Lizenz - rechtliche Frage

  • Zitat

    Original von ikarus64
    2. SD-Karte
    Original-Karte war dabei. Hat inzwischen den Geist aufgegeben. habe mir aber eine Kopie gemacht, wobei da Ordner drin waren, deren Bezeichnung man nicht identifizieren konnte, lauter Hyroglyphen. In diesen Ordnern erkenne ich auch keine Dateien. Ich gehe also davon aus, dass entweder die Dateien gar nicht auf der Karte waren oder die Dateien waren beschädigt.
    Da ich nicht weiss, was alles denn auf der SD-Karte drauf sein müsste, kann ich dazu schlecht Stellung nehmen. Die Karten jedenfalls scheinen vollständig da zu sein.


    Auf einer 2 GB-Karte gehen die Inst.-dateien und die Maps grade so drauf. Leider bist Du bei Deinem Posting hier nicht näher darauf eingegangen, ob Du nun einen akt. CardReader besitzt oder nicht.
    Die org. SD-Karte muß nämlich nicht unbedingt kaputt sein, sie ist halt mit nichtkomp. Readern nicht lesbar. Daher mein Tipp: wenn Du die org. Karte mit dem alten Reader nicht beschrieben hast, kommst Du evtl. mit einem akt. Reader noch an die Daten ran. ;)

  • Ich habe einen Hama 9in1 Card-Reader und einen integrierten SD-Card-Reader in meinem Laptop.
    Beide Card-Reader erkennen die original SD-Karte nicht mehr.
    Brauche ich denn unbedingt diesen Hama 35in1 Reader?


    Gruss

  • Zitat

    Original von ikarus64
    Ich habe einen Hama 9in1 Card-Reader und einen integrierten SD-Card-Reader in meinem Laptop.
    Beide Card-Reader erkennen die original SD-Karte nicht mehr.
    Brauche ich denn unbedingt diesen Hama 35in1 Reader?


    Das entscheidest Du am besten selber ;) : Link

  • @dehlya


    ja, die Lizenz ist an den originalen Datenträger (DVD, SD-Karte, oder gar Gerät) geknüpft. Ist eine Kopie angfertigt worden (welche ja auch zu Sicherungszwecken dienen kann) und wird diese verkauft (also damit Geld verdient) ist dies illegales verbreiten von Software ggf. auch zu gewerbsmäßigen Zwecken. Wer weiß denn wie viele Kopien er sonst noch verkauft (hat) wenn er die original DVD nicht herausgibt. Schließlich ist die Software das, womit das meiste Geld verdient wird.


    Gruß, Holger

  • Zitat

    Original von Holginho
    @dehlya


    ja, die Lizenz ist an den originalen Datenträger (DVD, SD-Karte, oder gar Gerät) geknüpft. Ist eine Kopie angfertigt worden (welche ja auch zu Sicherungszwecken dienen kann) und wird diese verkauft (also damit Geld verdient) ist dies illegales verbreiten von Software ggf. auch zu gewerbsmäßigen Zwecken. Wer weiß denn wie viele Kopien er sonst noch verkauft (hat) wenn er die original DVD nicht herausgibt. Schließlich ist die Software das, womit das meiste Geld verdient wird.


    Gruß, Holger


    In Deutschland ist die Kopplung der Software an ein bestimmtes Gerät nicht zulässig. Lediglich die Verwendung der Software auf einer (statt 2 oder mehr) Hardware kann verlangt werden. Auch wenn es anders in den Lizenzbedingungen steht, ist es in D nichtig!

  • Zitat

    Original von Tuvok


    In Deutschland ist die Kopplung der Software an ein bestimmtes Gerät nicht zulässig. Lediglich die Verwendung der Software auf einer (statt 2 oder mehr) Hardware kann verlangt werden. Auch wenn es anders in den Lizenzbedingungen steht, ist es in D nichtig!



