Indiianapolis - eigene CD mit Wunschländer

  • Ich habe ein Indianapolis mit dem aktuellen 2.0 Software. Für die Navigation sind 4 CD-s vorhanden. Auf der 2-ten CD ist Deutschland, auf der 4-ten Tschechien, Slowakei und Ungarn. Da ich beruflich oft nach Ungarn fahre, suche ich eine Möglichkeit diese Länder auf einer CD zu unterbringen. Ich habe beim Becker-Support angerufen, ob sie irgendeine Möglichkeit kennen würden. Die haben mir die Auskunft erteilt, daß es wegen Navtech nicht möglich wäre, aber gleich die Rufnummer der Navtech-Leute angegeben. Navtech hat mir freundlich mitgeteilt, daß es doch möglich wäre, aber hängt alles von Becker ab. Nun, ich habe mir selber die 4 CD-s angeschaut. Auf jeder CD sind 6 Dateien, 4 sind für das Betriebssystem zuständig, 2 Datenbankdateien für die Länder. Kennt jemand eine Möglichkeit eine Datenbank so zu erstellen,daß ich dann auf einer CD Deutschland, Tschechien Slowakei und Ungarn unterbringen könnte?
    Ich glaube, daß es doch mein Recht ist für ein Software, wofür ich bezahlt habe auch eine individuelle Anfertigung zu erstellen.

  • Tach auch und herzlich willkommen im Forum,

    bisher habe ich von niemandem gehört, dem es gelungen wäre, die Daten zu dekompilieren, zu ändern und anschließend wieder zu kompilieren. Das bedeutet, praktisch machbar ist es nicht.

    Zum theoretischen Standpunkt hat der Gesetzgeber seine klare Auffassung etwas schwammig formuliert (siehe UrhG §69, speziell §69e). Danach ist das Verändern des Programms nur erlaubt, wenn der Rechteinhaber (in dem Fall sicher Navteq) zustimmt, oder wenn die Veränderung zur Inbetriebnahme unabänderlich notwendig ist. Ich glaube nicht, dass Navteq und/oder Becker Aussenstehenden den Zugang zu ihren Codes gewährt. Genauso wenig kann ich mir vorstellen, dass du ohne das Zusammenstellen einer eigenen Software das System nicht nutzen könntest, vielmehr würde es doch lediglich deiner Bequmlichkeit dienen. So wie ich dieses Gesetz verstehe, würdest du aus einem Rechtsstreit nach dem Dekompilieren sicher nicht als Sieger hervor gehen.

    Im Übrigen erwirbst du für die 199,- nicht die Software, sondern nur ein Nutzungsrecht. Dieses akzeptierst du, indem du die versiegelte Verpackung öffnest, auf der deine Rechte auch klar beschrieben sind.

  • Deine Begründung hört sich so an, wie vor paar Jahren meine Reise in die DDR. An der Grenze habe ich gefragt ob ich an der nächsten Raststätte essen könnte. Die Antwort war nein. Auf meine Frage warum, war die Antwort darum...

  • Welche Art von Antwort hast du denn erwartet? Glaubst du, dass man dir hier Mittel und Wege aufweist, wie du geltendes Recht brichst und gegen die Lizenzvereinbarung verstößt? Ganz abgesehen davon, habe ich schon weiter oben erwähnt, dass es auch keine praktische Lösung gibt.