kurze Frage T6000 ......

  • Nochmal ich,


    bezüglich der Skins hab ich natürlich überhaupt "0-Ahnung" ;)


    Hätte mal gerne einen versucht aufzuspielen.


    Frage, kann man den dann beliebig durch einen anderen Skin ersetzen und vor Allem wie funktioniert das überhaupt?


    Also bitte mal einen Link zum nachlesen für "Greehörner"


    Oder eine kurze erklärung für diesen z.B.


    http://www.pocketnavigation.de/board/tid1033945-sid.htm



    Besten Dank im Voraus
    Gruß


    Baldi

  • Zitat

    Oder eine kurze erklärung für diesen z.B.


    Da würde ich dir doch vorschlagen dich direkt an den "Erbauer" des Skins zu wenden.


    Zitat

    kann man den dann beliebig durch einen anderen Skin ersetzen und vor Allem wie funktioniert das überhaupt?


    Die originalen Dateien die für die Anordnung und das Aussehen der Symbole, Infoboxen, Farben, usw. verantwortlich sind, werden durch die Veränderten einfach nur überschrieben. Daher ist es ratsam beim probieren von mehreren Skins hintereinander, immer erst wieder den Originalzustand, am besten durch HardReset, wieder herzustellen. Ansonsten könnten doch Probleme auftreten.

  • Zitat

    ach wollt doch ur mal versuchen


    Na kannst du doch auch :),
    aber wie gesagt, bei Fragen und Problemen zum jeweiligen Skin, immer denjenigen Fragen der ihn gebastelt hat. Wie das Installieren funktioniert steht doch auch dabei, also, nur Mut, und knall dir das Ding mal drauf 8), wenn es schief geht, einfach HardReset und alles ist wie es war.

  • Wo ich Dich gerade hier dran habe, Flinki...


    Kannst Du mal in dem Thread zu Deinem Skin auf meine Bitte nach einem Screenshot im Nachtmodus eingehen?


    Thanks!
    Mirko

  • Oh, das tut mir jetzt leid :(, irgendwie muß ich das übersehen haben, ist mir ja noch nie passiert ?(. Aber gut, ich antworte dann im Skin-Forum :]

  • Hallo, Baldi!


    Innerhalb von 2 Wochen nach dem Kaufdatum kann man jedes Gerät gemäß dem Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Aldi gibt, obwohl man nicht verplichtet wäre, so gar 4 Wochen Rückgaberecht. Bei Navigon beträgt die Frist 2 Wochen.


    Alos Gerät zurück, fertig!


    Patrick

  • so da kann ich auch mal mitreden :D


    also ich hab auch zuerst den md95780 von aldi gehabt, und der hat mir ganz und gar nicht zugesagt. ein hauptgrund warum ich ihn wieder zurück gebracht habe war das ich keine route ins ausland machen konnte, also ohne die karte zu ändern und eine neue route eingeben zu müssen.


    ich bin dann auch auf den transonic 6000 gestoßen und muß sagen das ich voll und ganz zufrieden bin...klar gibt es bessere geräte, aber nur um eine route zuerstellen brauch ich kein top gerät das über 600 kostet.


    so und morgen werd ich dann mal den POI testen ob er geht...ich hoffe er war sein geld wert

  • Hallo,
    auch beim "Fernabsatzgesetz" gibt es Einschränkungen was die Rückgabe angeht.
    Geräte die eine Registrierung oder Freischaltung erfordern (wie z.B. auch bei Handys im Bundle mit Simm-Karten) erlischt streng genommen die Rücknahmepflicht sobald das Gerät registriert oder freigeschaltet ist.
    Hier gehts im Prinzip nur noch auf dem Kulanzweg.
    Bei den MN-basierten Geräten siehts dann auch noch so aus, dass man die DVD-Hülle entsiegen muss um an den Key zu kommen. Damit ist die Rücknahme sowiso schon so gut wie erledigt. Zumindest entsiegelte Software kann nicht zurückgegeben werden. D.h. der Händler darf die Rücknahme komplett verweigern oder bei Good Will kann er bei Navigon eine neue Software kaufen und die Kosten dafür dem Kunden abziehen.


    Die grunsätzliche "Richtlinie" ist ganz einfach. Man darf ein Gerät so prüfen wie das im Ladenlokal möglich wäre. Alles was darüber hinaus geht kann dazu führen, das man zumindest Wertersatz leisten muss.
    Im Laden kann ich vieleicht mal eine Packung aufmachen und schauen ob alles drinnen ist und vieleicht mal das Gerät einschalten. Aber meist steht da dann auch schon "Aufreissen der Verpackung verpflichtet zum Kauf".
    Bleibt nur einen Laden suchen der ein Vorführgerät hat mit dem man mal bischen testen kann.
    Sobald das Gerät nicht mehr als Neuware zu verkaufen ist (Gebrauchsspuren jedweder Art) darf der (online)- Verkäufer bei einer Rücknahme Wertersatz geltend machen. Bei einer erfolgten Registrierung/Freischaltung bei Navigon muss der Händler diese rückgängig machen wenn er das Gerät überhaupt zurücknimmt. Dann kann er z.B. den Aufwand der ihm für das Rückgängig machen der Schaltung einfordern, sprich von der Rückzahlung einbehalten.
    Kann er ein Gerät nur noch als "Gebraucht" verkaufen weil irgend was fehlt oder Gebrauchsspuren dran sind, müssen Kunde und Händler sich auf einen Wertersatz einigen. Wir hatten den Fall, dass ein Gerät dann mit "Richterlicher Zustimmung" bei Ebay versteigert wurde weil keine Einigung erziehlt werden konnte.


    Also das "Fernabsatzgesetz" ist kein Freibrief sich mal eben ein paar Navis zu bestellen, die alle 13 Tage durchzutesten und dann zurück zu geben oder ein Navi für eine Urlaubsfahrt zu bestellen und danach wenns mans nicht mehr benötigt dem Händler wiederzugeben.
    Im Übrigen nimmt gerade der letzte Punkt arg zu, die Flächenmärkte bei uns haben seit einiger Zeit genau aus dem Grund große Schilder bei den Navis plaziert wo draufsteht, dass die vom Umtausch ausgeschlossen sind.



    Gruß Thomas
    www.navisys.de