§ 439 Abs. 1:
Der Käufer entscheidet, ob Reparatur oder Neulieferung.
Und wenn der Händler ein anderes neues Gerät im Regal liegen hat, darf ich das im Rahmen der Gewährleistung im Tausch mitnehmen.
§ 439 Abs. 1:
Der Käufer entscheidet, ob Reparatur oder Neulieferung.
Und wenn der Händler ein anderes neues Gerät im Regal liegen hat, darf ich das im Rahmen der Gewährleistung im Tausch mitnehmen.
ZitatOriginal von Franz Jaeger
[...]die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen [...] Das schließt eine Reparatur an der Sache mit ein.
Franz
Nein!
Die Reparatur ist die "Beseitigung des Mangels".
Edit:
II, Frage 11
http://www.frankfurt-main.ihk.…drechtsreform2/index.html
Flipper, der Käufer hat idR nur ein scheinbares Wahlrecht, da der Verkäufer nach § 439 Absatz 3 nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Art der Nacherfüllung verweigern kann. Da nur er Einblick in die Kosten der Nachbesserung/Ersatzlieferung hat, dürfte es dem Käufer schwer fallen, hier einen Beweis anzutreten. Zumal es über ein Gericht gehen würde. Da ist die Aussicht auf ein mangelfreies (repariertes) Gerät in 2 Wochen schonmal nicht so schlecht.
Wenn es denn zu einem Urteil/Vergleich kommt, wird idR angenommen, daß bei hochwertigen Sachen idR eine Nachbesserung und bei minderwertigen Sachen eine Ersatzlieferung die Verhältnismässig richtige Nacherfüllung ist.
Im Grunde sieht es so aus, das § 439 Absatz 1 nett aber nicht wirklich wirksam ist. Jedenfalls nicht im Bezug auf das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung.
Ist das Gerät erstmal von der Reparatur zurück und Mangelfrei, will ich das Gericht sehen, das diesen Fall annimmt und auch noch den Umtausch beschließt.
Franz
Ok, dann mach ich mich amSamstag mal auf zum Händler (Saturn in Trier) und bin bereits gespannt...
Danke für alle guten Ratschläge, echt ein ein sehr professionelles Forum, weiter so!
MFG Shed
ZitatOriginal von Franz Jaeger
Flipper, der Käufer hat idR nur ein scheinbares Wahlrecht, da der Verkäufer nach § 439 Absatz 3 nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten eine Art der Nacherfüllung verweigern kann.
Es ist schon wahnsinnig teuer und unverhältnismäßig ein anderes Gerät aus dem Regal zu nehmen, da gebe ich Dir Recht.
Wie war der Slogan?
Laßt euch nicht verar*****
ZitatOriginal von flipper500
Es ist schon wahnsinnig teuer und unverhältnismäßig ein anderes Gerät aus dem Regal zu nehmen, da gebe ich Dir Recht.
ZitatOriginal von Franz Jaeger
Da eine Reparatur idR für den Verkäufer wegen der Herstellergarantie kostenlos ist, entscheiden sich die meisten dafür. Ein kundenfreundlicher Händler wird das Gerät gleich tauschen, trotz seiner Mehrkosten. (oder er verkauft das gebrauchte, reparierte Gerät als "Neu")
bzw. als "refurbished". Kommt ja immer auf den Händler an. Ich wollte damit ja nur sagen, das man nicht so einfach auf einen Umtausch bestehen kann und es nicht das uneingeschränkte Recht des Käufers ist, diese Art der Nacherfüllung zu fordern.
Franz
Eben und MM oder Saturn tauscht auch nicht aus die schicken ihn zum
Kundendienst,da wird ein Schein ausgefüllt.und das Gerät mit einem
"lächgeln" entgegen genommen .Eventuell fragen die noch nach der Händy
nummer .Dann bekommt der Kunde eine SMS wenn das Gerät in der
Filiale zur Abholung bereit liegt.Dauert ca 10-15 WERKTAGE je nach
Warenstau bei "Garmin Deutschland"Wenn ausgetauscht wird was ich
vermute läuft das über Garmin UK.Die bekommen die Reperatur oder
Defektmeldung und schicken dann ein neues Gerät nach Münschen.
Und die dann wieder zu Saturn oder MM und dann bekommt der Kunde
seine SMS
Gruss
ZitatOriginal von Tourenfahrer54
Eben und MM oder Saturn tauscht auch nicht aus
Bei mir schon
Bei mir auch (MM).
artikel unter 100 klar ,rest an KD. Mache das nicht zum ersten mal,
sowohl D-dorf wie in Neuss oder in Mg.Und da das Nüvi die Preis-
grenze leicht übersteigt ist das noch nicht mal im Ermessen des
Kundendienstes .( kaputt nach 2-10 Tagen könnte gehen )
gruss
ZitatOriginal von mirfaelltnixein
Bei mir auch (MM).
Ich präzisiere: Mein Navi wurde bei MM getauscht.
EDIT: Wurde DIREKT getauscht. (Defektes Gerät dagelassen, nagelneues, originalverpacktes Gerät SOFORT mitgenommen.)
Hat ja auch keiner behauptet, daß sowas keiner macht. Es ging ja eingangs darum, ob man das umunstößliche Recht darauf hat.
Meinen GO910 hat MM nach 2 Monaten anstandslos zum Kaufpreis zurückgenommen.
Franz
ZitatMeinen GO910 hat MM nach 2 Monaten anstandslos zum Kaufpreis zurückgenommen.
Du redest aber jetzt hier von Deinen ersten Go910 oder ?
Keine Angst, Du mußt ja erst mal eines kaufen bzw. Dich entscheiden, bevor Du diese Probleme hast. :gap
ZitatOriginal von Freewilli3
Du redest aber jetzt hier von Deinen ersten Go910 oder ?
Ja...
Franz