Wandlung oder Rückkauf möglich ???

  • Hallo zusammen, nachdem mein DVD-Navi bei Visteon zum Firmwareupdate war und fast sämtliche Fehler immer noch da sind, habe ich "die Faxen Dicke" mit diesem Sch...-Teil. (bekannte Fehler)


    Meine Frage an Euch:


    Ist es möglich, aufgrund der vergeblichen Reparaturversuche und dem nicht fehlerfreiem Zustand des Navi Gerätes Ford dazu zwingen, dass Gerät gegen Gutschrift des Kaufpreises auszubauen und die normale Klimasteuerung einzubauen (habe gehört, die hätte angeblich einen anderern Kabelstrang ?!)


    oder kann man das Auto komplett zurückgeben ?


    Mir geht es darum, dass ich mein geliebtes, perfektes Becker Traffic Pro oder Indianapolis einbauen möchte.


    Diese Ford Schrott Teil für den Preis eines guten, gebrauchten Kleinwagens sollen die sich sonst wohin stecken.


    Notfalls würde ich auch einen Anwalt nehmen, wie sind die Chancen ???



    Gruß,


    Andreas.

  • Hallo eine dreimalige Nachbesserung für ein und das selbe Problem muss zugestanden werden. Verläuft das erfolglos kann man auf Wandlung bestehen.
    Was man wandeln kann also Auto oder Navi musst du mal einen Anwalt fragen. Ich denke wohl nur das komplette Auto weil das Navi als Bestandteil und nicht einzeln gekauft wurde.



    mauli

  • @andreasm1


    Zitat

    Notfalls würde ich auch einen Anwalt nehmen, wie sind die Chancen ???


    1. Schau mal in Deinen Account, dort liegt eine PN von mir an Dich.


    2.


    @ alle, die es angeht


    Wer jetzt in die Eisen steigen will, weil man Ford anders wohl nicht mehr beikommt, hier ein Hinweis.


    ...

    Navigationssystem defekt bei Neukauf


    Ein Autokäufer hatte Pech mit der Navigationsanlage , die der Kfz-Hersteller als Zubehör angeboten hatte. Das System funktionierte nicht richtig, Nachbesserungsversuche blieben erfolglos. Der verärgerte Kunde wollte das Fahrzeug nicht mehr und verlangte die Wandelung des Kaufvertrages. Doch das Gericht entschied: Der Mangel berechtigt den Käufer nur zur Wandelung der Navigationsanlage, nicht aber zu der des Neuwagens.


    OLG Karlsruhe, NZV 02, 132


    ...


    Dieses obergerichtliche, immer noch aktuelle Urteil eröffnet Chancen, die wir nutzen sollten. Wer mehr Infos erhalten möchte, schicke mir eine PN. Dabei weise ich darauf hin, dass ich in einer eventuellen Antwort keine Rechtsberatung vornehmen kann, weil das gesetzlich verboten ist Der Gang zum Rechtsanwalt kann/soll/muss in eigener Entscheidung erwogen werden.


    Fazit: Die letzte Schlacht wird nun geschlagen werden! :P


    Gruß


    poldix

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  • Habe meinen Mondeo Bj.2003 wegen Problemen des Navi VNR9000 problemlos gewandelt.
    Habe jetzt einen Mondeo 2004 mit DVD- Navi.
    Hoffe das ich nicht wieder wandeln muß.
    Auch mit neusten Abdates funktioniert das Navi nicht richtig.



    Das nächste mal aber dann keinen Ford mehr!!!!