Kompatibilität Europakarte

  • Hallo!
    Habe nur die D/A/CH-Version des Navigon T 7000, möchte mir aber demnächst eine Europakarte dazukaufen. Wer kann mir konkret sagen, welche Version für dieses Navi in Frage kommt. Bei ebay werden ja auch einige angeboten, doch meistens ist das 7000er nicht angegeben, sondern nur das 6000er!
    Vielen dank im voraus
    Gruß - Michael

  • Hallo,
    die Karten der version 6.0, 6.2, die Karte aus dem Navigon Refresh ( kann bei navigon für 99 Euro heruntergeladen werden)
    und die Karte vom 6.5 sind alle untereinander kompatibel.
    Die letzten beiden sind die aktuellsten, Stand Ende 06 von Navteq, die Karte vom Mn 6.5 heisst offiziell Europe_NT200708.map ist aber auch nicht aktueller als die aus dem Refresh.
    Bei den angeboten Karten bei Ebay ist Vorsicht geboten, auf alle Fälle darauf achten, das ein kaufnachweis vorhanden ist und dass die Karte auf einer Original SD karte von Navigon angeboten wird.



    Gruß
    jarni

  • Zitat

    Original von Jarni
    Hallo,
    die Karten der version 6.0, 6.2, die Karte aus dem Navigon Refresh ( kann bei navigon für 99 Euro heruntergeladen werden)
    und die Karte vom 6.5 sind alle untereinander kompatibel.


    Das ist so pauschal, denke ich, nicht ganz richtig. Zwar sind (laut den bisherigen Aussagen im Forum) alle Karten mit allen Versionen MN|6.x auf allen Geräten nutzbar, auf denen MN|6.x läuft, jedoch bietet nur die Karte von MN|6.5 zusammen mit dieser Version auch z.B. RV... 8)


    Zitat


    [...]
    Bei den angeboten Karten bei Ebay ist Vorsicht geboten, auf alle Fälle darauf achten, das ein kaufnachweis vorhanden ist und dass die Karte auf einer Original SD karte von Navigon angeboten wird.


    Wird unter Umständen schwierig, da die NavigonFresh-Karte z.B. bei vorhandener Original-DACH-Karte auf diese SD gar nicht draufpasst. Es muß also entweder eine DVD oder eine größere, nichtoriginale SD-Karte verwendet werden. Der Kaufnachweis sollte aber genauso vorliegen, wie eine Bestätigung, daß die verkaufte Datei nicht mehr anderweitig vom Verkäufer verwendet wird. Ob diese Bestätigung dann was wert ist, sei dahingestellt, zumindest hat man im Zweifel was in der Hand und kann nachweisen, daß man im besten Glauben gehandelt hat... 8)

    Tschüß und Gruß von der Wieseck


    Dirk