Lautstärkeregler am C510 verloren!

  • Hallo,


    ich hatte meinen C510 kürzlich ausgeliehen. Demjenigen ist er die Treppe runtergefallen. Dabei ist der Lautstärkeregler rausgefallen. Leider wurde es nicht gleich bemerkt und nun ist der Regler nicht mehr auffindbar.


    Wo der Lautstärke-Regler war, ist jetzt ein Loch, innen sieht man eine Art Steckplatz.


    Ist das schon mal jemanden von euch passiert? Was würdet ihr tun? (Gerät wurde 12/06 beim Blödelmarkt gekauft).


    Gruß
    Thomas

  • Ich würde mal zum RICHTIGEN Händler dackeln - auch wenn es was kostet - man kann ja telefonisch nachfragen ...


    Autorisierte Händler findest du unter garmin.de


    Oder Du kaufst bai Ebay einen DUMMY. Die werden manchmal angeboten.


    dann heist es - rumwerkerln.


    Archie

  • Müsste doch eigentlich über die Priv.Haftpflicht deines Bekannten/Freundes gehen. Schließlich wird die Reparatur net ganz billig werden (zumal ich nicht glaube, dass sich NUR das Drehrad verabschiedet hat sondern durch den Fall das Gehäuse oder andere Bauteile im Inneren beschädigt worden sind/sein könnten.)


    Und bei eigenständiger "Bastelarbeit" -> kompletter Garantieverlust.


    FINrod

  • Juppieeh! Und wieder ein Rat zum Versicherungsbetrug, den wir alle in Form höherer Beiträge mitbezahlen müssen! Wie schön, dass man sich mit "Ach, das machen doch alle" aus der Verantwortung stehlen kann. X(


    Ja, ja, nennt mich einen Moralapostel. Aber Moral ist ja nix Schlimmes.

  • Zitat

    Moral ist ja nix Schlimmes.


    ... aber für Manche lästig ...

  • :evil:

    Zitat

    Original von Archie


    ... aber für Manche lästig ...


    ... könnte aber auch angenehm sein: also wenn mir das Gerät von einem Bekannten runtergefallen wäre, dann hätte ich mich um die Behebung des Schadens bemüht, und das nicht dem Geschädigten überlassen... ?(


    Uwe

  • Tagchen,


    habe die zwei Beiträge vor MadMike aus dem Thread raussgenommen und umweltverträglich entsorgt.


    MadMike hat recht - Anleitungen zum Versicherungsbetrug sind hier im Forum nicht erwünscht.


    Danke für Euer Verständnis


    cu Peter

  • Wo war mein Beitrag eine Anleitung zum Versicherungsbetrug? ?(


    Ich habe lediglich gesagt, dass die Versicherung den Schaden nicht akzeptieren wird und eine Begründung dazu.

  • Zitat

    Original von domer
    Ich habe lediglich gesagt, dass die Versicherung den Schaden nicht akzeptieren wird und eine Begründung dazu.


    Hat er. Ich bezog mich auch nur auf das Posting danach. ?(

  • Hallo
    Wo handelt es sich denn hier um Betrug? Ein Bekannter hat das Teil runter gehauen, kann ja vorkommen und dafür hat man dann ja wohl ne Versicherung die das regelt. Kein Betrug sondern einfach nur Schadensersatzleistung !


    dx2

  • Zitat

    Original von dx2
    Hallo
    Wo handelt es sich denn hier um Betrug? Ein Bekannter hat das Teil runter gehauen, kann ja vorkommen und dafür hat man dann ja wohl ne Versicherung die das regelt. Kein Betrug sondern einfach nur Schadensersatzleistung !


    dx2


    Nicht ganz. Es macht einen Unterschied für die Versicherung wie das Besitzverhältniss zwischen Gerät und Eigentümer und dem Besitzer zum Zeitpunkt des Unfalles war.


    Wenn ich das aber erkläre wird das wieder als Versicherungsbetrug ausgelegt. Einfach bei der Versicherung anrufen und nachfragen.

  • Zitat

    Original von domer


    Nicht ganz. Es macht einen Unterschied für die Versicherung wie das Besitzverhältniss zwischen Gerät und Eigentümer und dem Besitzer zum Zeitpunkt des Unfalles war.


    Wenn ich das aber erkläre wird das wieder als Versicherungsbetrug ausgelegt. Einfach bei der Versicherung anrufen und nachfragen.


    Meine Güte! Macht's doch nicht so spannend!!!


    § 4 AHB (Allg. Vers.Bedingungen für die Haftpflichtvers.) Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a:


    "bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf...... Haftpflichtansprüche wegen Schäden .... an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen..... hat."


    Nun kann sich der Threadersteller wohl selbst vorstellen, ob der Bekannte den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen kann....


    Gruß. lpi