    Deshalb ist es hier wichtig den Original-Datenträger für die Software zu haben. Läuft die Software ohne Besitz des Original-Datenträgers kann nicht gewährleistet sein, daß die Software vom Orignal nicht wo anders läuft. Des Weiteren ist ein Verkauf von kopierter Original-Software auf jeden Fall illegal. Und diese Software war eindeutig Bestandteil des Angebotes.


    Gruß, Holger

  • Ich würde ja bei ebay mal eruieren, ob der Verkäufer die DVD separat versteigert (hat).
    Mit diesem Wissen hätte man doch ein ganz anderen Stand gegenüber ihm; da hätte er schön den "Schwarzen Peter".

  • Heute habe ich die Antwort von Medion GoPal bekommen:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Lizenzrechtlich ist es nur erlaubt, bespielte Speicherkarten in Verbindung mit den dazugehörigen Software-CDs, die bei allen unseren Navigationssystemen ab Werk mitgeliefert werden, zu verwenden. Die Verwendung einer bespielten Speicherkarte mit dem Kartenmaterial der Navigations-Software, ohne die ursprünglich mitgelieferte originale CD zu besitzen, ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies ist ohne die dazugehörige CD eine "Schwarzkopie". "


    Diese Antwort scheint mir sehr klar zu sein. Keine Speicherkarte ohne Software-CD.


    Viele Grüsse
    Franz

  • Die Antwort hat nur einen Schönheitsfehler:


    Eine "Schwarzkopie" setzt einen Kopiervorgang voraus.


    Medion liefert aber das Gerät mit bereits bespielter SD aus , die Software befindet sich auf dem Gerät und die Karten auf der SD-


    Nach dieser Medion Antwort würden aber bei wie auch immer gearteten Verlust der CD (Brand/Defekt/usw.) die Software / Inhalte automatisch zur "Schwarzkopie"


    Mag sein, dass sich das viele Gerätehersteller wünschen, ist aber falsch.


    Auch dem Verkäufer im Ausgangsbeitrag zu unterstellen , dass er die nicht mit verkaufte CD noch hat und bestimmt weiterverkaufen/nutzen/kopieren will, ist eine Unterstellung die durch nichts belegt ist.


    Ich kann das unveränderte Gerät mit unveränderten Inhalten natürlich genau so verkaufen, wie ich es von Medion bekommen habe.


    Auch ohne Karton oder Netzteil oder CD


    Darauf kann weder Medion noch die Justiz Einfluss nehmen oder ein Forum eine Raubkopie bzw. in Medion Diktion "Schwarzkopie"herbeidiskutieren.


    cu,dehlya

  • naja, wenn ich dieser Argumentation folge, könnte ich jede Software kaufen, auf dem PC installieren, danach das Original (CD, Handbuch und alles was dabei ist) verkaufen und kein Mensch kann behaupten, ich würde eine Schwarzkopie nutzen (Ich hätte ja dann nicht kopiert sondern nur installiert). Ich glaube, so einfach kann man sich das auch nicht zurechtrücken.


    Solche Spitzfindigkeiten wie der Kopiervorgang bei der Schwarzkopie hilft m.E. nicht weiter. Hier geht es schließlich um "legale Nutzung" und weniger um Datenträger und Kopien.


    Auch wenn ich kein Jurist bin, kann ich schon gut glauben, dass man auch die CD / DVD haben sollte. Bei Verlust oder Beschädigung kann ich im Normalfall immer noch den korrekten Erwerb nachweisen. Das kann der Ebay-Käufer nicht.


    An irgendwas muss Medion die Lizenz festmachen. Wie würde hier sonst argumentiert werden, wenn einer schreibt "Ich habe bei Ebay eine DVD ersteigert, aber die SD-Karte war nicht dabei. Darf ich die Software nutzen?" Ich glaube, viele würde "ja, natürlich" antworten. Und schon wären aus einer Lizenz zwei geworden, weil jeder sich zurechtdiskutiert, dass es ja schon ok sein müßte, dass man das nutzt.


