Habe meine Eingangsfrage zurückgenommen und editiert, weil man die Illegalität von kopierten CF-Karten rechtlich wohl nicht ausschließen kann. Bis zu einer rechtlich fundierten Erklärung kann also von einer Kopie nur abgeraten werden.
Gruß
Mr. Lomax
Habe meine Eingangsfrage zurückgenommen und editiert, weil man die Illegalität von kopierten CF-Karten rechtlich wohl nicht ausschließen kann. Bis zu einer rechtlich fundierten Erklärung kann also von einer Kopie nur abgeraten werden.
Gruß
Mr. Lomax
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ZitatAlles anzeigenOriginal von Mr. Lomax
Hi,
habe eine Frage an die, welche sich eine Sicherungskopie der 2GB CF-Karte angelegt haben. Ich habe mir jetzt eine SanDisk 2GB Ultra gekauft. Leider funktioniert eine Kopie mit WinHex nicht. Auf der Rückseite der Karte sind die Angaben "Copyright 03 Sandisk", "SDCFH" und die Pat. Nrn. 5070032,5172338,5602987. Die Nummer auf der Seite lautet "BE060504282B". Habe ich da jetzt eine alte Karte erwischt, welche inkompatibel zu den Original-Becker Karten ist oder wo liegt mein Fehler?
Nebenbei:
Sich eine Sicherheitskopie anzufertigen ist nicht illegal! Anderenfalls hätte ich auch nicht danach gefragt.
Selbst wenn man die Form des von Becker intergrierten Schutzes wirklich als Kopierschutz i.S. des Urheberrechtsgesetzes sehen wollte, was mehr als zweifelhaft sein dürfte, so handelt es sich bei der Navisoftware um ein Computerprogramm, bei dem Sicherheitskopien ausdrücklich und trotz Kopierschutz erlaubt sind. Nachzulesen in § 69a V iVm. §§ 95a bis 95d UrhG.
Sollte eine Diskussion hier trotzdem nicht erwünscht sein, obgleich ich hier nichts ilegales Frage, so würde ich mich bei Sperrung dieses Threads über PMs freuen.
Gruß
Mr. Lomax
Stimmt, Computer Programmen sind ausgenommen vom par 95a-d.
Frage ist: was ist ein Computerprogramm?
Ist ein Karten CD ein ComputerProgramm, weil es ein Rechner benötigt om es lesen zu können?
Ist dann auch ein Computerspiel ein ComputerProgramm?
Und braucht ein MusikCD nicht auch ein Rechner um den hören zu können?
Ich bin kein deutscher Jurist, und kenne ihr Jurisprudenz nicht. Aber es wurde mich staunen daß ein Karten CD gesehen wird als ComputerProgramm.
Wenn das der Fall ist, was denn nicht?
So, will nur mal mitteilen, dass sich meine Einstiegsfrage erledigt hat. Die Diskussion wäre somit nur noch rein rechtlicher Natur
Ich habe zwar jetzt keinen UrhG Kommentar bei mir herumliegen, jedoch denke ich, dass man Navisoftware wohl auch als Computerprogramm ansehen kann. Mit Sicherheit lässt sich aber darüber streiten.
Insbesondere, wenn man sich §4 UrhG anschaut. Als Datenbankwerk würde es eigenen Regeln unterliegen. Und hier liegt das Vervielfältigungsrecht wohl ausschließlich beim Urheber. Dann würde es problematisch werden mit einer Kopie.
Legalität einer Kopie hängt also wohl sehr stark damit zusammen, ob man es als Computerprogramm oder Datenbankwerk sieht. Spricht wohl bei einer Navisoftware eher was fürs letztere, gell ? Dabei kommt es aber natürlich auch auf den Aufbau der Software an. Bei der Beckersoftware weiss ich nicht, ob neben dem Kartenmaterial auch Programmcode auf der CF-Karte steht. Problematisch würde dann auch noch werden, wie es sich verhält, wenn Programmcode und Datenbank in einer Datei stehen. Unproblematisch darf man das Computerprogramm kopieren., Aber was ist, wenn es untrennbar mit dem Datanbankmaterial verbunden ist ?
Scheint eine ziemlich schwierige Materie zu sein, wobei ich jetzt nach einem zweiten Blick ins Gesetz im Hinblick auf § 4 UrhG jetzt nicht mehr so leicht sagen würde, dass es legal ist, sich eine Kopie anzufertigen...
Da ich aber auch keine Lust habe, mich intensiv in die Materie einzuarbeiten, wäre es besser, man macht den Thread hier zu und lässt keine Fragen in diesem Forum diesbezüglich mehr zu, bis jemand gute Argumente gegen die Annahme eines Datenbankwerkes hat.
Aber schön, dass man mal drüber gesprochen hat smile
Gruß
Mr. Lomax
Ich denke das erübrigt sich auch, da allgemein von Navigationsdatenbank V3.0 gesprochen wird, und nicht von Software. Die Systemsoftware ist auf der CD!