Pixelfehler - Pocket PC (hier: ASUS 632)

  • Hallo mediamike,


    ich denke wir könnten unendlich diskutieren, aber das Meiste ist glaube ich dargelegt. Wenn ein Hersteller eine Erklärung wie Philips abgibt, stellt sich mir gerade noch die Frage, ob "jederzeit kostenfrei reparieren oder austauschen lassen" sich nur auf die Garantiezeit bezieht oder das Geräteleben - denn das steht im Zitat nicht drin und könnte interpretiert werden. Aber ich würde keinesfalls aufgrund einer solchen Erklärung davon ausgehen, dass das (in der Garantiezeit) ja sowieso nicht stimmt - im Gegenteil. (Notfalls müssten der Garantieinhalt und das Garantieversprechen gerichtlich geklärt werden.) Anderenfalls sind jegliche Erklärungen jeglicher Hersteller überflüssig weil wertlos - dies wären schlechte Aussichten für die Qualität der Zukunft.


    Wenn Deine Platinen in Deinem neuen Wagen kostenlos getauscht wurden, dann ist das genau das, worum es hier geht. Mof soll seinen A632 zur Garantiereparatur geben und den fehlerhaften Pixel nicht hinnehmen. Ob ASUS das Gerät repariert, tauscht, ... kann ihm egal sein; er hat hinterher ein fehlerfreies Gerät.
    (Ich kann mich übrigens nicht daran erinnern gesagt zu haben, dass Geräte nicht auch kaputt gehen können.)


    Wie groß der pixelfehlerfreie Monitor sein darf ? So groß, wie ihn ein Hersteller entsprechend anbietet und er gemäß den Spezifikationen des Herstellers vom Kunden betrieben wird ! (Meist in der Bedienungsanleitung nachzulesen; anderenfalls geht die deutsche Rechtsprechung von einem 'üblichen' Gebrauch aus.)
    Was einen einzelnen Pixelfehler angeht, sind eine Fehlbedienung, unsachgemäßer Gebrauch, Wärme, Kälte, Feuchtigkeit, Stoß etc. nahezu ausgeschlossen - u.a. deshalb: Garantie.


  • Deutlicher kann man es nicht machen; Danke für Deine Recherche HSVMichi.


    @Joachim_PDA


    vielleicht zeigt Dir das nochmals dass das geltende Recht nichts mit Deiner Vorstellung von Recht und Mängelfreiheit zu tun hat.


    Wenn Du unwissenden Forumusern oder -lesern hier den Floh ins Ohr setzt sie könnten selbstverständlich erwarten, ein Gerät mit einem Pixelfehler- so ärgerlich der auch ist - aufgrund Deiner selbstgemachten Berechnungen repariert oder getauscht zu bekommen, werden sich diese ernsthaft enttäuscht sehen.
    Den Hersteller interessieren diese Berechnungen nicht, aber vielleicht Deinen Rechtsanwalt. Der kann sich ganz genau ausrechnen was er an Deinem Begehren verdienen wird ;)



    Gruß,


    Rainer

    Einmal editiert, zuletzt von smartz ()

  • Hallo smartz,


    ich hatte nichts berechnet - das waren andere.


    Im Übrigen wird nun jeder Leser dieses Threads selbst entscheiden können, was er macht - unabhängig von Flöhen, Träumen, Realität, Rechten, ...

  • Hallo Rainer,
    da prallen wohl 2 Fronten (Händler - Kunde) aufeinander.


    Original von smartz


    Zitat


    Das mag Deinem persönlichen Empfinden entsprechen, hat aber nichts mit geltendem Recht zu tun. Und wenn es dazu kein eindeutiges geltendes Recht gibt, musst du dafür sorgen, dass es das erstmal wird. Viel Spaß!


