ZitatOriginal von Suppenheini
Eine "Verkehrsstörung" muss von Amtspersonen festgestellt werden, bevor sie in eine Datenbank eingeht.
In eine "Datenbank" vielleicht :D, für TMC-Meldungen gilt das nicht! Schon mal was von den ADAC-Staumeldern und all denen gehört, die bei den Sendern anrufen ;).
Achim