Abgelenkt

  • [SIZE=3]Abgelenkt[/SIZE]
    In der Rheinischen Post war vor ein paar Tagen folgende kleine, sehr interessante Notiz zu lesen:


    "Abgelenkt. Blickt ein Autofahrer während der Fahrt kurz auf eine Landkarte, die auf dem Beifahrersitz liegt, so handelt er nicht grob fahrlässig, wenn er wegen der kurzen Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. Seine Kfz-Vollkaskoversicherung darf die Regulierung des Schadens nicht verweigern, weil der Versicherungsschutz ansonsten seinen Sinn und Zweck verlieren würde. Autofahrer werden nämlich permanent "kurz abgelenkt" (beispielsweise durch einen Blick zum Beifahrer, in den Rückspiegel oder auf das Radio). [Landgericht Aschaffenburg, 3O 266/04]"

  • Ja nur Vorsicht bei Navis -- da könnte ein findiger Richter durchaus auf die Idee kommen und sagen, dass man nicht auf das Display hätte blicken müssen, weil eine Sprachausgabe vorhanden sei.
    Straßenkarten haben so etwas schließlich nicht.