Ist das erlaubt ??

  • Mein Schwager hat folgendes vor :


    Er hat den Regional, jetzt hat ihm jemand die originale Speicherkarte vom TomTom Europe mit samt der Scheckkarte und der Identnummer angeboten....


    Angeblich wurde der TomTom gestohlen aber er hatte im Gerät ne größere Karte und somit die originale zu Hause.


    1. ist das erlaubt ?? Im Grunde ist ja die originale Software noch vorhanden samt Rechnung und Identnummer


    2. geht das überhaupt oder sind es technisch beides die gleichen Geräte ( Europa und regional )

  • nein, die Karte ist lizenz-technisch ans Gerät gebunden


    Gruss


    Tommy

  • Hi,


    nach deutschen Recht kann man an Diebesgut/Hehlerware kein Eigentum erwerben.


    Wenn der ursprüngliche Eigentümer also Originalspeicherkarte und Produktcode-Karte hat, dann hat er auch die dazugehörige Lizenz.


    Ob sich die aber gem TomTom Lizenzbestimmungen auf ein anderes Gerät transferieren lässt, weiss ich nicht.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    ...
    Ob sich die aber gem TomTom Lizenzbestimmungen auf ein anderes Gerät transferieren lässt, weiss ich nicht.


    Gruß
    H.-J.


    nein, sh. oben


    Gruss


    Tommy

  • Alles klar, dann muss nur noch geklärt werden, ob diese Einschränkung der TomTom Lizenzbestimmungen vor deutschem Recht Gültigkeit behält.


    Gruß
    H.-J.

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  • Also ich glaube nicht das die jeweilige Karte ans Gerät gebunden ist....


    Wie sollte man sonst die möglichkeit haben sich eine größere SD Karte zuzulegen und die Daten darauf zu überspielen ??

  • Zitat

    Original von Saheke72
    Also ich glaube nicht das die jeweilige Karte ans Gerät gebunden ist....


    Wie sollte man sonst die möglichkeit haben sich eine größere SD Karte zuzulegen und die Daten darauf zu überspielen ??


    Die SD-Karte selber nicht sondern die Software auf der Karte.

  • Hallo seheke,


    ich war etwas ungenau, es ist wie KawaDrifter schreibt.


    Auch ich habe nicht die SD-Karte gemeint, sondern die darauf befindliche Länderkarte.
    Die kannst du natürlich auf eine grössere SD übertragen, gehört aber lizenztechnisch trotzdem zu dem Gerät.


    Gruss


    Tommy

  • Die Geräte selber unterscheiden sich doch garnicht.... Auf dem Gerät steht doch nicht drauf ob regional oder europa....


    Wo kein Kläger.... Außerdem ist es keine Kopie sondern original mit Rechnung und Produktcode......


    oder sehe ich das falsch ?

  • Microsoft hatte mit den sogenannten OEM-Versionen versucht seit Betriebssysteme nur in Verbindung mit einem Computer zu Verkaufen. Diese OEM-Versionen waren/sind günstiger als die Vollversionen.
    In einem Gerichtsurteil wurde entschieden, dass Microsoft kein Recht hat, Software an einen PC zu binden.
    Einige Hersteller machen es nun so, dass sie "ihr" angepasstes Betriebssystem technisch an die Hardware binden. Das ist auch rechtens. Sollte allerdings diese Karten ohne weiteres in einem anderen TomTom laufen, so kann dieses Kartenmaterial auf einem anderen TomTom meines Erachtens genutzt werden.
    Beispiel:
    Wer einen neuen PC inkl. Betriebsystem kauft, kann sein Betriebsystem deinstallieren, sich z.B. Linux draufpacken und seine OEM-Version weiterverkaufen.
    Oder steht auf dem Karton!! eines jeden Gerätes: Die vorhandene Software ist an das Gerät gebunden?
    Nachträgliche Klauseln sind verboten und damit unwirksam (Gilt allerdings nur für Privatpersonen. Bei Gewerblichen Nutzern gelten andere Rechte die tatsächlich eingeschränkt werden können)


    Meiner Meinung darf also das Orginal Kartenmaterial auf einen anderen Gerät genutzt werden, da der Dieb kein Eigentümer des gestohlen TomTom ist (und auch nicht werden kann). Da meines Erachtens nur noch eine Software ohne Hardware vorhanden ist, darf sie installiert werden.


    Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung oder ähnliches. Bin auch kein Anwalt!! Sollte das oben genannte falsch sein, so weise ich darauf hin, dass die weitergabe der Software auf EIGENE Gefahr gemacht wird und keine Ansprüche an mich gestellt werden können!!

  • Sehe ich genauso....


    Jetzt bleibt nur die Frage wie man dies am besten macht ??


    TomTom reseten und dann einfach die Europa SD Karte rein und gut ist ??

  • Servus,


    rein rechtlich betrachtet, geht es lt. TT nicht, steht auch so in den Lizenzbedingungen von TT drinnen. Deswegen streichen sie auch des öfteren Mal ein Angebot bei eBay in dem Original-Speicherkarten verkauft werden...Obs nach dt. Recht ok ist weiss ich nicht - bis jetzt hat glaub ich noch niemand Einspruch dagegen erhoben, und TT hat auch noch niemanden verklagt deswegen.


    Das einzige was passieren kann ist, dass Dein Schwager die gekaufte Speicherkarte nicht benutzen kannst, weil sie sich nicht aktivieren lässt. Vor allem wenn es schon mehr als zwei Aktivierungen gab. Da wird dann TT nur helfen, wenn Originalrechnungen vorliegen, eBay-Ausdrücke akzeptieren sie fast nie, Handzettel von Freunden geschrieben auch nicht.


    cu Peter

  • Lizensbedingungen müssen vor dem Kauf bekannt sein, ansonsten sind sie soweit ich informiert bin ungültig.


    Beispiel Microsoft wo man den langen Text sich durchlesen soll on man mit den Lizensvereinbarungen einverstanden ist.
    (Gilt im übrigen für fast alle Software)
    Diese Lizenzbedingung muss auf der Verpackung (zumindist dem Käufer vorher bekannt gewesen sein. Aushängeschild, Information durch den Verkäufer etc.) stehen, damit der Käufer vor dem Kauf abwägen kann ob er damit einverstanden ist oder nicht.
    Alles andere ist nach meinem Kenntnisstand zumindist für Leute die das Gerät privat einsetzen zum Nachteil (einseitige Erklärung) des Kunden und damit ungültig.


    "...daß ein Softwarehersteller durch einseitige Erklärung zwar u.U. Ihrem Händler das Unbundling verbieten kann - selbst dies ist umstritten - nicht aber Ihnen." "
    Zitat (22.01.2007) aus: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/artikel5.htm


    "Fazit:
    Der PC-Nutzer braucht sich an die Beschränkungen gewöhnlich nicht zu halten. Es ist für ihn völlig unerheblich, ob er die Software als OEM-Produkt, als Update oder als Vollversion erworben hat. Die beigefügten Lizenzvereinbarungen verfolgen lediglich den Zweck der Abschreckung.
    Er kann folglich die alte OEM-Software verkaufen oder auf den neuen PC übertragen. Jedoch sind die Grenzen des Urheberrechts zu beachten, wonach es natürlich untersagt ist, die Software ohne Erlaubnis des Herstellers zu kopieren und gegen Geld weiterzuverkaufen oder an der Software irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Weiterhin ist zu beachten, daß die hier gezogenen Schlußfolgerungen grundsätzlich nur für gekaufte Software gelten. "

    Zitat (22.01.2007)aus: http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/edv15.htm

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  • Zitat

    Original von hope68
    Das einzige was passieren kann ist, dass Dein Schwager die gekaufte Speicherkarte nicht benutzen kannst, weil sie sich nicht aktivieren lässt. Vor allem wenn es schon mehr als zwei Aktivierungen gab. cu Peter


    Hallo, also ich mußte bei meinem TT Regional garnix aktivieren,. SD Karte rein und fertig.


    Oder was meinst Du genau ?

  • Servus,


    bei Stand-Alone-Geräten ist es imo so, dass die Geräte schon voraktiviert wurden - pratkisch plug&play.


    Wenn Du jetzt ne neue Karte dazukaufst, dann muss die erst auf dem Gerät aktiviert werden. Da die Karte immer ans Gerät gebunden ist, da sich TT dadurch erhofft, Missbrauch vorzubeugen...


    cu Peter