    Das ist nicht meine persönliche Empfindung, sondern Du hast es Dir leicht gemacht und einfach einen Satz aus einem ganzen Absatz von mir zitiert. Da fehlt dann natürlich der Zusammenhang. Und das obwohl ich unmittelbar darauf nochmals auf die rechtliche Seite hingewiesen habe.
    Außerdem hat das sehr wohl mit geltendem Recht zu tun, denn ein Richter entscheidet meist auf Grundlage eines Sachverhaltes, und falls ein ebenbürtiger Fall nicht vorhanden ist, nach seiner persönlichen Rechtsauffassung.
    Andernfalls hätten wir wegen jeder "Kleinigkeit" einen Gesetzestext und das kann es ja wohl nicht sein.


    Zitat


    Da ich selbst bereits in dieser Branche gearbeitet habe nur soviel dazu:


    wenn ein solches pixelfehlerbehaftete Gerät an den Händler zurückgeschickt wird hat er neben den Versandkosten u.U. auch noch eine Abwertung des Gerätes zu tragen, die durch Wertverfall, Wertminderung durch Ingebrauchnahme, und eben den Pixelfehler entstehen (der nächste Kunde der das Gerät kriegt hat ja vielleicht dasselbe Problem damit).


    Da Du schon in der Branche tätig warst verstehe ich nicht warum Du hierbei nicht die "vielgerühmte Benützungsgebühr" der Händler gegenüber den Kunden erwähnst. Ein angemessener Betrag, nicht selten wird dieser prozentual übertrieben, steht dem Händler bei Gebrauch der Ware zu.
    Ich betone hierbei Gebrauch und nicht das Testen der Funktionalität, da dies dem Kunden, gegenüber Internet-Versandgeschäften, in einem Fachhandelsgeschäft erlaubt wird.


    Zitat


    Wenn man bedenkt, dass an einem 17" TFT gerade mal noch 10-15 EUR Gewinn, vor Unkosten und Steuer, hängenbleiben, führen bereits die Versandkosten in den Defizitbereich.


    Wozu dieses Beispiel? Ich habe dabei absolut kein Mitleid mit den Händlern, denn diese sind wohl eigenverantwortlich für deren Produktauswahl, Preise und somit Gewinnspanne.


    Zitat


    Wer heute gerade als kleiner Händler nicht der Geiz-ist-Geil Mentalität folgt, verkauft im IT-Sektor gar nichts, der Verbraucher will es eben billig.
    ...
    Und nicht jeder Händler, der den Wünschen des gefräßigen, unersättlichen Verbrauchers nicht nachkommt ist ein schwarzes Schaf, sondern steht wie so viele andere einfach mit dem Rücken zur Wand.


    Frag Dich doch einmal bitte selbst woher diese sicherlich teilweise vorhandene Kundenmentalität stammt. Dem Kunden angeboren ist dies sicherlich nicht. Daran sind eindeutig einige Händler schuld, welche sich gerade im Internet gegenseitig immer wieder im Verkaufspreis unterbieten möchten.
    Du machst es Dir sichtlich einfach und stellst eine bequeme Verallgemeinerung auf. Den Kunden dies so einfach in die Schuhe schieben zu wollen finde ich absolut falsch. Ich bin mir sicher das es auch Händler gibt welche meine Meinung bestätigen würden.


    Gruß,
    Alexander

    2 Mal editiert, zuletzt von Alex73 ()

  • Original von mediamike


    Hallo mediamike


    abgesehen davon dass der ISO Standard 13406-2 sich im wesenlichen mit der Ergonomie von Desktop TFT-Displays beschäftigt und nur unter anderem die Fehlerklassen definiert, die so wohl auch nur füe "große" Displays gelten, solltest du villeicht auch mal die Seite 7 des von die verlinkten Artikles bei tomshardware.com lesen.


    2. Absatz:

    Zitat

    The standard also defines four levels of quality. Class 1, the highest, allows no defects at all. Class 4, the lowest, allows up to 262! Fortunately nobody refers to it. Apart from some exceptions, all manufacturers refer to Class 2. If they do not specify, the monitor is Class 1 by default and you can have it changed at the smallest pixel defect.



