Wenn die nette dame im navi spricht dann finde ich das das teilweise sehr "scheppert"wenn ihr versteht was ich meine.
jetzt bitte nicht so schlaue kommentare wie "machs doch leiser" ![]()
tritt auch auf wenn ich es auf leise habe.
kann man den lautsprecher austauschen? ![]()
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Hört sich an wie nach:
GarantieaustauschGerco
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Zitat
Original von weisebj
... kann man den lautsprecher austauschen?
Hallo weisebj,
hat ein Bekannter von mir auch gehabt. Er hat ihn einfach gegen einen anderen getauscht (aus einem alten Notebook ausgebaut) und schon war das scheppern wieder weg.
Michael
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Hallo,
das würde ich sein lassen, da die Garantie schon beim nachvollziehbaren Öffnen des Gerätes erlischt. Wenn dann noch ein anderer Lautsprecher eingebaut ist, sowieso.
Gruß
bifiduplo
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@bifiduplo
Ich nehme mal an, daß Du mit "Garantie" die gesetzliche Gewährleistung des Händlers gegenüber dem Endkunden meinst.
Hast Du mal einen Beleg für Deine Behauptung, daß ein Öffnen des Gerätes die gesetzlichen Gewährleistungsanspüche erlöschen läßt? Ich meine natürlich einen Beleg, der vor Gericht standhält, also nicht die Aussage irgend eines Händlers, der sich vor einer Gewährleistung drücken will...
Gruß
Max -
Nein ich meinte die Garantiebestimmungen von Medion,
hier nachzulesen (z.B. 3. Ausschlüsse):http://www.medion.de/?service_…/garantiebedingungen.html
Gruß
bifiduplo
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@bifiduplo
Die AGBs von Medion geben da nichts her (Zitat Anfang):
"3. Ausschluss
Für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, am MEDION Gerät vorgenommene Veränderungen, Umbauten, Erweiterungen, Verwendung von Fremdteilen, Vernachlässigung, Viren oder Softwarefehler, unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Verpackung oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an MEDION entstanden sind, übernimmt MEDION keine Garantie.
Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Gerät durch Wartung oder Reparatur entstanden ist, die durch jemand anderen als durch MEDION oder einen durch MEDION für dieses Gerät autorisierten Servicepartner durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkleber oder Seriennummern des Gerätes oder eines Bestandteils des Gerätes verändert oder unleserlich gemacht wurden."
(Zitat-Ende). Es hätte mich auch gewundert, wenn in den Garantiebestimmungen so etwas stehen würde, unabhängig davon, daß die AGBs - für den Fall der gesetzlichen Gewährleistung - keine Einschränkungen der gesetzlichen Rechte für den Endverbraucher enthalten dürfen.
Ich will das Thema aber juristisch hier nicht weiter vertiefen...
Gruß
Max -
Interessant wo meine Anfrage so hinführt

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Kann im diesem Zusammenhang nicht mit Sicherheit sagen, ob beim Öffnen die Garantie erlischt.
Aber: In meiner Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung hab ich zumindest gelernt, das rund 80-90% von Dingen die AGBs stehen nichtig sind!
Also helfen die AGBs von Medion nicht zwingend sinnvoll weiter. -
Hallo,
bau dir mal nen anderen Lautsprecher ein.
Fupp, Punkt 3 tritt in Kraft.Ich hatte geschrieben, beim nachvollziehbaren Öffnen des Gerätes und es werden Gebrauchsspuren hinterlassen wird sich Medion wohl auch auf Punkt 3 berufen.

Bin allerdings kein Jurist und beende für mich dieses Thema. Obwohl ein Jurist ja auch nicht sagen, wie es 100% ist. Die haben auch Ihre Ansichten, Rechtsauffassungen und dann kommt es immer noch auf die Stimmung des guten Richters an.
Gruß
bifiduplo
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Und wie war das jetzt noch mal mit dem Lautsprecher?

Es scheppert hier auch ganz doll im Tread
:gap :gap :gap -
@edna
Für Dich noch mal in der Langversion:
Das Öffnen eines Gerätes, sofern es ohne Zerstörung möglich ist, beeinträchtigt nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers/Händlers gegenüber dem Kunden. Dabei ist es juristisch völlig unerheblich, ob eine Öffnung des Gerätes nachweisbar ist oder normale "Gebrauchsspuren" hinterläßt (wenn man nicht eben diese Spuren reklamieren will...). Hinweis: Das PNA470 kann man ohne Zerstörung öffnen.
Wenn der Lautsprecher "scheppert" und man nachsehen will, woran es ggf. liegt (Lautsprecher-Membran verformt, Schwingspule schleift im Luftspalt, Magnet lose usw), ist das absolut OK. Wenn man allerdings den Lautsprecher selbst ausbaut, ist die Gewährleistung verwirkt, weil dann der Hersteller/Verkäufer nicht mehr "sicher" sein kann, daß ein Herstellungsfehler vorliegt. Denn manche Lautsprecher sind nicht zerstörungsfrei zu demontieren; wie es bein PNA470 ist, weiß ich nicht, weil ich mein Gerät noch nicht geöffnet habe.
Wenn man allerdings den Lautsprecher durch ein scheinbar gleiches/gleichwertiges Teil ersetzt, aber dieses Teil eine falsche elektrische Impedanz hat, z. B. 16 Ohm statt 32 Ohm, und dann nach einiger Zeit die Tonwiedergabe stumm bleibt, weil die integrierte Audio-Endstufe defekt geworden ist, dann ist die Gewährleistung (Fehler: Keine Tonwiedergabe) natürlich ebenfalls verwirkt.
Wenn nach dem Eigen-Einbau Deines Lautsprechers aber ein anderer Fehler im Navi auftritt, der gar technisch gar nichts mit dem Auswechseln des Lautsprechers zu tun hat (Nachweis erforderlich!), dann bleibt die Gewährleistung für einen neu aufgetretenen Fehler erhalten. In der Praxis ist es dem Kunden aber nur sehr selten möglich nachzuweisen, daß seine Manipulation/Eigenreparatur am Gerät nicht den neuen Fehler mit-verursacht hat (z. B. Lösung eines BGAs oder ICs durch mech. Biegebeanspruchung). Also ist in der Praxis(!) ein Verlangen nach Gewährleistung nach einer Eigenreparatur des Navi so gut wie aussichtslos. Das sagen auch zu Recht die Bedingungen von Medion.
Hat es jetzt bei Dir "gescheppert"? - Ich weiß, daß es auch nicht einfach ist, gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie auseinanderzuhalten, aber das Thema ist schon für den Verbraucher wichtig.
Gruß
Max -
Danke Max für die ausführliche Erklärung.

Ich wollte damit aber nur andeuten das eine einfache Frage nach nem Lautsprecher so eine Wendung nimmt. :gapTrotzdem Danke Max jetzt sehe ich durch
