integrierter POI Warner

  • Hallo
    Ich wollte nur einmal wieder das Thema integrierte Radarwarner aus dem Programm MN 6.1 auf dem Transonic 7000 löschen ansprechen. Hier wurde meiner Meinung nach noch nicht geschrieben ob es jetzt geht oder nicht geht, bei den PNAs und wenn ja wie!
    Wenn noch nicht möglich ist, sollten sich die Experten hier ev. mit dem Spezialisten von Navigon (CityHunter) einmal in Verbindung setzen, denn sogar bei mir hier auf dem Dorfe wird schon von Kontrollen gesprochen bei den Fahrzeugüberprüfungen der Polizei.
    Vielleicht habe ich es aber nicht gefunden, dann bitte schreibt mir bitte wo es steht und verzeiht mir!!!!!!!!!!


    Gruß

  • @edu95


    Ich würde mich an Deiner Stelle nicht irre machen lassen. Ich fahre seit Jahren (2003) mit einem Navi im Auto herum und bin wirklich schon in verschiedene Kontrollen gekommen, Europa weit,aber noch und ich sage es nochmal noch nie hat mich jemand angesprochen ob ich Blitzer (POI's) auf meinem Navi geladen habe oder angezeigt werden.
    :dx15 Was hier grade abgeht, grenzt ja schon an eine Hexenjagd , lasst doch mal die Kirche im Dorf! :engel

  • Hi, zu der Frage mit TS7000 und keine Radarwarner:


    Lösch doch einfach von der SD-Karte die Overmap Datei. Dann bist du die POIs los. Um keine Fehler zu produzieren gehst du dann noch in die Einstellungen und deinstalliertst die Applikation.


    Bei einem Hardreset sind dann sicherlich die POI für immer weg. Fehlt ja die Overmap.


    Grüße.


    turbotroll

  • Zitat

    Original von edu95
    Hallo
    Ich wollte nur einmal wieder das Thema integrierte Radarwarner aus dem Programm MN 6.1 auf dem Transonic 7000 löschen ansprechen. Hier wurde meiner Meinung nach noch nicht geschrieben ob es jetzt geht oder nicht geht, bei den PNAs und wenn ja wie!...


    Hallo edu95, z.B. in den N100-FAQ´s wurde darauf schon eingegangen (ist übrigens auch für alle anderen MN6-User eine interessante Lektüre):


    "A: Ja, ab der Software-Version 6.0.5 kann man sich vor stationären Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sowie Ampel-Blitzern warnen lassen, wenn man in den Grundeinstellungen die "Geschwindigkeitsüberwachung" auf "Ja" stellt und im Menü "Sonderziele" die entsprechenden Symbole unter "angezeigte Kategorien" auswählt.... Wer also "auf Nummer Sicher" gehen will, sollte diese Funktion in den Grundeinstellungen mit der Option "deinstallieren" wieder von seinem Gerät entfernen."

  • Zitat

    Original von Grizzly01
    ...noch nie hat mich jemand angesprochen ob ich Blitzer (POI's) auf meinem Navi geladen habe oder angezeigt werden...Was hier grade abgeht, grenzt ja schon an eine Hexenjagd , lasst doch mal die Kirche im Dorf!...


    Da magst Du Recht haben. Zur Zeit ist die Diskussion allerdings offenbar deshalb wieder so hoch gekocht, weil es dazu jetzt in der Schweiz strengere Vorschriften gibt und insbesondere wohl die TomTom´s ins Visier der "Jägermeister" geraten sind, weil bei Ihnen die Möglichkeit besteht, sich auch "Online" per Mobilfunk und Bluetooth-Anbindung über "Gefahrenstellen", somit also auch über sich "bewegende Gefahrenstellen", warnen zu lassen und Andere zu warnen.


