PE 2.3 vs. PE 3.x

  • @bonnie


    Viele der Funktionen hängen von einer aktuellen Firmware ab, von daher ist es meist sogar eine Empfehlung der Hersteller an den User um diesen Funktionsumfang voll nutzen zu können.


    Du hast natürlich recht, dies bezieht sich auf vom Hersteller bereitgestellte Firmware und nicht aus - wie Du es nennst - obskuren Quellen :D


    Von daher sollte man sich auch überlegen ob man ein Firmware-Update überhaupt braucht und es nicht als "Nice to have"-Variante ansehen. Ich hatte schon an anderer Stelle mal angemerkt dass bei einer solchen Aktion auch einiges daneben gehen kann, zumal man die Datenkonsistenz der Quelle nicht immer prüfen kann und ein "Zurück" dann nicht möglich ist.


    Ich muss gestehen, dass ich den Haftungsausschluss auf der Medion-Seite überlesen habe ;)


    Guter Einwand von Deiner Seite :tup


    Gruß
    hellboy

  • Hallo,


    dann interpretiere ich hieraus mal zusammenfassend:


    Die Garantie geht definitiv verloren, weil das Firmwareupdate


    1. aus einer obskuren (schöner Begriff bonnie) kommt


    2. käme es von Medion, über den Haftungsausschluss
    keine Garantie hierfür gewährt wird


    Also, sofern nicht unbedingt technisch erforderlich die Finger vom flashen lassen. Wie an verschiedenen Stellen berichtet wurde, soll das Cradle inkl. Fernbedienung nicht erst mit der Version R19 sondern auch niedriger (problemlos bzw. im vollen Umfang?) funktionieren.


    Gruß


    bifiduplo

  • Meiner Meinung nach erfolgt in diesem Falle der Garantieverlust nicht durch den Haftungsausschluß, sondern nur über eine Einschränkung in den Garantiebestimmungen des Hardware-Herstellers:
    Die Gewährleistungspflicht gilt nicht für den Fall, dass das Problem durch einen Unfall, eine Katastrophe, Vandalismus, Missbrauch, unsachgemäße Benutzung, Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften, Veränderung durch Software, Viren bzw. ein anderes Gerät oder Zubehör, oder durch sonstige nicht von uns genehmigte Modifikationen verursacht wurde.


    Ein Haftungsausschluß (zumeist in der EULA erwähnt) hingegen bedeutet folgendes: Der Autor garantiert nicht die Eignung der Software für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Konfiguration und er übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Fehler in der Software und Fehler und Schäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Software ergeben. Und meistens wird noch darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Softwareprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.


    Der Autor garantiert sie nicht! Aber das bedeutet nicht gleichzeitig, das damit die vom Hersteller zu gewährende Garantie/Gewährleistung für das Produkt, auf dem diese Software eingesetzt wird, verloren geht. Wenn es dies nicht explizit ausschließt (s.o.), besteht weiterhin ein Anspruch auf Erfüllung.



    Medion kann sich also bei Kenntnis dieses Umstandes auf den Garantieverlust berufen, darüber sollte sich jeder bewußt sein.

  • Juristisch gesehen, ist jedoch weder der Haftungsauschluß noch eine obskure Quelle grundsätzlich zur Verweigerung der Gewährleistung haltbar.


    Der Haftungsausschluß benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise und wird sicherlich als AGB-widrig nicht anerkannt. Ein vom Hersteller bereitgestellter Patch oder Update kann nicht zum Entfall der Gewährleistung führen - auch nicht durch Haftungsausschlüsse.


    Bei Fremdeinspielung aus nicht offizieller Quelle liegt sicherlich ein Verstoß gegen das Lizenzrecht vor, aber nicht gegen das Gewährleistungsrecht. Grundsätzlich müsste der Mangel mit dieser Fremdeinwirkung in Verbindung stehen, d.h. hier sind entsprechende Nachweise von den Parteien zu erbringen, damit die Gewährleistung erlischt. Ein defektes Display z.B. hat wohl wenig mit der Software zu tun, deshalb ist hier die Gewährleistung auf alle Fälle gesichert.


    Soviel zur Theorie - in der Praxis müsste man sein Recht wahrscheinlich jedoch erstreiten.

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  • Zitat

    Original von Cola Trinker
    Juristisch gesehen,


    .................sollte ich im Falle eines Falles einen Anwalt fragen. :D :D :D


    Gruß
    bonnie

  • Zitat

    Original von bonnie


    .................sollte ich im Falle eines Falles einen Anwalt fragen. :D :D :D


    Gruß
    bonnie


    Genau ;D


    ....unser sitzt mir gerade gegenüber.

  • Zitat

    Original von Cola Trinker


    Genau ;D


    ....unser sitzt mir gerade gegenüber.


    Hat Deine Frau die Scheidung eingereicht, weil Du nur noch vor dem PC sitzt? ;)


    Gruß


    bifiduplo

  • Zitat

    Original von Ralf25
    Ohne jetzt im speziellen auf die Vorzüge/Nachteile der GoPal PE 3.0 einzugehen (weil ich es auch noch nicht so ausgiebig habe testen können), es ließ sich problemlos auf meinem 465/96050 mit R09 der 1. Generation installieren. Und es läuft bisher absturzfrei und performant!


    Das ich dann die FW auf R15 hochgeflasht habe, hatte andere Gründe, aber notwendig für V3.0 wäre es nicht gewesen.



    Hallo Leutz,


    ich werde wahrscheinlich gleich von Euch erschlagen ;) aber wo bekommt man denn die R15 her? ?( ?(



    Gruß Thomas

  • Hier gibt es den Download:


    http://www.gopal-navigator.de/dload.php?action=category&cat_id=6




    Ich hätte meine Frau gerne hier, aber leider muss ich um diese Uhrzeit noch arbeiten (auch noch die nächsten Stunden :( ).

    Einmal editiert, zuletzt von Cola Trinker ()

  • Kein Wunder, bei soviel OffTopics!


    Hier bist Du richtig, Link, und von dort geht's dann weiter.

  • Hallo!


    Wenn meine PE 3.x TMCpro hätte, würde ich dieselbe weiterlaufen lassen. Die PE 2.3 hat hingegen MCpro, und deswegen ziehe ich diese vor.


    Wenn ich mal die PE 3.x mit TMCpro habe, dann würde sie folgen... :D


    Derzeit ist mir TMCpro wichtiger... ;)