Lizenz MN6 : was erwirbt man eigentlich ?


  • Nein...die ist nicht an das Gerät gebunden. Und außer für den LOOX ist die Software für alle PNA's genau gleich.... selbst die Karten vom LOOX laufen auf den PNA's


    Gruß


    Jan

  • Rechtsdiskussionen in Nicht-Rechtsforen steigern den Popcorn-Verbrauch doch erheblich. Besonders lustig werden sie, wenn eines der 4 Argumente bemüht werden, die garantiert von einer Abwesenheit jeglichen Wissens zeugen, wenn nach Quellen bzw. Fakten zu der vertretenen Rechtsposition gefragt: Google halt selbst. Das ist deutsches Recht. Der Hersteller sagt dass es so ist. Fachmagazine behaupten das. Natürlich wird weder ein Suchbegriff für Google genannt, noch "Recht" präzisiert (wasn? Gesetze? Rechtssprechung? Der Kaufvertrag?), es wird vergessen, dass es keine Vertragsfreiheit gibt und die Fachmagazine werden dann auch immer eher ungern genannt. Hier im Thread sind immerhin schon 3 der Punkte genannt, Respekt.


    Ich stelle mal eine doofe Frage: Wenn der Rootposter schreibt, er findet keine Lizenzbestimmungen, trotz langer Suche:
    [list=a]
    [*]Ist es dann sinnvoll, ihn darauf hinzuweisen, er möge die Lizenzbestimmungen lesen?
    [*]Lässt es sich tatsächlich mit dem gesunden Menschenverstand vereinbaren, Lizenzbedingungen als Vertragsbestandteil anzusehen, obwohl diese trotz längerer Suche gar nicht gefunden werden können?
    [/list=a]
    Ich empfehle dem RP: Wende dich an ein Rechtsforum. Dort bekommst du nicht unbedingt eine 100%ig sichere Antwort, aber sie dürfte sicherlich kompetenter Ausfallen als hier.


    Die Frage vollständig zu beantworten wage ich natürlich auch nicht; eine Sicherheitskopie darfst du erstellen. Der Hersteller darf dir das nicht verbieten. Interessant (und soweit mir bekannt ist auch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt) ist tatsächlich die Frage, was du mit der Software machen darfst, wenn gar kein Lizenzvertrag vorliegt. Denn: Nur weil ein Hersteller dir etwas nicht verbietet (durch Vertrag, Nebenabrede, AGB, Lizenzvertrag etc.) ist ja nicht automatisch alles erlaubt.


    Hier endet der objektive Modus.


    Mein subjektiver Modus sagt mir, dass du nach Treu und Glauben ein Gerät mit einer Einzellizenz erworben hast; denn dass du mit der Software für ein Gerät eine beliebig kopierbare Software erworben hast (streng genommen: Anbieten für lau im Internet) halte ich doch für weltfremd. Allerdings fällt mir keine wirklich stichhaltige Definition von Einzellizenz ein: Beliebig häufige gleichzeitige Installation und gleichzeitiger EINSATZ einer Lizenz (beim XMLSpy ist das so und der prüft das auch) oder gleichzeitige Installation EINER Softwarekopie/Lizenz nur auf EINEM Gerät, es kann aber das Gerät gewechselt werden (Windows Normallizenz). Oder Einsatz nur auf einer Hardware und kein Wechsel möglich (Windows OEM (?)). Ich tippe ehrlich gesagt auf Version b)

  • Zitat

    Original von NaviJan77
    :-D)


    :-D) :-D)


    ach ja, für Herrn Holle gern, 1. Treffer bei Google: -> Klick



    Upps, beinahe vergessen, die Suchwörter: Urheberrecht Sicherungskopie


    ach ja, meine zweite Behauptung, OEM-Software auf ein anderes Gerät installieren zu dürfen


    auch Google, 1. Treffer : -> Klick


    und die Suchbegriffe: urheberrecht oem software


    Anderslautende Einschätzungen darfst Du gerne mit deinen verlinkten Kollegen diskutieren....

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Zitat

    Original von Bogi100



    Anderslautende Einschätzungen darfst Du gerne mit deinen verlinkten Kollegen diskutieren....


