Als das Verbot der Radarwarner per Gesetz formuliert wurde, gab es noch keine Navis mit Radar-POIs. Da Richter und die Verantwortlichen in der Gesetzgebung auch nicht hinterm Mond leben, wird heute jegliche Nutzung automatischer Warngeräte vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen unter Strafe gestellt. In einem neueren Gesetz werden wohl umfassendere Verbote stehen, als seinerzeit bei den Radarmeldern, die ja anfangs auch nur wegen Ihrer Unzulässigkeit als Empfangsanlage unter Strafe standen, da war es ein Vergehen gegen die Fernmeldeordnung und wurde also solche bestraft.
Und dass Geschwindigkeitsmessanlagen nur an besonders gefährlichen Stellen stehen, ist ja ein Märchen, sie werden auch unter kommerziellen Erwägungen eingesetzt. Ich durfte selbst einmal Zuhörer in einem solchen Gremium sein.
Eine Radiomeldung ist keine automatische Warnung in diesem Sinne und oft genug werden falsche Warnhinweise lanciert.