Im Zeitalter der Radarfallen ist diese Frage von aktueller Bedeutung.
Wenn mein GPS (TT6, Holux M1200) 100 Km/h zeigt, steht der Zeiger des Tachos auf 110. Also 10% Abweichung.
Welche Messung ist nun genauer?
Sind hinsichtlich Geschwindigkeit einzelne GPS-Empfänger genauer als andere?
Was ist sonst noch zu beachten?
Gruss
Merkur99
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Huhu,
ZitatOriginal von Merkur99
Welche Messung ist nun genauer?GPS
ZitatOriginal von Merkur99
Sind hinsichtlich Geschwindigkeit einzelne GPS-Empfänger genauer als andere?Glaube ich nicht, die (relativ kleinen) Unterschiede in der Positionsgenauiglkeit spielen bei größeren Geschwindigkeiten wahrscheinlich keine Rolle mehr.
Bussi
Rosi -
Die Geschwindigkeit des GPS ist genauer.
Dies liegt an der Normung für Tachos. Diese dürfen unter keinen Umständen eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen. Daher hat sich die Praxis etabliert die Tachos so zu kalibrieren, dass die Geschwindigkeit um 10% gringer als die effektive angezeigt wird.Die ist durchgehend bei fast allen PKW so. Ein paar wenige zeigen nur 5% zuviel an.
Zur GPS Genauigkeit: Sie wird im Allgemeinen mit 0,2m/s angegeben, das ist weniger als 1 km/h.
Gruss
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Original von Rosemarie
Glaube ich nicht, die (relativ kleinen) Unterschiede in der Positionsgenauiglkeit spielen bei größeren Geschwindigkeiten wahrscheinlich keine Rolle mehr.
Bussi
RosiKann man mit nein beantworten unter 3 Voraussetzungen:
1. guter Empfang, schlechter Empfang führt u.U. zum Springen der Position und wie Rosi sagte, dann zu Geschwindigkeitsänderungen, aber
2. Geschwindigkeit wir über rund 5 sek gemittelt, man sollte also ein pqaar sek mit gleichbleibender Geschwindigkeit fahren,
3. die unter 1 genannten Sprünge werden vektoriell addiert und führen bei kleiner Geschwindigkeit zu größeren Abweichungen als bei größerer.
Erfahrungswert: bei vielen Vorbeifahrten an diesen immer öfter auftauchenden Geschwindigkeitstafel konnte ich schon feststellen, das auch bei 30 oder 40 km/h der GPS-Wert punktgenau mit diesen Anzeigetafeln übereinstimmt. Einzelne kleinere Abweichungen sind immer drin, ob man sich vor Gericht - im Zweifelsfall - auf ein mitgeschriebenes log berufen kann, weiß ich nicht, ist auch noch nicht bekannt geworden.