Nur zur Info:
Thema "google earth und Abmahnung"
[URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html]Artikel aus spiegel.de[/URL]
Nur zur Info:
Thema "google earth und Abmahnung"
[URL=http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html]Artikel aus spiegel.de[/URL]
Hallo,
danke für die Info. ![]()
Viele Grüße,
Sven
Weiß ich doch, welches Thema derzeit alle Foren beherrscht!
(habs aus einem Kameraforum)
Hmmmmmmmm,
überlege gerade bei Google Earth zu schauen, ob die ohne mich zu fragen mein Haus aufgenommen haben!
Könnte dann ja wohl Lizenzgebühren verlangen!
Warum bin ich nicht Anwalt?
Da kann man mit jedem "Sch... Geld machen!
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Das Ganze ist komplexer:
Dein Haus + alles unter deinen Boden bis zu einer gewissen Tiefe gehört dir,
der Luftraum - soweit ich weiß - ist aber wieder unter Bundeshoheit (oder so ähnlich
)
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Ja ich weiß!
Luftaufnahmen müssen von irgend einem Bundesamt freigegeben werden.
Hab auch 2 Luftaufnahmen von meinem Haus mit 20 Jahren Unterschied.
Es ärgert mich aber! ![]()
Da macht jemand ungefragt und unerlaubt Bilder von mir (meinem Haus).
Ich darf aber die Bilder nicht verwenden, weil ein anderer das Copyright drauf hat und Geld damit verdienen will!
Also wer das nicht Pervers findet?
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ZitatOriginal von Oldtimer
Luftaufnahmen müssen von irgend einem Bundesamt freigegeben werden.
Hab auch 2 Luftaufnahmen von meinem Haus mit 20 Jahren Unterschied.
Negativ. Nicht mehr. Freigabe von Luftbildern durch die Landesluftfahrtbehörden beruhten auf dem Nato-Truppenstatut. Die Freigabepflicht ist weggefallen am 28.06.1990 (3. Rechtsbereinigungsgesetz)
Was derzeit noch geschützt ist, wird durch § 109g Strafgesetzbuch geregelt, hierbei ist Tatbestandsvoraussetzung aber, dass die Luftaufnahmen zur Vorbereitung einer Straftat verwendet werden. Kommt so gut wie überhaupt nict zur Anwendung.
Die Frage, inwieweit durch Luftaufnahmen schutzwürdige Belange einzelner Personen - "Intimsphäre" eine Bürgers betroffen sind, ist eine reine Frage des Privatrechts. Mit ist keine Gerichtsentscheidung bekannt, wonach ein Anspruch auf Unterlassung derartiger Luftaufnahmen bestehen würde.
So, Rechtskunde aus,
Gruß Frank