Neuaktivierung nach PNA Wechsel

  • Hallo,
    hat jemand Erfahrung zur einer Neuaktivierung des MN5, wenn der PNA gewechselt wird?
    Der Aktivierungscode von Navigon bezieht sich ja auf die Gerätenummer
    des PNA. Kann man bei einem Gerätewechsel bei Navigon einen neuen Aktivierungscode erhalten???


    Für eine Antwort wäre ich dankbar



    Gruß
    Jarni

  • Hallo,


    1) Du brauchst einen Aktivierungscode


    2) In der Regel (zum Beislpiel nach Austausch des Geräts wegen Defekts)
    erhälst du einen neuen Freischaltcode

  • Zitat

    Original von Jarni
    Hallo, und wie läuft das verfahren mit navigon ab?



    Gruß
    jarni


    Hallo Jarni


    Du uebermittelst Deinen Reg-Key, mit der Erklaerung das Du auf Deinem bisherigen PNA den MN deinstalliert hast, den Kaufbeleg oder Reparaturbescheid des neuen PNAs und die Aktivierungsdaten des neuen PNAs an Navigon. Daraufhin erhaelst Du von Navigon einen neuen Reg-Key.

  • Hallo,
    und wenn ich mein altes MN5 verkaufe, den PNA behalte und das neue MN6 erwerbe, gebe ich dann dem Käufer eine Kopie meines Kaufbeleges und einen Nachweis dass der Käufer die Software rechtmäßig von mir erworben hat.
    Das Problem ist nur ich habe den PNA mit MN5 in einem Bundle mit einem Handyvertrag erworben habe ( kostenlose Zugabe), deshalb habe ich keinen Kaufbeleg , aber einen Lieferschein über PNA und MN5. Aber dabei müsste es doch auch gehen?




    Gruß
    jarni

  • Zitat

    Original von Jarni
    Hallo,
    und wenn ich mein altes MN5 verkaufe, den PNA behalte und das neue MN6 erwerbe, gebe ich dann dem Käufer eine Kopie meines Kaufbeleges und einen Nachweis dass der Käufer die Software rechtmäßig von mir erworben hat.
    Das Problem ist nur ich habe den PNA mit MN5 in einem Bundle mit einem Handyvertrag erworben habe ( kostenlose Zugabe), deshalb habe ich keinen Kaufbeleg , aber einen Lieferschein über PNA und MN5. Aber dabei müsste es doch auch gehen? ...


    Hallo Jarni


    Du haendigst dem Kaeufer die Originale aus, gibts ihm eine Mitteilung das Du den MN von Deinem Geraet deinstalliert hast und das sollte dann gehen.

  • Wie schauts aus mit nem gebrauchten PNA(ohne Kaufbeleg etc.) und einer nicht dazugehörigen MN5-Version(auch ohne Kaufbeleg etc.), wie bekommt man da die MN5 auf dem PNA zum laufen? Gibt ja quasie nur die Seriennummer der Software auf dessen Verpackung.

  • Zitat

    Original von LustigerLurch
    Wie schauts aus mit nem gebrauchten PNA(ohne Kaufbeleg etc.) und einer nicht dazugehörigen MN5-Version(auch ohne Kaufbeleg etc.), wie bekommt man da die MN5 auf dem PNA zum laufen? Gibt ja quasie nur die Seriennummer der Software auf dessen Verpackung.


    Hallo LustigerLurch


    In dem Fall setzt Du Dich auch mit Navigon in Verbindung und erklaerst denen die Sache. Da Du aber doch auch ohne Kaufbeleg die Verpackung mit der Seriennummer erhaelst, kann Navigon den Ursprungsbesitzer rekonstruieren. Daher duerfte das dann auch gehen. Ist etwas mehr Arbeit, sollte aber gehen.


    PS:
    Deshalb sollte man bei Kaufgeschaeften immer auf einen Beleg achten.

  • Moinmoin,


    sehe den Thread erst jetzt, daher eine späte Antwort...

    Zitat

    Original von Jarni
    Hallo,
    und wenn ich mein altes MN5 verkaufe, den PNA behalte und das neue MN6 erwerbe, gebe ich dann dem Käufer eine Kopie meines Kaufbeleges und einen Nachweis dass der Käufer die Software rechtmäßig von mir erworben hat.


    8) Vorausgesetzt, Du erstehst eine neue VOLLversion von MN|6, dann gilt die Antwort von Alfred. Solltest Du ein Upgrade kaufen und anschließend das alte MN|5 veräußern wollen, dann ist das leider nicht ganz rechtens. Die Upgradekonditionen beinhalten ja, daß Du eine alte Navigationssoftware besitzt (nicht unbedingt von Navigon), was mit dem Verkauf der alten Version nicht mehr der Fall ist. Du hast nur eine Lizenz für einen PNA, die mit dem Upgrade von der Version 5.x auf die Version 6.x übergeht. Du darfst rein theoretisch auch nicht einfach die alte Version auf einem anderen, zweiten PNA weiternutzen.


    Inwieweit Navigon oder irgendwer anders da rechtlich vorgehen würde, kann ich aber nicht sagen... : drink


    Ach ja, der übliche Disclaimer: Ich bin natürlich kein Jurist. :gap