    :D :D

  • Zitat

    Original von Bogi100
    ach ja, für Herrn Holle gern, 1. Treffer bei Google: -> Klick


    Hier geht es um die Kopie, die Frage wurde bereits erschöpfend hier beantwortet. Aber mei. Aber so schwierig scheint es doch gar nicht zu sein, Suchworte und sogar einen Link anzugeben, nicht?

    Zitat


    ach ja, meine zweite Behauptung, OEM-Software auf ein anderes Gerät installieren zu dürfen


    auch Google, 1. Treffer : -> Klick
    und die Suchbegriffe: urheberrecht oem software


    Dort wird die Frage des OP überhaupt nicht behandelt, hier geht es um die Rechtmäßigkeit des Verkaufs einer Nutzungslizenz. Und dass eine OEM-Lizenz verkauft werden kann, stand nie in Abrede. Der OP hat nach einer Quelle für deine Behauptung "Aber installieren darfst Du die Software nur auf eine Gerät gleichzeitig." gefragt, und diese ist durch keinen Link belegt.

    Zitat


    Anderslautende Einschätzungen darfst Du gerne mit deinen verlinkten Kollegen diskutieren....


    Anderslautende Einschätzungen zu einem ganz anderen Thema, das hier im Thread gar nirgends angesprochen wurde? Warum sollte ich das tun/wollen?

  • Zitat

    Original von herr.holle
    Dort wird die Frage des OP überhaupt nicht behandelt, hier geht es um die Rechtmäßigkeit des Verkaufs einer Nutzungslizenz. Und dass eine OEM-Lizenz verkauft werden kann, stand nie in Abrede. Der OP hat nach einer Quelle für deine Behauptung "Aber installieren darfst Du die Software nur auf eine Gerät gleichzeitig." gefragt, und diese ist durch keinen Link belegt.


    Sehe ehrlich gesagt keinen Unterschied zwischen der Frage, ob eine Lizenz verkauft und vom Käufer auf ein anderes Gerät installiert werden darf und der Frage, ob man selbst eine Lizenz auf ein anderes Gerät übertragen darf. Zur Not kann der Themenstarter die Lizenz ja an sich selbst verkaufen.


    Abgesehen davon hatte ich ja geschrieben, daß sich diese Antwort auf eine PDA-Lizenz bezieht, da ich PNA's nicht kenne.


    Zur Frage der Google-Suche: wenn man lange genug in einem Forum schreibt, kann es schonmal passieren, daß man einfach zu müde ist, um dem Fragesteller die Suche auch noch abzunehmen, zumal wenn man dabei angeschrien wird.


    Und wie Du schon geschrieben hast, für Rechtsauskünfte ist das hier der falsche Platz, hier gibt es praktische Antworten.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

    Einmal editiert, zuletzt von Bogi100 ()

  • Zitat

    Original von Bogi100
    Sehe ehrlich gesagt keinen Unterschied zwischen der Frage, ob eine Lizenz verkauft und vom Käufer auf ein anderes Gerät installiert werden darf und der Frage, ob man selbst eine Lizenz auf ein anderes Gerät übertragen darf. Zur Not kann der Themenstarter die Lizenz ja an sich selbst verkaufen.


    Die Frage des OP lautete: Darf er die Software auf ein anderes Gerät installieren. Du hast u.a. damit geantwortet, dass er nur eine Lizenz gleichzeitig installiert haben darf. Er fragte nach, du bist die Antwort schuldig. Und was der Unterschied zwischen einer mehrfachen Installation und einem Verkauf ist, erläutere ich jetzt nicht wirklich.

    Zitat


    Und wie Du schon geschrieben hast, für Rechtsauskünfte ist das hier der falsche Platz, hier gibt es praktische Antworten.


