Bitte um dringende Hilfe

  • Hallo, hab die Sofware meines Nüvi 660 heute upgedatet, als ich es danach starten wollte, funktionierte es an sich wie gewohnt, ausser dass es keine Schrift mehr anzeigt. Alle Touchscreentasten sind leer! Sogar unter den kleinen Bildchen steht nichts mehr! Resetet hab ich mit der Resettaste und des Softwareupdate hab ich auch ein 2tes Mal durchgeführt!
    Bitte ringend um Hilfe, da ich das navi nächste Woche brauche!
    MFG Shed

    2 Mal editiert, zuletzt von shed ()

  • Zitat

    Original von shed
    Hallo, hab die Sofware meies Nüvi 660 heute upgedatet, als ich es danach starten wollte, funktionierte es an sich wie gewohnt, ausser dass es keine Schrift mehr anzeigt. Alle Touchscreentasten sind leer! Sogar unter den kleinen Bildchen steht nichts mehr! Resetet hab ich mit der Resettaste und des Softwareupdate hab ich auch ein 2tes Mal durchgeführt!
    Bitte ringend um Hilfe, da ich das navi nächste Woche brauche!
    MFG Shed



    Dann würde ich sagen einpacken und zurück zum Händler! Ob das bis


    nächste Woche über die Bühne geht wage ich zu bezweifeln ,da ist dann


    wieder Karte und Kompass angesagt . Nicht ärgern handeln


    Gruss

  • Vielen Dank, geht leider aber auch nicht!
    MFG Shed

  • Einige Fragen (damit wir anderen daraus lernen):


    *Hast du mit dem webupdater up-gedated?
    *wenn ja, welche Internet - Verbindung (mbit) hast du?
    *Hast du nach Beendigung des updates rechts unten "Hardware sicher entfernen" betätigt?

    Einmal editiert, zuletzt von Arnold1960 ()

  • *Vom webupdater wurde immer abgeraten - man kann ja auch manuell downloaden, und dann per Doppelklick auf die gel. Datei und den angehängten nüvi die Software aktualisieren


    *dennoch denke ich, dass in deinem Fall noch einige Übertragungs-Prozesse im Gange waren (vergiss nicht, wir haben nur USB 1.1. - da dauert die Übertragung!) - welche du durch das "Rausziehen" des Steckers abgewürgt hast.


    Hilft jetzt nimmer viel - aber fürs nächste Mal, ja ;)


    *Hattest du wenigstens ein backup, dass du rüber spielen kannst?


    Alles Gute!

  • Nein, kein Backup, hab das Teil erst 2 Monate und noch nicht richtig viel Ahnung davon und jetzt weiss ich gar nicht mehr wie ich mich anlegen soll! ?(
    Muss ich zum Händler und das Gerät einschicken zu Garmin, oder gibt es irgenwie eine Möglichkeit die Werkssoftware aufs Nüvi zu laden?
    MFG Shed

  • der Händler ist immer dein Partner,also hin und gut ist .



    gruss

  • Zitat

    Original von flipper500
    Sofern es ein größerer Händler ist und/oder er die Geräte am Lager hat, hast Du ein Recht auf Soforttausch.


    Was hat das mit der grösse bzw. dem Lagerbestand des Händlers zu tun? Man kann höchsten auf Kulanz einen Austausch bekommen bzw. MM und Saturn bieten ein zweiwöchiges, Aldi bieten eine vierwöchiges Rückgaberecht. Das ist aber freiwillig.
    Der Verkäufer kann auch Reparieren, also nachbessern. Er muss dir das Gerät also nicht austauschen, er kann es auch selbst reparieren lassen.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Laut Gesetz wählt der Kunde die Art der Nacherfüllung.
    Nur wenn es dem Händler unmöglich ist sofort zu tauschen, kann eine Reparatur akzeptabel sein.


    Freiwillig ist da gar nix. ;D

  • Zitat

    Original von flipper500
    Laut Gesetz wählt der Kunde die Art der Nacherfüllung.


    Das sehe ich anders. Der Händler kann zweimal Nachbessern, sind diese Versuche gescheitert, hat der Käufer das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Hab ich...und?


    [...]die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen [...]


    Kann die Beseitigung des Mangels vollständig durch eine Reparatur gewährleistet werden, wird die Sache ja mangelfrei geliefert. Es gibt aber auch Defekte, die nicht vollständig behebbar sind. Dort muss natürlich ein Austausch erfolgen.


    Im Grunde ergibt sich das aus der Praxis. Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Nachbesserung einräumen. Innerhalb dieser Frist kann man als Verkäufer praktisch machen was man will. Egal was der Kunde sagt. Ist diese Frist abgelaufen, kommt die zweite Frist. Erst wennn auch diese Abgelaufen ist, kann der Käufer Wandeln, mindern oder zurücktreten.


    Da eine Reparatur idR für den Verkäufer wegen der Herstellergarantie kostenlos ist, entscheiden sich die meisten dafür. Ein kundenfreundlicher Händler wird das Gerät gleich tauschen, trotz seiner Mehrkosten. (oder er verkauft das gebrauchte, reparierte Gerät als "Neu")


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

    4 Mal editiert, zuletzt von Franz Jaeger ()