Hallo
Nachtrag zum Thread:
@hope68
ich weiss nun nicht. wie es in Österreich oder gar England aussieht, aber deinen Satz
>Der Spanier der bei eBay gecrackte Software verkauft
>ist - lt, Gesetz - ein Verbrecher - ja.
ist so nicht korrekt.
Verbrechen ist:
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
zum nachlesen unter
http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
man beachte "Mindestmaß" !
in §106. UrhG
http://www.ra-koll.de/index.php?id=127
Geldstrafe oder "bis" 3 Jahre Freiheitsstrafe für die unerlaubte Verwertung/Vervielfältigung geschützer Werke(von vielen auch fälschlicherweise als Raubkopie bezeichnet, wobei Raub auch im StGB auch definiert ist, aber das ist eine andere Baustelle)
Also wäre der inhaber des in Spanien angemeldeten Accounts bei dem besagtem Auktionshaus, kein Verbrecher, sondern ein ?!?
"Vergeher" kann man ja wohl nicht schreiben oder ?
Was er macht ist illegal, aber kein Verbrechen.
ansonsten, hallo, ich bin neu hier ![]()
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um es mit Verona zu sagen
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