da hast Du Recht BlackMagic
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Zitat
Original von BlackMagic
Meiner Erfahrung nach ist es in Deutschalnd anders. Wer gestohlene Waren kauf kommt in den Verdacht ein Hehler zu sein und muss damit rechnen, dass diese Ware dem rechtmäßigen Besitzer zugeführt wird, sofern der neue "Besitzer" überführt wird.Es würde mich in meinem persönlichem Rechtsempfinden auch sehr verletzen, wenn der Käufer meiner gestohlenen Navi zum rechtmäßigem Besitzer würde, nur weil der Dieb eine Rechnung ausstellt, auf der ein marktüblicher Preis erscheint.
Wenn das so ist bedeutet es daß ein Gebraucht-gut Käufer in Deutschland immer das Risiko läuft das er sein, in gutes Vertrauen gekauftes Gut wieder abgeben muß.
Das ist bei uns NICHT so, und ich glaube zurecht. Bei uns muß der Bestohlene sein Gut wieder zurückkaufen wenn der neue Besitzer nachweisen kann das er in guten Vertrauen sein Gut gekauft hat. Wenn es umgekehrt wäre ist eigentlich kein normaler Gebraucht-güter Verkehr mehr möglich.
Beispiel: Ich kaufe mich ein Gebrauchtwagen bei einem Händler und darin sitzt ein MS 4150. Erst später kommt heraus das der MS 4150 gestohlen war, irgend im Vor-circuit. Soll der Neubesitzer dafür haften?
Zweites Beispiel: In NL gibt es viele MS4150 in BPM Ausführung, d.h. daß der Tax da mitbezahlt hat. Die werden in großen Mengen für Preise rund 300 Euronen angeboten und verhandelt. Da könnte auch ein geklautes Exemplar bei sein das aber schon mal von Eigentümer gewechselt ist. Soll der Käufer dafür haften?
In beide Fälle ist der Neubesitzer bei uns beschirmt, so lange er sein Ankauf richtig nachweisen kann und klar wird daß er in gutes Vertrauen gehandelt hat. Zurecht m.E. Hoffentlich war der Originalbesitzer richtig versichert, bei uns wird dann der Versicherer normalerweise kein gebrauchmachen des Regress-Recht. -
Tja, daran sehen wir wie unterschiedlich doch das Rechtsempfinden bei Deutschen und Holländern ist.
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Zitat
Original von JEWUWA
Tja, daran sehen wir wie unterschiedlich doch das Rechtsempfinden bei Deutschen und Holländern ist.Das Rechtsempfinden ist wahrscheinlich ähnlich, auch bei uns wird der Bestohlene dies als sein Eigentum sehen und es deswegen zurück fragen.
Die Rechtslage ist (vielleicht?) dann anders, der "Neubesitzer in guten und zurechten Vertrauen" soll es nur abgeben gegen Bezahlung -
Hallo zusammen,
So, nun endlich ist es soweit, habe die richtige Software bekommen.
Jetz funktioniert alles einwandfrei, so wie es sollte.Eine Frage hab ich allerdings noch, nämlich, wie wichtig ist das Rückfahrsignal? Habe festgestellt (Nachdems Probleme mit dem Tachosignal gab) das dieses Signal derzeit nicht am Radio anliegt. Die Navigation funktioniert aber einwandfrei.
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..wer eine möglichst genaue und sofortige Standortbestimmung auch nach Ausfahrt aus Garagen, Hofeinfahrten, Parkhäusern möchte, sollte das Rückfahrsignal anschließen.
Ansonsten hilft nach etwas etwas Zeitverzögerung die ständige Neukalibrierung.
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Zitat
Original von JEWUWA
..wer eine möglichst genaue und sofortige Standortbestimmung auch nach Ausfahrt aus Garagen, Hofeinfahrten, Parkhäusern möchte, sollte das Rückfahrsignal anschließen.Ansonsten hilft nach etwas etwas Zeitverzögerung die ständige Neukalibrierung.
Und dies könnte auch wohl etwas mehr sein als "etwas". Und zwar dann wenn das GPS signal (noch) nicht richtig erwischt wird vom Rechner, dann wird das System ständig und hilflos OFF-Road sein und ist man ohne Navi-begleitung.
Also meine Empfehlung: Immer anschließen
Warum auch nicht, damit wird der Investierung erst richtig ausgenützt.