Hallo zusammen,
habe diese Woche mein Audio 10CD gegen ein APS30 getauscht. Nach meinem Einbau (Danke an die Mods für die Hilfe) habe ich heute mein Aps30 freischalten lassen. Jetzt haben die, in meiner DC-Niederlassung, doch tatsächlich 8AW für je 7,30 aufgeschrieben
Ist das Normal?
Was habt Ihr für die Freischaltung gelöhnt ![]()
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Moin, Moin,
also von Trinkgeld bis 4AW sollte eigentlich die Grenze sein, und das ist bei einer Vertretung auch normal, aber bei einer Niederlassung wird eben anders gerechnet

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Bei mir (CL203) war's wie folgt:
Ich war Mitte Dez. bei MB wegen Assyst A, und hatte gebeten, den (von mir selbst) nachgerüsteten Wechsler im (ebenfalls selbst eingebauten) COMAND anzumelden. Es funktioniert zwar auch ohne, aber das COMAND legt halt immer 'ne Fehlermeldung ab. Ich hatte darauf hingewiesen, daß das Auto ab Werk ohne Radio war, und ich nicht wüßte, ob die Diagnoseleitung vom COMAND zur Diagnosedose vorhanden ist. Wenn nicht, dann würde die Freigabe des Wechslers halt nicht gehen.
Ergebnis auf der Rechnung(unter anderem):-4AW Kurztest durchführen
-7AW Elektrische Anlage prüfen, Befund festlegen, I-CAN mit HMS Messtechnik geprüft
-1AW Nachrüstung CD-Wechsler durchgeführt.Ich natürlich sofort hin und habe reklamiert, was das denn solle, der Wechsler habe ja nichts mit CAN zu tun und ich ginge davon aus, daß der Kurztest Bestandteil des Assysts A sei.
Leider war der Mitarbeiter, der das gemacht hat, krank. Der Werkstattleiter grummelte irgendwas "Ja, da sollte irgendwas wohl noch gestrichen werden...". Ich habe die 4+7 AW's erstmal nicht bezahlt, wir reden da im Januar nochmal drüber. Ich gehe davon aus, daß ich das nicht mehr bezahlen muß. Irgendwie habe ich den Eindruck, meine Werkstatt hat von der Elektronik wenig Ahnung (Klick , wegen Freigabe des COMAND's im KI mußte ich in 2002 auch insgesamt dreimal hin, weil die immer was vergessen hatten), dann üben die 'rum und lassen den Kunden das alles bezahlen...
Gruß
Wenni
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Ja, ich werde am Montag da auch hingehen und mal nachfragen was das soll
Ich war nämlich am Do zur A-Inspektion und da wurden mir u.a. Spritzwasser nachfüllen für knapp 5 berechnet, jetzt war ich 5 Tage später dort, um mir das APS30 freischalten zu lassen und da wurde mir das Waschmittel W nochmal berechnet, (für 5) obwohl da nix nachzufüllen war.
Ist das eigentlich nicht irgendwo vorgeschrieben, wielange (wieviele AW's) das Freischalten dauern darf
, wenn ja wo kann man das Nachlesen, oder muß man sich darauf verlassen was die DC-Niederlassung aufschreibt. -
Moin,Moin,
Es gibt in dem AW-Programm den Punkt nicht, weil diese arbeit ja zu dem nachtäglichen Einbau dazu gehört. Und das Programm kann nicht alles berücksichtigen, was man dann privat nachrüstet und dann nur eine kleine Leistung braucht.

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Holgi, wie ist Deine Antwort zu verstehen: Muß (soll) man bezahlen (Werkstatt/AW-Programm hat recht) oder reklamieren?
Weihnachtsgrüße nach Schleswig-Holstein
Wenni
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Moin,Moin,
Ne, ne, nicht falsch verstehen!!!

Wie schon oben geschrieben bis max. 4 AW okay, aber nicht darüber

P.S. Zur Wartung gehört allerdings kein Kurztest!
Der einheitlich immer 4 AW kostet. Und mehr sollte daher auch nicht berechnet werden, denn man macht ja nur ein paar Mausklicks mehr und das wars
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OK,
nach einem ernsthaften Gespräch
mit dem Kundendienstmeister wurde mir der Betrag in Höhe von 67 Teuros erlassen. Weil 8 AW's 40 min sind und meine Gattin gerade mal 10 min warten mußte.....
Für mich wäre das reine Abzockerei, man sollte sich einfach nicht alles gefallen lassen.
Wenn man sich nicht um alles selber kümmert.......
