Bitte um dringende Hilfe

  • § 439 Abs. 1:


    Der Käufer entscheidet, ob Reparatur oder Neulieferung.
    Und wenn der Händler ein anderes neues Gerät im Regal liegen hat, darf ich das im Rahmen der Gewährleistung im Tausch mitnehmen.

  • Flipper, der Käufer hat idR nur ein scheinbares Wahlrecht, da der Verkäufer nach § 439 Absatz 3 nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Art der Nacherfüllung verweigern kann. Da nur er Einblick in die Kosten der Nachbesserung/Ersatzlieferung hat, dürfte es dem Käufer schwer fallen, hier einen Beweis anzutreten. Zumal es über ein Gericht gehen würde. Da ist die Aussicht auf ein mangelfreies (repariertes) Gerät in 2 Wochen schonmal nicht so schlecht.


    Wenn es denn zu einem Urteil/Vergleich kommt, wird idR angenommen, daß bei hochwertigen Sachen idR eine Nachbesserung und bei minderwertigen Sachen eine Ersatzlieferung die Verhältnismässig richtige Nacherfüllung ist.


    Im Grunde sieht es so aus, das § 439 Absatz 1 nett aber nicht wirklich wirksam ist. Jedenfalls nicht im Bezug auf das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung.


    Ist das Gerät erstmal von der Reparatur zurück und Mangelfrei, will ich das Gericht sehen, das diesen Fall annimmt und auch noch den Umtausch beschließt.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

    2 Mal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()

  • Ok, dann mach ich mich amSamstag mal auf zum Händler (Saturn in Trier) und bin bereits gespannt...
    Danke für alle guten Ratschläge, echt ein ein sehr professionelles Forum, weiter so!
    MFG Shed

  • Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Flipper, der Käufer hat idR nur ein scheinbares Wahlrecht, da der Verkäufer nach § 439 Absatz 3 nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Art der Nacherfüllung verweigern kann.


    Es ist schon wahnsinnig teuer und unverhältnismäßig ein anderes Gerät aus dem Regal zu nehmen, da gebe ich Dir Recht. :rofl


    Wie war der Slogan?
    Laßt euch nicht verar***** ;)

    Einmal editiert, zuletzt von flipper500 ()

  • Zitat

    Original von flipper500
    Es ist schon wahnsinnig teuer und unverhältnismäßig ein anderes Gerät aus dem Regal zu nehmen, da gebe ich Dir Recht. :rofl


    Zitat

    Original von Franz Jaeger
    Da eine Reparatur idR für den Verkäufer wegen der Herstellergarantie kostenlos ist, entscheiden sich die meisten dafür. Ein kundenfreundlicher Händler wird das Gerät gleich tauschen, trotz seiner Mehrkosten. (oder er verkauft das gebrauchte, reparierte Gerät als "Neu")


    bzw. als "refurbished". Kommt ja immer auf den Händler an. Ich wollte damit ja nur sagen, das man nicht so einfach auf einen Umtausch bestehen kann und es nicht das uneingeschränkte Recht des Käufers ist, diese Art der Nacherfüllung zu fordern.



    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Eben und MM oder Saturn tauscht auch nicht aus die schicken ihn zum


    Kundendienst,da wird ein Schein ausgefüllt.und das Gerät mit einem


    "lächgeln" entgegen genommen .Eventuell fragen die noch nach der Händy


    nummer .Dann bekommt der Kunde eine SMS wenn das Gerät in der


    Filiale zur Abholung bereit liegt.Dauert ca 10-15 WERKTAGE je nach


    Warenstau bei "Garmin Deutschland"Wenn ausgetauscht wird was ich


    vermute läuft das über Garmin UK.Die bekommen die Reperatur oder


    Defektmeldung und schicken dann ein neues Gerät nach Münschen.


    Und die dann wieder zu Saturn oder MM und dann bekommt der Kunde


    seine SMS


    Gruss

  • artikel unter 100 klar ,rest an KD. Mache das nicht zum ersten mal,


    sowohl D-dorf wie in Neuss oder in Mg.Und da das Nüvi die Preis-


    grenze leicht übersteigt ist das noch nicht mal im Ermessen des


    Kundendienstes .( kaputt nach 2-10 Tagen könnte gehen )



    gruss

  • Zitat

    Original von mirfaelltnixein
    Bei mir auch (MM).


    Ich präzisiere: Mein Navi wurde bei MM getauscht.


    EDIT: Wurde DIREKT getauscht. (Defektes Gerät dagelassen, nagelneues, originalverpacktes Gerät SOFORT mitgenommen.)

    Einmal editiert, zuletzt von mirfaelltnixein ()

  • Hat ja auch keiner behauptet, daß sowas keiner macht. Es ging ja eingangs darum, ob man das umunstößliche Recht darauf hat.


    Meinen GO910 hat MM nach 2 Monaten anstandslos zum Kaufpreis zurückgenommen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Zitat

    Meinen GO910 hat MM nach 2 Monaten anstandslos zum Kaufpreis zurückgenommen.


    Du redest aber jetzt hier von Deinen ersten Go910 oder ? : drink

  • Zitat

    Original von Freewilli3
    Du redest aber jetzt hier von Deinen ersten Go910 oder ? : drink


    Ja... 8)


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."