    Gruß


    Gerard

  • Wenn Du etwas auf dem PC installierst, ist das auch nicht der Originalzustand des des Gerätes.


    Da bist Du ja aktiv geworden und das ist in der Tat ein Kopiervorgang.


    Aber :


    Original vorinstallierte Software darf natürlich auf dem Gerät verbleiben und wird durch Verlust der CD nicht zur Raubkopie.


    Es geht dem Gesetzgeber und dem Hersteller nur darum, dass dieselbe Software/Lizenz nicht mehrfach verwendet wird.



    Und natürlich darf man auch gebrauchte Software erwerben und völlig legal verwenden, genauso wie man diese legal verkaufen darf. Sie dann selbst weiterzuverwenden ist natürlich nicht legal.



    Aber darum ging es in diesem Thema nicht.


    Die Weiterverwendung/der Weiterverkauf der Software durch den Ebay Verkäufer wurde unterstellt und durch nichts belegt.


    Er kann sie in Streifen schneiden, über das Bett hängen , er muß sie nicht mitgeben, er darf sie nur nicht mehr verwenden oder verkaufen-

    2 Mal editiert, zuletzt von dehlya ()


  • Auf die Antwort von Medion bezogen ist die Softwarelizenz an die Original-CD bzw. DVD geknüpft.


    Ein Verkauf der Original-Software und gleichzeitiger Weiternutzung auf dem eigenen Gerät ist natürlich nicht erlaubt, da durch das Verkaufen der Original-Software-CD auch die Lizenz zur Nutzung mitverkauft wird, d. h. der Käufer hat mit der CD die Lizenz erworben. Die Speicherkarte ist hier nicht relevant für den Käufer.


    Hierzu ein Beispiel:
    Original CD bzw. DVD wird verkauft (Lizenz geht auf den Käufer über) und die Original SD-Karte (mit allen Daten von Medion im Auslieferungszustand bespielt) wird weitergenutzt (ohne Lizenz vom Verkäufer).


    Also hier hat der Käufer schlechte Karten, da er keine Originalsoftware auf CD und somit keine Lizenz erworben hat. Da es im Lieferumfang nicht enthalten war hat er m. E. Pech gehabt.
    Unabhängig davon, dass der Verkäufer Software ohne Lizenz verkauft hat, was natürlich nicht erlaubt ist.


    Dies ist meine persönliche Ansicht, ohne juristisches Fachwissen. ;D


    Gruß


    bifiduplo

    Einmal editiert, zuletzt von bifiduplo ()

  • Hi Bifiduplo, es ist sogar noch komplizierter- da die Software selbst sich auf dem Gerät befindet und auf der SD nur die Maps.


    Imo sind spezielle Lizenzvereinbarungen/Deutungen, die man nur auf Nachfrage per Mail bekommt eh wertlos.


    Könnte mir mal jemand den Teil der Lizenzvereinbarung zitieren, wo Medion die Lizenz an den Datenträger Original CD knüpft ?


    Das ist eine ernstgemeinte Frage.



    cu,dehlya

  • Zitat

    Original von dehlya
    Wenn Du etwas auf dem PC installierst, ist das auch nicht der Originalzustand des Gerätes.
    Da bist Du ja aktiv geworden und das ist in der Tat ein Kopiervorgang.
    Aber :
    Original vorinstallierte Software darf natürlich auf dem Gerät verbleiben und wird durch Verlust der CD nicht zur Raubkopie.


    1. Ob der Hersteller die Software "vor"installiert oder ob Du das erst nach dem Kauf selber "nach"installierst, dürfte relativ irrelevant sein ...


    Zitat

    Könnte mir mal jemand den Teil der Lizenzvereinbarung zitieren, wo Medion die Lizenz an den Datenträger Original CD knüpft ?


    2. Wegen 1. ergibt sich das von selbst.

    Einmal editiert, zuletzt von wind-hund ()