Heute im FALK-Newsletter:
"Neben vielen Verbesserungen bietet Ihnen die neue Software erstmals einen praktischen Blitzer-Warner. Beim Autofahren sind Sie so wesentlich effektiver vor unangenehmen Vorfällen im Straßenverkehr geschützt .."
und viel kleiner weiter unten:
"Rechtlicher Hinweis: Der Betrieb des "Blitzer-Warners" ist im Anwendungsbereich der STVO gemäß § 23 Abs. 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein. "
Na Super, das ist doch ne echte Verarsche, oder? Oben heisst es doch "Beim Autofahren". Dabei darf ich doch beim fahren gar nicht ...