Deaktivierung Blitzerwarnung bei Fahrten in die Schweiz

  • Zitat

    Original von SaBo


    Höchstrichterliches Urteil für solch ein Bagatelldelikt (falls es überhaupt eines sein sollte) ?(
    Wovon träumst Du nachts denn sonst noch? :rofl


    Sascha


    Eigentlich wollte ich mich ja nicht weiter äußern. Deine persönlichen Angriffe allerdings lasse ich nicht auf mir sitzen.


    Ein höchstrichterliches Urteil ist ein Urteil, gegen das es keine weiteren Rechtsmittel mehr gibt. Auch bei einem "Bagatelldelikt" kann jeder gegen das verhängte Verwarnungsgeld vor Gericht gehen. Bei "Bagatellfällen" ist dies dann das Amtsgericht. Wenn ein Amtsgericht ein Urteil fällt, gegen das man kein Rechtsmittel mehr einlegen kann (z.B. weil der Streitwert zu gering ist) hat dieses Amtsgericht eben ein "höchstrichterliches Urteil" gesprochen, da es die letzte Instanz ist!


    Mit Träumen hat das alles nichts zu tun. Wer aber meint, dass er allein die Rechtslange einschätzen kann, solange kein VERBINDLICHES Urteil vorliegt, scheint mir doch eher ein Träumer zu sein als der, der in dieser Sache unsicher ist. Ich habe weder behauptet, dass Navis mit Blitzerwarnung erlaubt sind, noch dass sie verboten sind!


    oldie49


  • Hat irgendjemand was von zu schnell gefahren gesagt? Ich jedenfalls nicht. Es geht darum, dass bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass sich auf einem Navi ein Blitzerwarner befindet (vielleicht weil jemand nicht rechtzeitig abgeschaltet hat und die Symbole für die Rotlichtkameras oder die 50 km/h-Schilder auf dem Navi sichtbar sind, währen der Polizist ns Auto schaut). Wenn dann ein Verwarnungsgeld fällig werden SOLLTE (ich nehme nicht für mich in Anspruch die genaue Rechtslage definieren zu können), würdest Du Dich dann bereit erklären, dieses Verwarnungsgeld für den betroffenen Autofahrer zu übernehmen?


    Wieso ist mein 1. Halbsatz kompletter Unsinn? Ich bitte um Aufklärung!


    oldie49

  • Zitat

    Original von oldie49
    Mit Träumen hat das alles nichts zu tun. Wer aber meint, dass er allein die Rechtslange einschätzen kann, solange kein VERBINDLICHES Urteil vorliegt, scheint mir doch eher ein Träumer zu sein als der, der in dieser Sache unsicher ist.


    Es gibt ja nicht einmal ein anhängiges Verfahren, wie sollte es dann zu einem Richterspruch kommen ?(
    Des Weiteren gibt es keine einzige bestätigte Beschlagnahme und das Gesetz ist seit weit über einem Jahr in Kraft.


    Sascha