Blitzer unter 6.1 ?

  • Ich möchte alle darauf aufmerksam machen, dass die Verwendung eines Blitzerwarners egal welcher Art, zumindest in der Schweiz ILLEGAL ist. Wer mit solch einem Gerät erwischt wird riskiert eine Busse und das Gerät wird eingezogen!


    Siehe FAQ vom Bundesamt für Strassen:


    Welche mobilen GPS-Geräte gelten als Warngeräte, die illegal vor polizeilichen Kontrollen warnen und daher verboten sind?


    Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of inte-rest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwa-chung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_01.html).
    Das Eidgenössische Parlament hat diesen Artikel seinerzeit mit folgender Begründung beschlossen:
    - Radarwarngeräte erlauben Fahrzeugführenden ein ungestraftes Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeiten und schliessen damit die Er-fassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animie-ren überdies andere Strassenbenützer zu Ge-schwindigkeitsmissachtungen.
    - Die Formulierung des Artikels bezieht sich nicht nur auf die genannten Radarwarngeräte, sondern ist so allgemein gehalten, dass auch andere Mit-tel zur Störung oder Erschwerung der Polizeikon-trollen untersagt sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von pippistrello ()

  • Alles klar Herr Oberpolizist.
    Es fährt ja nicht jeder in die Schweiz oder!!!?


    Gruß enetti


    Tssss

  • Zitat

    Original von enetti
    Alles klar Herr Oberpolizist.
    Es fährt ja nicht jeder in die Schweiz oder!!!?


    Na klar! Mit dieser Information kann doch jeder machen was er will ...

  • Zitat

    Original von andreas-beck
    Also ich habe (nach über einer Woche!!! Stillschweigen) eine Antwort von Navigon bekommen.
    Sinngemäß:
    Das kann natürlich gar kein Fehler sein und ich solle mal überprüfen, ob ein Schreibschutz aktiviert ist auf der SD Karte. Zusätzlich noch der Hinweis, dass ich bei folgenden Kontakten die alten Mails anhängen soll (woher die das wohl nur wussten, dass darauf etwas kommt!? ?( )


    Dreiste Antwort, man könnte glatt meinen sie käme von einer Tippse die nicht einmal weiß, wo und für wen sie arbeitet und was sie eigentlich vermarkten.
    Es ist doch völliger schwachsinn zu vermuten, dass der Schreibschutz "aktiv" ist, wenn das Häkchen dauerhaft auf "ja" steht und einfach nur entsprechende Symbolik im Navi fehlt.
    Werde wenn ich von denen nichts höre innerhalb der nächsten Tage dort anrufen und denen den Marsch blasen. ;D

  • Hi,


    ich habe das Update MN6.1 manuell eingegeben.
    Das heißt die Update Dateien einzeln kopiert und eingefügt.


    Ich kann es sehr empfehlen da bei mir ALLES bestens läuft. Keine Anzeigprobleme oder der gleichen. Blitzer werden oben links und auf der Strasse korrekt angezeigt.



    Liebe Grüße

  • auch nach abschalten über X
    ?????????????????????????????
    das ist doch die frage!!!!!!!!!

  • Zu den oberen Beiträgen: mir ist bewusst, dass ich den Blitzerwarner nicht überall einsetzen darf und beachte diese Gegebenheiten natürlich


    zu der Antwort von Navigon:
    ich habe zurück geschrieben, dass der Hebel wenn dann von Ihnen selbst falsch gesetzt wurde und ich, unabhängig davon, überprüft habe, dass die Stellung korrekt ist. (alle anderen Daten bleiben ja auch erhalten).
    Also dann mal eine Woche (?) warten bis man einmal wieder etwas von den "qualifizierten Mitarbeitern des Navigon Supports" (IRONIEEE!!!!) hört

  • Moinmoin,

    Zitat

    Original von enetti
    Alles klar Herr Oberpolizist.
    Es fährt ja nicht jeder in die Schweiz oder!!!?


