine Forderung wiederholt.


    Aufgrund der AGB von Medion besteht ein 3 maliges Nachbesserungsrechtes wegen des selben Fehlers; sie wollten daher zuerst einer Kaufpreisrückerstattung nicht nähertreten.


    Habe dann unter Hinweis auf die Gesetzeslage (wo steht, dass der selbe Fehler 3 mal auftauchen muss ?) es letztendlich geschafft, dass mir der damalige Kaufpreis zurückerstattet wurde.


    Gruß


    Peter

  • Zitat

    Original von pefi59
    ....
    Habe dann unter Hinweis auf die Gesetzeslage (wo steht, dass der selbe Fehler 3 mal auftauchen muss ?) es letztendlich geschafft, dass mir der damalige Kaufpreis zurückerstattet wurde.


    Gruß


    Peter


    Könntest du bitte deinen Hinweis auf die Gesetzeslage vielleicht genau definieren, mit § und allem was dazu gehört? Das würde bestimmt so manchen helfen ein Problem schneller zu lösen ;).
    Danke dir schon mal im Namen aller Betroffenen.

  • Zitat

    Original von Hepe


    Könntest du bitte deinen Hinweis auf die Gesetzeslage vielleicht genau definieren, mit § und allem was dazu gehört? Das würde bestimmt so manchen helfen ein Problem schneller zu lösen ;).
    Danke dir schon mal im Namen aller Betroffenen.



    §440BGB
    Gruß
    huwaldi

  • Da ich keine Rechtsberatung machen darf, kann ich hier nur meine Überlegungen und wie ich vorgegangen bin angeben. Alles ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


    Meine Überlegung war, dass ich ein Gerät erhalten hatte, beí dem ich aufgrund verschiedener Gesetzesgrundlagen eine Rückgaberecht bzw. u.a. ein Recht auf Kaufpreisrückerstattung (bis 2002 Wandlung) habe.


    Das Gerät wurde per Internet gekauft. Also kann ich das Gerät innerhalb von 14 Tagen nach dem Fernabsatzgesetz ohne Begründung zurückschicken. Über 40.-- Kaufpreis muss der Verkäufer auch die Portokosten zahlen.


    Das kam bei mir nicht mehr in Frage. Somit blieben die Rechte nach §§ 437 ff. BGB.
    Hierbei waren meine Überlegungen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers niemals einen Kunden schlechter als das Gesetz stellen können.
    Innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung (nicht Garantie) muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten notfalls beweisen, dass das Gerät nicht mangelbehaftet war, danach der Kunde das ein Herstellungsfehler (was bisweilen schwierig ist) vorliegt.


    Grundsätzlich gilt ein 2 maliges Nachbesserungsrecht. Ich weiss, dass bei komplizierten technischen Geräten (hierzu zähle ich auch ein Navi) ein 3 maliges Nachbesserungrecht gewährt werden sollte (Rechtssprechung).


    Lt. Gesetz kann ich nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers mein Recht auf Kaufpreisrückerstattung wahrnehmen.


    Davon, dass es sich bei den Mängeln um den selben Fehler handeln muss, steht nichts im Gesetz und auch in der mir zugänglichen Rechtssprechung habe ich nichts gefunden. Mir waren daher eventl. anderslautende AGB von Medion egal.


    Daher --> 3 mal Nachgebessert, Fehler weiterhin vorhanden --> Rückgabe und Kaufpreisrückerstattung.


    Vielleicht noch ein Hinweis:


    Es hat bei mir keinen Erfolg gehabt, dem Callcenter mitzuteilen, dass ich eine Kaufpreisrückerstattung wünsche. Die schicken nur eine RMA und das Gerät wandert zum Service. Auch mein Begleitschreiben wurde dort anscheinend nicht zur Kenntnis genommen, das Navi wurde nur "repariert" und ohne Kommentar zurückgeschickt.


    Erst eine Mail bzw. ein Fax an die Medionzentrale hat gefruchtet. Allerdings stellen die sich ein wenig an nach dem Motto "da ist der Service zuständig, in laufende Verfahren können wir nicht eingreifen".


    Nur nicht aufgeben und hartnäckig bleiben....


    Viel Erfolg.

    6 Mal editiert, zuletzt von pefi59 ()

  • @pefi59,


    schön formuliert, ich denke das kann einigen Usern weiterhelfen, danke!

  • @pefi59


    In wie weit steht denn deine Aussage (§ 437) im Widerspruch (wenn es einen gibt) zu der von huwaldi - §440BGB?

  • Die Rechte des Käufers fangen mit den § 437 BGB an. Mein Zusatz ff. heißt fortfolgende. Sind ggf. je nach Ausgangslage mehrere bzw. unterschiedliche §§ relevant.
    Insoweit besteht kein Widerspruch.

    Einmal editiert, zuletzt von pefi59 ()

  • danke pefi59.
    Für den Ernst- und Einzelfall, sollte man also doch lieber etwas genauer die §§ durchforsten, um nicht auf die Nase zu fallen ;)

  • Zitat

    Original von cohabit
    @pefi59,


    schön formuliert, ich denke das kann einigen Usern weiterhelfen, danke!


    :tup und daher nach oben. :D ;D

  • Hallo pefi59,


    im Prinzip hast Du die Gewährleistungsrechte perfekt geschildert. :D
    Allerdings betrachte ich ein Navi als Massenprodukt, so dass der gesetzlichen Bestimmung gem. § 440 S.2 BGB entsprechend i.d. R. nur 2 Nachbesserungsversuche dem Verkäufer eingeräumt werden.
    Eine Rechtsprechung, die 3 Nachbesserungsversuche bei komplizierten Geräten erlauben würde habe ich trotz Recherche nicht finden können. Der Gesetzgeber formuliert hier sehr nebulös:


    § 437 BGB " Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen 2. Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."


    Sei es wie sei, diejenigen die trotzdem ihr Gerät zurückgeben wollen, sollten sich auf max. 2 Nachbesserungsversuch seitens des Herstellers einlassen.


    Grüße


    Tom

  • In den Kommentierungen ist zu lesen, das in der Regel (also nicht immer) von 2 Reparaturversuchen auszugehen ist.
    So ist auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nachzulesen, das - ich zitiere -
    "...Die Zahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche kann in Einzelfällen sowohl nach oben wie nach unten von dieser Regel abweichen. Letztlich muss unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles geprüft werden, wie viele Nachbesserungsversuche dem Kunden zumutbar sind. Drei Versuche sind das Höchste, was die Rechtsprechung Verbrauchern bisher zugemutet hat, und auch das nur bei technisch komplizierten Gegenständen wie zum Beispiel einem Computer."



    Ich würde mich jedenfalls darauf einlassen, bevor ich vor Gericht ziehe mit der Gefahr zu unterliegen und auf den Kosten sitzen bleibe.


    Muss im Endeffekt jeder selbst beurteilen.

    6 Mal editiert, zuletzt von pefi59 ()