TT One D/A/CH 2nd Edition mit SD-Karte oder internen Speicher: Vor- und Nachteile?

  • Zitat

    Original von hal2003


    Das war auch so bei dem vorherigen Modell mit SD-Card.
    Allerding musst Du die aktuelle Version von TomTomHOME auf Deinem PC installiert haben - sonst funktionierts nicht.
    Da gibt es wohl einen Bug in TomTomHOME.


    Ich hatte meinen One schon ewig nicht mehr am Rechner und demzufolge auch wohl auch nicht die aktuelle Version von TomTomHome.


    PS: Wenn der Geschwindigkeitsvorteil des neuen One Regional mit dem internen Speicher wirklich darauf zurückzuführen ist, dass (zumindest bei den meisten Modellen) NICHT die Hauptverkehrsstraßen Westeuropas installiert sind und diese eigentlich auch gar nicht benötigt werden, dann macht es vielleicht Sinn, das von TT angebotene Update nicht auf das Gerät zu spielen, oder?
    Bleibt nur die Frage, wie lange das Update von TT zum Download angeboten wird...

  • Zitat

    Original von knocker
    [quote]Original von auktionator-77
    Also die Regionalversion des One mit internen Speicher hat keine Hauptstrassen Westeuropa dabei. Version 675.1409.


    Schon mal auf den Link von Franz Jaeger geklickt? ;)


    [quote]Original von hal2003


    Glatt überlesen 8), werd ich ihn gleich mal erzählen, nicht dass es noch Ärger mit der Kundschaft gibt.


    Danke dafür! :tup


  • Kein Problem... :)


    Was mir noch einfällt: Könnte es mithilfe des von TT bereitgestellten Updates nicht vielleicht auch klappen, einen älteren One Regional, der noch die v660-Version hat, auf v675 upzudaten oder würde das wohl an der Produktcode-Eingabe scheitern? Das Kartenmaterial würde ja dann vielleicht auf der eingelegten SD-Karte abgelegt werden...

  • Sollte am Produktcode scheitern. Der passt nicht zum Gerätecode.


    Rein formell ist es ja ein Ersatz für die fehlerhafte Karte.


    In diesem Fall würde ich Fehlerhafte- und Ersatzkarte als (eine) Kartenversion Betrachten die auf dem gleichen Produktcode läuft. Damit wäre die Nutzung auch hier nur auf ein Gerät erlaubt.


    Meine Meinung, ist aber eine klassische Frage an die Rechtsexperten.

    4 Mal editiert, zuletzt von auktionator-77 ()