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schau mal nach, welche Bedingungen man im Shop durch Anklicken akzeptiert:
http://www.tomtom.com/legal/?Page=GeneralTCOSnix ist mit EULA

Die Geschäftsbedingungen von TomTom sagen klipp und klar aus, dass deutsches recht Gültigkeit hat (siehe mein vorheriges Posting), dass die EULA keine Anwendung finden und dass sämtliche Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag vor dem für den Wohnort des Käufers zuständigen
Gericht verhandelt werden.
Zudem werden zwar eine ganze Reihe von Haftungsausschlüssen erwähnt, jedwede Haftung nach dem Deutschen Produkthaftungsgesetz jedoch vollinhaltlich anerkannt.
Gruesse -
Zitat
Original von Batch
Alle Verträge mit TomTom unterliegen deutschem Recht -ohne Wenn und Aber.Hallo
Frag mal Deinen "Anwalt", wie es mit einer Klage gegen eine Firma mit Sitz im Ausland aussieht... alternativ kannst Du ja einmal die EULA gut durchlesen... da ist das mit dem Lesen und sachkundig so eine Sache...
Und wo steht denn das mit dem "unterm Arm"...???

MfG
P.S. Bitte unbedingt berichten, wie das mit der Klage gegen TT ausgegangen ist.
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Zitat
Original von Batch
... und der Inhalt des Produkthaftungsgesetzes ...
Das Produkthaftungsgesetz hat mit so etwas ÜBERHAUPT NICHTS zu tun, da geht es um Personenschäden hervorgerufen durch ein mangelhaftes Produkt. Macht euch nicht lächerlich!!Dito mit BGB §434:
"§ 434
Sachmangel(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."Achim
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Zitat
Original von Achim
Wie der TT-Support dir schon sagte: Die Karten sind entweder von Teleatlas oder von Navteq. TT kauft die nur zu --- wie JEDER andere Navihersteller inkl. der Festeinbauten. Kartenfehler kannst du in den Unterforen melden Teleatlas / NavTeq. Hast du damals auch den ADAC wegen seines Autoatlanten verklagen wollen, oder Aral, oder ....
Achim
Hatt damals der Autoatlas auch umgrechnet ca. 200 DM gekostet ??? Da kann man den Ärger schon einwenig verstehen.:D
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Und zu den 99%: Europa hat so 5.5 Millionen Straßenkilometer, 1% falsch / nicht drin / unvollständig sind 55.000km --- viel Spaß beim Nachweis ;D.
Außerdem war da etwas mit dem Streitwert: Ist der unter 1000 oder so, findet gar nichts statt außer den normalen Gewährleistungsansprüchen, die hier aber nicht gegeben sind, da das Produkt sind einwandfrei installieren lässt.
Achim
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ich höre jetzt auf und sage Denjenigen, die sich durch Kritik an einem TomTom-Produkt auf den Schlips getreten fühlen ein "sorry".
Das wird mir zu albern.
Wer diese Vorgehensweise zu Lasten seines Geldbeutels akzeptiert, soll es tun.Es war ein Versuch von mir, die Mitglieder dieses Forums darauf hinzuweisen, dass sie mit dem Kauf der Regionalkarte mehr Detail-Informationen in ihrer Karte erhalten und sinnvoller navigieren können.
Wenn dies nicht gewollt ist und jetzt mit seltsamen Kommentaren das Ganze unter Missachtung der Fakten in die Ecke der Lächerlichkeit geschoben wird..bitte.
Ciao
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Zitat
Original von Batch
... in die Ecke der Lächerlichkeit geschoben wird..bitte.
Lächerlich ist deine Klageandrohung! Dass du Kritik an dem Kartenmaterial übst, das ist OK.Achim
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Zitat
Original von Batch
Ich hatte vorhin ein Telefonat mit "meiner" Anwaltskanzlei.
Dein Anwalt hat dir sicherlich nichts anderes erzählt, als was ich geschrieben habe.Achim
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ZitatAlles anzeigen
Original von Batch
schau mal nach, welche Bedingungen man im Shop durch Anklicken akzeptiert:
http://www.tomtom.com/legal/?Page=GeneralTCOSnix ist mit EULA

Die Geschäftsbedingungen von TomTom sagen klipp und klar aus, dass deutsches recht Gültigkeit hat (siehe mein vorheriges Posting), dass die EULA keine Anwendung finden und dass sämtliche Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag vor dem für den Wohnort des Käufers zuständigen
Gericht verhandelt werden.
Zudem werden zwar eine ganze Reihe von Haftungsausschlüssen erwähnt, jedwede Haftung nach dem Deutschen Produkthaftungsgesetz jedoch vollinhaltlich anerkannt.
GruesseDu hast auch Punkt 17 in Deinem Link gelesen, oder?
17) Governing law
These Terms and Conditions and any disputes related to these Terms and Conditions or to the purchase and use of the Products or otherwise are subject to Dutch law. The United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods is hereby excluded from application to these Terms and Conditions. All disputes arising out of these Terms and Conditions shall be settled by the courts of Amsterdam (The Netherlands), which will have exclusive jurisdiction in respect of any such disputes. -
Zitat
Original von hope68
Du hast auch Punkt 17 in Deinem Link gelesen, oder?Hallo
Schalte mal auf "German"... ;D ...ändert aber nichts an der Sache...
MfG
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Auch wenn Originale unerwünscht sind ..... hier Punkt 17 in Deutsch !!
17) Geltendes Recht
Diese Geschäftsbedingungen und etwaige mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem Kauf und der Nutzung der Produkte oder auf andere Weise damit verbundene Auseinandersetzungen unterliegen deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf ist hiermit von der Anwendung auf diese Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
Alle Auseinandersetzungen, die aus diesen Geschäftsbedingungen entstehen, werden von den Gerichten des Ortes beigelegt, an dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben oder sich aufhalten und das in Bezug auf diese Auseinandersetzungen ausschließlich zuständig ist. -
Fakt ist: TT hat bei den WE<1GB-Karten Hintergründe entfernt (Industriegebiete gleiche Farbe wie Wohngebiete, Wälder = WIesenbebiete, Flüsse Seen reduziert, Küstenlinien geglättet) und unbedeutende Backroads entfernt. IdR "Strassen ohne Namen".
Das könnte TT ruhig an irgendeiner Stelle vor dem Kauf erwähnen. Das ist aber imho kein Grund für die Veräppelungs und Klagediskussion.
Eine Klage ist imho nicht Erfolgsversprechend.
Ich denke mal, das andere Hersteller die Karten auch so komprimieren. Die verkaufen dann nur nicht die detaillierten und somit entdeckt das keiner.
btw. ich habe für 10,- mehr auch die WE+CE v675. Da wurde nichts wegkomprimiert.
Franz
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Zitat
Original von Teddy2004
Auch wenn Originale unerwünscht sind ..... hier Punkt 17 in Deutsch !!Hallo
Und jetzt noch Punkt 9. [Begrenzte Gewährleistung] dazu... und schon müsste es klar sein, wie so etwas zu sehen ist... wie gesagt: Das möchte ich gerne sehen... und auch wo geklagt würde... ;D
MfG
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Fakt ist wohl aber doch, daß der Kunde die Funktionsfähigkeit der Ware vor dem Kauf nicht prüfen konnte und somit ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrages hat???
Grüße
Fred