    Wenn der Hersteller also keine Fehlerklasse angibt gilt automatisch Klassse 1.


    Gruß Stefan


    Edit 24.3.2006: Zitat des Postings von mediamike auf das ich mich beziehe nach oben verschoben. War mir gestern versehentlich ans Ende meines Postings gerutscht und konnte so missverstanden werden. Keine inhaltliche Änderung.

    3 Mal editiert, zuletzt von Hirnholz ()

  • Zitat

    Wenn der Hersteller also keine Fehlerklasse angibt gilt automatisch Klassse 1.


    Gruß Stefan


    So nun kaufst Du also einen Monitor - schön günstig - bei dem diese Norm nicht angegeben ist. Somit also Class 1. Dann nachdem Du das Gerät 3 Wochen genutzt hast, tritt ein Pixelfehler auf. Du schaust nun in die Garantieunterlagen und stellst fest, das da was von Class 2 steht, also 2-5 Pixelfehler sind hinzunehmen.
    Jetzt geh mal zu Hersteller und sage dem er hätte auf der Verpackung bzw. in den Gerätespezifikationen nichts von Pixelfehlerklassen nach ISO Norm geschrieben und deswegen willst Du das Class 2 Gerät jetzt getauscht haben.
    Da wird Dir wohl ebenfalls der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart bleiben. Und das ist bekanntermaßen zeitaufwendig und richtig teuer.


    Gruß,


    Rainer

  • @smartz


    Ich werde mir bestimmt keinen TFT-Montor kaufen bei dem der Hersteller bei den technischen Daten keine Pixelfehlerklasse angibt oder vergleichbare Angaben zu möglichen Pixelfehlern macht.


    Im übrigen scheinen mir TFT-Diplays deutlich weniger anfällig für Pixelfehler zu sein als man nach diesem Thread annehmen könnte. Bei insgesamt ca 10 Notebooks und 5 Desktop TFTs bei mir zuhause und in der Firma hab ich bisher keinen einzigen Pixelfehler gesehen. Auch nach mehreren Jahren im Einsatz nicht. Was bei allen älteren Geräten nachgelassen hat ist die Hintergrundbeleuchtung und bei den Notbooks gibt es nach längerem Gebrauch ( > 5 Jahre) Wackelkontakte im Bereich des Scharniers. Das Notebook das ich gerde benutze ist gut 3 Jahre alt, hat eine sehr hohe Auflösung von 1600 x 1200 Pixeln (das 25-fache eines Pocket PCs mit QVGA-Display) und keinen einzigen Pixelfehler.


    Gruß Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Hirnholz ()

  • Hallo Smartz,


    für TFT/LCD Displays wurde ja eine entsprechende Norm geschaffen.
    Warum fallen PDA-Displays bei vielen herstellern(z.B. ASUS) nicht unter diese Norm ?
    Weill dann auch Display mit nur einem Fehler repariert werden müssten:


    Selbst ein Subpixelfehler darf bei der gängigen PDA-Auflösung von 320 x 240 Pixel laut Pixelfehlerklasse II nicht auftreten:
    5 Subpixelfehler pro 1.000.000 Pixel erlaubt ->
    1 Subpixelfehler pro 200.000 Pixel ->
    PDA hat 76.800 Pixel ->
    76.800 / 200.000 = 0.384 ->
    Verhältnis kleiner 0.5, ansonsten wäre das Argument der Aufrundung evtl. zulässig


    Dies hat nichts mit gefühlter Recht zu tun sondern mit "aus der Verantwortung ziehen zu tun"


    Gruß
    docm

  • Hallo,


    es wird kein garantiert fehlerfreies Display erwartet sondern eines entsprechend einer allgemein zugängigen und anerkannten Norm. und laut dieser dürfte das Display keinen Pixelfehler enthalten!


    Gruß
    docm