    Gruß enetti


    Tssss


    Und wo fährst Du? In Deutschland sind entsprechende Geräte laut StVO verboten, in Österreich vermutlich auch. Also?


    @andreas-beck: Wo willst Du ihn denn dann verwenden? :mua


  • Oben links ja und wie schauts auf der Straße selbst aus?
    Denn darum geht es ja hier. Auch wenn man vor Antritt der Fahrt nicht in die Optionen geht und "ja->nein->ja" bei den Blitzern setzt werden sie sowohl visuell oben links, als auch akustisch angekündigt.
    Es war vor dem Update aber so, dass die Starrenkästen auch auf der Straße selbst angezeigt werden, nur ist das seit dem Update bei fast allen Anwendern nicht mehr der Fall.
    Mir fehlen schließlich sogar aktuelle Tempolimits. X(

  • Zitat

    Original von dja
    Moinmoin,


    Und wo fährst Du? In Deutschland sind entsprechende Geräte laut StVO verboten, in Österreich vermutlich auch. Also?


    Sorry fürs doppelte posten aber den Mist kann ich hier so nicht stehen lassen.


    Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Geräte die vor mobilen (!!) Messeinrichtungen warnen illegal sind. Geräte die lediglich vor fest installierten Starrenkästen warnen sind bislang, zumindest in Deutschland, nicht verboten!

  • Zitat

    Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Geräte die vor mobilen (!!) Messeinrichtungen warnen illegal sind. Geräte die lediglich vor fest installierten Starrenkästen warnen sind bislang, zumindest in Deutschland, nicht verboten!


    Das kann ich für Deutschland nicht beurteilen, aber in der Schweiz ist die Warnung vor allen Messgeräten (egal welcher Art) verboten.
    Siehe Beitrag weiter oben

  • ich hatte das thema begonnen und wollte NEUTRAL eine SW diskussion und KEINE Rechtslage.
    Da können wir gleich von vorn anfangen:
    DARF ein Navi bei laufenden Motor bedient werden, nehmt das und lasst euch aus!
    vor allem beim aufruf der letzten fahranweisung am Lautsprechersymbol ... vorher MOTOR aus!

  • Zitat

    Original von dja
    Moinmoin,


    Und wo fährst Du? In Deutschland sind entsprechende Geräte laut StVO verboten, in Österreich vermutlich auch. Also?


    @andreas-beck: Wo willst Du ihn denn dann verwenden? :mua


    Wer sagt denn Fahren? In deutschland kann ich das System ja z.B. vor Fahrantritt nutzen und mir die Route auf der Karte anzeigen lassen. Aber auch da sind die Symbole ja gerade auf der Karte wichtig und man will die Einstellungen nicht jedes mal nach dem Beenden über X ändern.

  • N'Abend,


    Zitat

    Original von sonic7
    Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Geräte die vor mobilen (!!) Messeinrichtungen warnen illegal sind. Geräte die lediglich vor fest installierten Starrenkästen warnen sind bislang, zumindest in Deutschland, nicht verboten!


    Ad 1 ist es eine Verordnung, kein Gesetz (Kleinigkeit in diesem Zusammenhang, dennoch).
    Ad 2 steht in dieser Verordnung, der StVO, im § 23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers", Nr. 1b:


    Zitat

    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Von mobilen oder stationären Messeinrichtugen steht da nichts, nur allgemein von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Das können sogar Überwachungskameras an Autobahnbrücken sein, die nur zeigen sollen, wie zäh der Verkehr mal wieder ist. Punkte und Bußgeldregelsatz darfst Du in der Bußgeldkatalog-Verordnung unter Nr. 109a nachlesen: 75 + 4 Punkte!


    Warum muß das eigentlich ständig den Leuten wieder gesagt werden? Kann hier keiner mehr lesen?!? Interpretationsmöglichkeiten gibt es da doch wohl sehr wenige...


    Ach ja, von wegen "bislang": Die StVO wurde diesbezüglich 2001 ergänzt, war ja fast gestern, kann man schon mal übersehen... 8)