Brauche Lade-Bilder

  • yo friedrich,


    ich verstehe dein geschreibsel sehr wohl ;) aber es gibt wohl einen beim support, der weiß, was sache ist. wie ich weiter oben schon zitiert habe:


    "Mit RMA Nummer DER06090864578 erhalten Sie einen TT ONE (v1). Damit sollte Problem dann geloest sein."


    ich könnte k.....


    weiß jemand, wo die deutsche TT-filiale sitzt?

  • Zitat

    Original von Wolfgang_MUC
    weiß jemand, wo die deutsche TT-filiale sitzt?


    Gibt es nicht. Wende dich besser an deinen Händler. Nach zwei Rep.-Versuchen hast du das Recht zur Wandlung/Rücktritt.


    Franz

  • aehem franz...ne, ist nicht korrekt. der händler hat das recht 3mal nachzubessern, erst dann hat der kunde das recht ein neues gerät zu verlangen. alles was der händler darüber hinaus anbietet ist kulanz und liegt im ermessen des händlers (und dem nerven oder bitten des kunden :) )


    übrigens die leute die im support sitzen (und am telefon) wissen über den tomtom meist weniger wie die meisten gut belesenen forumsuser hier. die haben ihre standardantworten auf die standardfragen. da ich beruflich mit tomtom zu tun habe habe ich zumindest diesen eindruck. die leute wissen einfach gar nicht dass es keine v1 und v2 vom "alten" one gibt, weil es denen keiner sagt....allerdings hatte ich neulich einen dran, der anscheinend selbst das gerät besitzt (ging um nen one) und da kam nach den standardantworten dann doch ein nettes gespräch mit "insiderinfos" zustande :)

    2 Mal editiert, zuletzt von thean9el ()

  • danke für die info.


    bei meiner anfrage, war wohl kurz einer dran (per mail), der wusste, um was es geht. mittlerweile ignoriert die hotline meine anfragen.


    ich habe schon einen brief mit angabe der vorfallsnummer an die customer relations abteilung geschickt. laut tt-hp wird einem da ja versprochen, dass da so lange "durch qualifizierte" mitarbeiter der fall genauestens untersucht wird und so lange nach einer lösung gesucht wird, bis der kunde zufrieden ist...


    wer's glaubt


    I keep you posted

  • Zitat

    Original von thean9el
    aehem franz...ne, ist nicht korrekt. der händler hat das recht 3mal nachzubessern, erst dann hat der kunde das recht ein neues gerät zu verlangen.


    Nö, stimmt nich was du da schreibst.

    Franz hat recht: Zwei Mal nachbessern muss man akzeptieren, tritt der Fehler dann ein drittes Mal auf, braucht der Kunde keinen weiteren Reparaturversuch zu dulden.
    Ist unter § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz im BGB zu finden:
    Gewährleistung ist die GESETZLICHE PFLICHT eines Verkäufers, innerhalb der ersten 2 Jahre für (Rechts- und) Sachmängel einzustehen. Dabei hat der Käufer nach zwei erfolglosen Nachbesserungs-bzw. Reparaturversuchen die Wahl zwischen Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandlung (Kaufvertrag rückgängig machen).

  • hast recht, dachte ich hab das schon verbessert, war wohl im anderen tt-forum :)


    trotzdem mir noch nicht ganz klar, muss es exakt der gleiche mangel beim 2.nachbessern sein oder reicht es wenn die ware einfach einen mangel hat?