[SIZE=3]Abgelenkt[/SIZE]
In der Rheinischen Post war vor ein paar Tagen folgende kleine, sehr interessante Notiz zu lesen:
"Abgelenkt. Blickt ein Autofahrer während der Fahrt kurz auf eine Landkarte, die auf dem Beifahrersitz liegt, so handelt er nicht grob fahrlässig, wenn er wegen der kurzen Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. Seine Kfz-Vollkaskoversicherung darf die Regulierung des Schadens nicht verweigern, weil der Versicherungsschutz ansonsten seinen Sinn und Zweck verlieren würde. Autofahrer werden nämlich permanent "kurz abgelenkt" (beispielsweise durch einen Blick zum Beifahrer, in den Rückspiegel oder auf das Radio). [Landgericht Aschaffenburg, 3O 266/04]"