One II Altes Gerät gekauft ?

  • Grundsätzlich hat man bei Neukauf ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht, glaube ca. 10 Tage, dass bezieht sich aber nur auf unbenutzte Ware.


    Was auch logisch ist, weil diese zurückgegebene Ware wider in den Handel laufen soll. Und wer will schon ein benutztes Gerät kaufen.


    Da das Gerät schon genutzt und damit auch das Sigel gebrochen wurde, könnte man nur noch auf Kulanz hoffen.


    Einen Fehler schließe ich aus. Es liegt dann am alten Kartenmaterial. Und das wäre kein Fehler.


    Würde mal versuchen über TT Support zu gehen. Schließlich wurde seitens ATU geworben ein Gerät mit neustem Stand zu erwerben und das ist nicht der Fall. Denke da geht was bei TT.


    Denn wenn einen nicht das geliefert wird was beim Kauf vereinbart wird sind Händler bzw. Hersteller verpflichtet diesen Mangel auszugleichen.


    Wie sie das machen obliegt allerdings ihnen. Da kann man leider nichts Fordern.

  • Zitat

    Original von auktionator-77
    Grundsätzlich hat man bei Neukauf ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht, glaube ca. 10 Tage, dass bezieht sich aber nur auf unbenutzte Ware.


    Hallo


    Wenn ich es noch richtig weiß... eben nicht bei Kauf in Geschäften [hier wurde wohl bei A.T.U. gekauft]... dort nur aus Kulanz des Händlers... ein Rückgaberecht bzw. Widerrufsrecht gibt es nur bei Käufen über's Netz [Fernabsatzvertrag] und bei Haustürgeschäften... beträgt dann jene 14 Tage [zwei Wochen / 10 Arbeitstage]... wobei es hier eben bei Software Ausnahmen gibt... wenn also dem One eine SD-Karte beilag und diese entsiegelt wurde bzw. die Karte registriert wurde, ist überall Ende mit Recht auf Rückgaberecht...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von auktionator-77
    Grundsätzlich hat man bei Neukauf ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht, glaube ca. 10 Tage, dass bezieht sich aber nur auf unbenutzte Ware.


    Nein, man hat nur nach dem Fernabsatzgesetz ein 14-Tägiges Rückgaberecht beim Kauf über Telefon/Internet. Wenn man beim Händler vor Ort kauft, gibt es höchstens ein Rückgaberecht auf Kulanzbasis (bietet z.B. Aldi 4 Wochen, Mediamarkt und Saturn 14 Tage).


    Es bleibt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, das der Fehler beim Kauf schon vorhanden war. Nach den 6 Monaten Beweislastumkehr (Käufer muss beweisen, das der Fehler beim Kauf im Keim schon vorhanden war). Der Händler kann imho zweimal Nachbessern dann Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufs.


    Nicht zu verwechseln mit der (freiwilligen) Garantie des Herstellers. Bei TT 2 Jahre ab Kaufdatum. Umtausch oder Reparatur nach Maßgabe des Garantiegebers.


    Franz

  • Jep, hab grad nochmal gegoooooooooooogeld, hast recht hab ich falsch verstanden, bzw wiedergegeben.

  • @X Men: Die Brockenblick-Str. .. findest du die über Zieladresse suchen nnicht oder stehst du bei einer GPS-Ortung irgendwo im Feld obwohl du zu Haus bist?


    Denn wenn man die Zieladresse nicht findet ist es evtl. wie bei mir ... Lahstedt gibt es nicht aber GADENSTEDT, selber Ort heisst aber in der DACH-Karte anders ?( ....

  • Falls es nur um die fehlende Heimatadresse geht:


    Stell Dich mal direkt vors Haus, speicher den aktuellen GPS-Standort unter Favorit ab und nenne diesen "Zuhause" oder so..


    Beim Nach Hause navigieren wählst Du dann eben unter den Favoriten aus...

    Einmal editiert, zuletzt von cliffideo ()