JVC KD-NX901 - Alles was ihr darübüer wisst!!!

  • Hallo erstmal zusammen!


    Hab mir das Navi jetzt auch bestellt und bekomme es wohl morgen geliefert :)


    Das Rückwärtsignal brauch man doch nur an der Rücklfahrlampe anschliessen oder ? <-- beim weglassen gibts ja wohl Probleme wie ich das mitbekommen habe.
    Liegt eigentlich ausreichend Kabel bei damit man bis zum Kofferraum kommt ?


    mfg Ry

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  • Ne, is nicht ausreichend gewesen, aber du brauchst nur einen draht bis an die lampe der erkennt dann automatisch alles weitere beim kalibrieren. viel spass

  • Bei mir (Mitsubishi Galant) gabs auch eine Leitung mit Rückwärtsgang in der Mittelkonsole.
    Also bei manchen Autos braucht man nicht bis zum Kofferraum.


  • ******************************************
    Salve mal wieder :


    das Rückwärtssignal muss ÜBERHAUPT NICHT angeschlossen werden, es sei denn, ihr fahrt ständig Rückwärts......... ;)
    Legt das Kabelchen einfach auf Masse und alles wird gut !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Das wollte bei mir leider so nicht funktionieren.
    Nach ein paar hundert Kilometern fing er an, sich in den Entfernungen bei den Ansagen zu irren.


    Vielleicht fahr ich zu viel rückwärts *lol*

  • Hallo Leute


    Die Rückfahrlichter leuchten auf, wenn der Rückwertsgang eingelegt wird. Der Schalter der das möglich macht, ist am Getriebe angebracht. Dieses Getriebe liegt in den meisten Fällen entweder unterm Schaltknüppel oder vorne beim Motor. Da die Rückfahrlichter immer hinten am Auto sind, heisst das, irgendwo läuft ein Kabel von vorne nach hinten durch das Auto. Man braucht also kein Kabel das lang genug ist, um ein Navigationsgerät an die Rückfahrlichter an zu schliessen. Man muss nur rausfinden, wo besagtes Kabel, das den Schalter mit den Rückfahrlichtern verbindet, liegt.


    Tschüß


    Mathy


    PS wenn Motor und/oder Getriebe hinterm Fahrer liegen, liegt vorne in der Fahrgastzelle warscheinlich KEIN Kabel mit Rückfahrsignal!

  • Guten Tag erst mal, ich bin neu hier und interessieren mich für den 901er:


    1. Frage:
    Kann man die interne Festplatte herausnehmen, ohne die Garantiesigel zu verletzen?
    Man könnte dann ja evtl. von der Platte ein Image ziehen, eine größe Platte einbauen, Ordnerstuktur verändern(MP3) und auch das Zeitintensive befüllen der Platte mit MP3 beschleunigen, ...


    2. Frage:
    Kann ich da jeden Monitor anschließen? Ich hätte mir so einen Decken Monitor vorgestellt, für die Kinder hinten drin, kann mir jemand einen empfehlen, muß nicht highend sein, aber das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte stimmen?


    Gruß
    Rossi

  • Die Festplatte läßt sich so einfach nicht heraus nehmen. Laut Handbuch verwendet sie auch ein proprietäres Dateisystem. Dürfte also nicht so ganz einfach sein, an die Daten zu kommen. Ohne Garantieverlust sehe ich keinen Weg sie heraus zu bekommen. Ich muß aber zugeben, der Gedanke ist verlockend, da vielleicht ne 80er reinpflanzen zu können.


    Monitorausgang ist normales Composite Video. Jeder Monitor mit einem solchen Eingang geht dran. Ach so, Format sollte wohl PAL sein. Ich bin nicht sicher, ob NTSC-Monitore funktionieren.

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn das Kabel an der Feststellbremse festgemacht wird ?
    Sind dann noch mehr Funktionen ausser Filme übern externen TFT anzuschauen ausgeschaltet ?
    Bekomm nämlich morgen mein Navi im Hifi Shop eingebaut, und ich weiss nicht ob die das Kabel einfach nur auf Masse legen dürfen (wegen Gesetz/Vorschriften usw.)

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  • Salve............also, wenn ICH das alles richtig mitbekommen habe (habe beim Einbau gut aufgepasst !!!), kannst du bei Anschluss an die Handbremse auch nur noch im Stand (Fahrzeug :] ) und mit angezogener Handbremse eine neue Rout eingeben !!!
    Das fände ICH persönlich jetzt NICHT so störend, aber KEINE Filme unterwegs : nix für mich und meine Tochter........... :evil:

  • Moment!
    Das JVC hat doch DualZone. Eigentlich müßte im DualZone-Betrieb doch der Monitor trotz gelöster Handbremse gehen. Sonst wär die Funktion doch absolut witzlos.

  • Jaja..........schon recht.....das Gerät hat eben wie viele andere Dinge des täglichen Lebens auch, Funktionen, die aber in Deutschland EIGENTLICH NICHT erlaubt sind: in Deutschland ist es verboten, während der Fahrt DVD zu schauen, ergo wird der Anschluss an die Handbremse vorgeschrieben :evil: ............ich habe das selbstverständlich auch nicht machen lassen, wurde aber von meiner "freundlichen Werkstatt" darauf hingewiesen, dass es bei einem Unfall sein könnte, wenn dies entdeckt würde, dass :
    a) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs damit erloschen ist
    b) keine Versicherung auch nur einen Heller bezahlen wird, egal ob schuldlos oder nicht....................


    ....................hmmmmmmmm..................armes Deutschland...........soviele Paragraphen........... X(

  • Tach auch,


    hat dir deine Werkstatt auch zufällig gesagt, wo steht, dass es verboten sei, während der Fahrt zu schauen? Bis jetzt konnte mir noch nie jemand einen diesbezüglichen Paragraphen nennen.

  • Unabhängig davon: Warum sollte es verboten sein, das z.B. ein Hinterbänkler eine DVD anschaut?
    Das das beim Fahrer nicht so gut kommt ist schon klar.

  • Zitat

    Original von BlackMagic..........................
    hat dir deine Werkstatt auch zufällig gesagt, wo steht, dass es verboten sei, während der Fahrt zu schauen? Bis jetzt konnte mir noch nie jemand einen diesbezüglichen Paragraphen nennen.



    Paragraph 1 der STVO :


    (1) Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    (...über diesen Paragraphen KANN man jemanden, der einen DVD Film während der Fahrt sieht, zumindest der Fahrlässigkeit wegen belangen !)


    Paragraph 23 besagt (Auszug) :


    ...der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besatzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden...


    Dadurch bekäme man jemanden der DVD guckt ebenfalls ran, weil seine Sicht dadurch beeinträchtigt wird, indem es Ihn ablenkt.


    Ein AUSDRÜCKLICHES Verbot gibt es anscheinend NOCH nicht. Aber im Falle eines Unfalls wird man mit Sicherheit wegen Fahrlässigkeit belangt werden und der Versicherungsschutz ist in dem Moment auch hinfällig, da jede Versicherung Fahrlässigkeit und Billigung eines Schadens NICHT abdeckt.............. X(