    Also wir fassen zusammen. Der OP hat im Wesentlichen 2 Fragen. Darf er eine Sicherungskopie machen, und ob man die Software auf mehreren Geräten betreiben darf, und er schreibt "7000T" und "PNA". Du antwortest thematisch eher passend zu einem PDA und auf die erste Frage korrekt, aber auch dass er nur auf einem Gerät gleichzeitig installieren darf (ohne Quelle bislang, dafür gemischt mit Hinweisen auf Verkäufe von Lizenzen) und dass er in den Lizenzbedingungen nachlesen soll, die er vor sich liegen habe. Der OP schrieb aber, dass er diese nicht findet.
    Ich weiß nicht, ob das "praktisch" hier auf das Forum allgemein bezieht, dann würde ich es unterschreiben, aber für diesen Thread würde ich es doch eher als unpassend bezeichnen.
    Aber bevor der Thread so endet, wie jeder Rechts-Thread zwangsläufig endet, nämlich dass der eine dem anderen und vice versa vorwirft, er habe keine Ahnung, und damit auch noch beide (!) Recht haben, würde ich vorschlagen, wir schließen Frieden und warten die Auskunft des RAs des OP ab, wundern uns vielleicht noch über die letzten Verfügungsurteile des LG und OLG München zum Thema Oracle-Lizenzen im Gegensatz zur OEM-Rechtssprechung des BGH und erfreuen uns an den technischen Aspekten unseres geliebten Beifahrerersatzes. Und wer zufällig die Lizenzvereinbarung eines 6000T findet - möge er sie bitte posten.

  • 1. Hier bezieht sich natürlich auf das Forum
    2. Ich sagte ja, die Antwort war für die PDA-Version, da bin ich mir ziemlich sicher, daß bei der Installation eine Lizenzvereinbarung auftaucht (wobei mich bei Navigon gar nichts mehr wundert)
    3. Eine Antwort schuldig wäre ich, wenn ich dafür bezahlt werde, werde ich aber nicht :(
    4. wollte ich wahrlich keine vor Gericht standhaltende Aussage treffen (ich bin doch nicht bekloppt :D ), bin mir aber immer noch sicher, daß meine Aussage zutrifft (aus praktischer Sicht)


    Das kann der Themenstarter jetzt glauben, oder eben nicht, mehr kann ich aus meiner Sicht nicht beitragen, da mir das Gerät ja nicht vorliegt.


    5. Friede : drink

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • N'Abend,

    Zitat

    Original von NaviJan77
    Lesen:


    NAVIGON Lizenzbestimmungen


    Nette AGB, gelten aber wohl doch nur , wenn ich direkt bei Navigon kaufe. Auf Kaufverträge mit anderen Händlern haben diese AGB wenig Einfluß... 8)


    Ob sie da dann tatsächlich gelten, ist ein anderes Thema. Der Link dorthin ist zwar im Shop relativ deutlich am unteren Bildschirmrand vorhanden, ob das beim Onlinekauf reicht, bin ich mir nicht sicher. Ich bin aber auch kein Rechtsverdreher, der hier im Forum nur großspurig mit Andeutungen um sich wirft, ohne wirklich was zu sagen... :evil:

  • wg. Lizenzvereinbarung beim T6000:


    für MN5 oder für MN6 ?


    bei T6000 / MN6 muß nichts registiert werden, es ist wohl , wie beim T7000 keine Lizenzvereinbarung dabei.
    Nichtregistrierung:
    Durchführung einer Registrierung: MN|6
    Auf PNA: die Registrierung fällt mit dieser Software aus
    Quelle: http://www.navigon.com/site/de…upport/faq_center/17/2351


    -----------------------------


    bei MN5 mußte man sich auch bei PNA registrieren
    und bei der Registrierung poppte dann was hoch:


    "Allgemeine Informationen zur Registrierung
    Mit der MobileNavigator Software (MN) und der Navigon Configuration Kit Software (NCK und deren Nachfolger NavigatoR) erwerben Sie eine Einzelplatzlizenz. Das bedeutet, dass eine gekaufte Software nur auf einem Gerät betrieben werden kann. Weitere Lizenzen können Sie im Onlineshop als Software Only Version erwerben, oder Sie entscheiden sich für eine Software Basis Version mit enthaltenem GPS-Empfänger. Bitte achten Sie immer auf die Kompatibilität mit Ihrem Endgerät."
    Quelle:
    http://www.navigon.com/site/de…ter/17/2350?query=Lizenz+



    DAS IST DANN KLAR




    Gruß
    mn6_tester