Hallo
Was vor einem kleinen Amtsgericht so möglich ist... ![]()
Hintergrund: Einem Fernfahrer wird vorgeworfen, im März d.J. in einem kleinen Waldabschnitt in unserer Nähe zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Gestoppt und überprüft wurde er von einer Polizeistreife. Anschl. wurden die Daten seines digitalen Fahrtenschreibers ausgewertet. Ergebnis: Nach Abzug der Toleranz blieben noch 24 km/h zu viel. Gegen den fälligen Bußgeldbescheid hatte der Fahrer Widerspruch eingelegt. So kam es zur Verhandlung vor unserem recht provinziellen Amtsgericht. Mittlerweile geht es in den dritten Verhandlungstag.
Was die Sache etwas eigenartig macht und nun dazu führt, dass ein Sachverständiger den Fahrtenschreiber näher unter die Lupe nehmen muss: Die Daten des Fahrtenschreibers konnten von der Polizeistreife nicht direkt vor Ort ausgewertet werden, da es im Einsatzfahrzeug offensichtlich keinen Drucker gab/gibt. Die Daten wurden mittels eines "downloadkey" heruntergeladen und später auf den Rechner im Revier überspielt, dort konnte dann auch ein Geschwindigkeitsdiagramm ausgedruckt werden. Anschl. gingen die Daten an den Hersteller des Fahrtenschreibers; dieser hat die Richtigkeit der Messung festgestellt/bestätigt.
Genau an diesem Punkt greifen nun der Fahrer bzw. dessen Anwalt an. Diese Überprüfung kann von ihnen nicht nachvollzogen werden und könnte fehlerhaft sein. Ob dies so sein könnte, kann derzeit offensichtlich nicht genau gesagt werden. Nun muss also der Gutachter ran, da eine Herstellerangabe bzw. -bestätigung allein offensichtlich nicht gerichtsverwertbar ist.
Zwei Dinge halte ich für etwas fragwürdig:
+ Offensichtlich wurde in D noch nicht überprüft, ob und wie Daten von digitalen Datenschreibern in LKW's gerichtsverwertbar sind; zumindest dann, wenn eine Auswertung vor Ort nicht möglich ist [was in der Provinz nicht ganz unüblich sein dürfte]. Ich meine, solch eine Überprüfung sollte vor dem ersten Bußgeldbescheid erfolgen.
+ Die Richterin hat sich zu der Aussage verleiten lassen, dass der Beklagte dieses Verfahren nur aufgrund einer bestehenden Rechtsschutzversicherung anstrebe. Hier sage ich: Wenn der Staat solche Verfahren nicht will, muss eben vor solch einer Klage Rechtssicherheit her.
Abschluss soll nun am 11. April sein... schau'n wir mal. Ich gehe davon aus, dass der Sachverständige die Korrektheit der Messung bestätigt. Allerdings verwundert es eben ein wenig, dass ein solches Verfahren überhaupt möglich ist.
MfG
P.S. Vielleicht ordert das Land ja einmal bei Lexmark ein paar Tintenkleckser... :gap