Der ADAC warnt in seiner neuesten Ausgabe der "Motorwelt" eindringlich vor POI-Radarwarnern.
Er schreibt, daß sobald die POI-Software mit dem Navi verbunden wird, sei der Betrieb, aber auch schon das Mitführen des Geräts verboten (§ 23 Abs. 1b StVO).
Wer erwischt werde, müsse mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und viel Punkten rechnen.
Außerdem könne das Navi-Gerät eingezogen werden. ![]()
Düsere Aussichten sind das.