    Die Diskussion dazu sollte ggf. aber hier weiter geführt werden (falls überhaupt :wand): Rechtliche Fragen zur POI-Warner Benutzung

    2 Mal editiert, zuletzt von Loox-Comer ()

  • @Loox
    Okay unter dem Aspekt Schweiz lass ich das gelten!
    Aber..... Zur rechtlichen Frage, ich bin mit Sicherheit kein Fachmann, hätte ich aber dann schon eine Frage! Warum darf im Hörfunk und Internet halbstündlich vor Blitzern, sogar mobile Blitzer, gewarnt werden und dann wiederum nicht am Navi durch PIO's ?( ?( ?(


    Aber okay vielleicht sollte man wirklich die Diskussion hier beenden.

  • Zitat

    Original von Grizzly01
    ...hätte ich aber dann schon eine Frage! Warum darf im Hörfunk und Internet halbstündlich vor Blitzern, sogar mobile Blitzer, gewarnt werden und dann wiederum nicht am Navi durch PIO's...


    Du kennst vielleicht den Joke:


    • In den USA ist alles erlaubt, selbst das, was ausdrücklich verboten ist.
    • In Deutschland ist alles erlaubt, bis auf das, was ausdrücklich verboten ist.
    • In Russland ist alles verboten, selbst das, was ausdrücklich erlaubt ist.


    :D :D

    Einmal editiert, zuletzt von Loox-Comer ()

  • Zitat

    Original von Loox-Comer


    Du kennst vielleicht den Joke:


    • In den USA ist alles erlaubt, selbst das, was ausdrücklich verboten ist.
    • In Deutschland ist alles erlaubt, bis auf das, was ausdrücklich verboten ist.
    • In Russland ist alles verboten, selbst das, was ausdrücklich erlaubt ist.


    :D :D


    Wo Du Recht hast, hast Du Recht! : drink


    Gruß
    Grizzly

  • Frage mal vorsichtig an, warum dieser Thread noch offen ist und -bei gleichem Thema- meiner geschlossen wurde.


    Ich dachte immer, ich sei der Troll. Ist aber wohl doch nicht so. Oder hat gar MIchi wieder seine "göttlichen Finger" im Spiel gehabt??????? :hexhex :hexhex

  • Eigentlich müsste die "Hand Gottes" doch gnädig mit uns sein, da der HSV doch wieder gewinnen kann. ;)
    Heinz

  • Vielleicht noch eine abschließende Bemerkung zur Reaktion der "Jägermeister" (wie nett):


    Gem. § 23 Absatz 1 b StVO ist schon das Mitführen verboten. Jedoch gilt in der StVO das sog. Opptorunitätsprinzip:


    Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip. Die gesetzliche Grundlage für das Opportunitätsprinzip im Ordnungswidrigkeitenrecht ist § 47 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).


    Im Klartext:
    Es liegt im Ermessen des Beamten vor Ort, ob und wie er gegen Euer Gerät vorgeht. Also immer freundlich sein ;)


    Gruß
    ein "Jägermeister"



    Fragen beantworte ich, soweit möglich, natürlich immer!

    Einmal editiert, zuletzt von MarcoP ()

  • muß man der Polizei folge leisten, oder kann ich sagen "nein ich zeige Ihnen das Navi nicht". Gibt es da Gesetze für? Ich habe das Navi gekauft und eingebaut, mehr nicht. Das mßte dann ja reichen für unsere Freunde.

    Einmal editiert, zuletzt von toka1310 ()

  • Nun, wenn du ihm nicht die Möglichkeit der Sicherstellung gibst (durch freiwillige Herausgabe), kann er es (gegen deinen Willen) auch beschlagnahmen.


    Er bekommts in jedem Fall, is nur die Frage nach dem intelligenteren Weg...


    Es wäre dann Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (meiner Meinung nach). Aber da ich auch nicht allwissend bin, ein Tipp:


    Posten unter www.copzone.de, da gibts ne Menge Kompetenzen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarcoP ()

  • vielen Dank für deine Antwort und den Link, ich schau mir das nach der Quali an.
    Also zählt in Deutschland kein Eigentum, dann werde ich irgentwann mal nach Luxemburg ziehen. :)