Becker TP High Speed

  • Hallo,


    ich habe mir vor kurzem ein TP High Speed mit der Softwareversion 2.01 von TA gekauft.


    Jetzt wollte ich mir gerne von meinen Originalen eine Sicherungskopie ziehen, da ich die Orgi´s lieber zur Seite legen würde, bevor ich Sie vielleicht im Auto zerkratze Jetzt sagte mir aber mein Händler, dass man in das Gerät keine "gebrannten" CD´s einlegen soll, da es sich dann abschaltet und man es nach Becker einschicken muss. Es läßt sich die CD nicht mehr entfernen und das Display schaltet sich ab.


    Hat einer von Euch schon eine solche Erfahrung gemacht, oder weiß davon?


    Ich war immer in dem glauben, dass ich von meinen eigenen Original CD´s Sicherung machen und benutzen dürfte!!


    Und meine zweite Frage ist, weiß jemand ob für das TP High Speed demnächst eine Version von NavTech auf den Markt kommt? Ältere CD´s sollte ich doch nicht in mein Gerät einlegen oder läuft es auch mit der NT 7.0 von einem Lowgerät?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!!!


    Gruss
    Thorsten

  • Hi,


    nein die Software von "normalen " TP geht nicht für
    Highspeed.
    Du darft schon gebrannte deiner eigenen Software benutzten, aber dabei solltest du die aktuelle Regelung bez. Kopieren bedenken.
    Es ist nicht erlaubt kopiergeschützte Software zu kopieren.
    Daher auch die Antwort deines händlers.
    was du letztendlich machst ist dein Risiko.


    gruss harlond

  • Zitat

    Original von harlond
    Es ist nicht erlaubt kopiergeschützte Software zu kopieren.
    Daher auch die Antwort deines händlers.


    Wo ist hier der Zusammenhang? Die Becker-CDs sind nicht kopiergeschützt. Natürlich darf man davon eine Sicherheitskopie erstellen und diese verwenden. Das ist bei einem Navi sogar doppelt sinnvoll, da erstens die Original-CDs nicht beschädigt werden können und 2. im Falle eines Diebstahls des Geräts der Dieb nur kopien hat und das Gerät damit sehr viel schlechter verkaufen kann.


    Selbstverständlich darf man aber nicht die kopierten CDs weiterverkaufen oder die Software von anderen kopieren statt selbst zu kaufen. Man darf nur vom eigenen Original eine Sicherheitskopie für den privaten Gebrauch herstellen, mehr nicht. Aber das sollte wohl allen klar sein.


    Tiger

  • Hallo,


    erstens haben die Becker CDs einen Kopierschutz und zweitens ist es nicht gestattet sogenannte Sicherheitskopien zu erstellen.


    Bitte neue Urheberechte ab dem 01.09.03 beachten und den Lizenzvertrag der jeder CD beiligt.


    Aus denen geht das eindeutig hervor.


    Grüße

  • Hi,


    es ist richtig das bisher die becker Cds nicht kopiergeschützt waren, bei der neuen 2.0 und 7.0 weiß ich es nicht.
    Meine Antwort bezog sich auch hauptsächlich auf die neue Gesetzeslage, auf die m.M.n. der Händler auch anspielte.
    Weiterhin kann der Händler ja nicht einfach sagen ja ist kein Problem mit gebrannten!dail es bei gebrannten öfter zu Lesefehler kommen kann, je nach Qualität.Und er als Händler sich später die Beschwerde des Käufers anhören muss.


    Ich denke es wird auch nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Hersteller auch bei Navi-CDs Kopierschutz einführen, um den Verbraucher letztlich zu "zwingen" nur noch Orginale zu verwenden.Wenn halt ne CD kaputtgeht- Pech gehabt, man kann ja für teures Geld wieder ne orginale kaufen.


    gruss harlond

  • hi,


    navishop war schneller im schreiben als ich, :(


    Das Recht auf eine Sicherheitskopie besteht weiterhin, allerdings mit der Einschränkung keine Kopierschutzeinrichtungen zu Umgehen oder zu entfernen, was die Sicherheitskpoie wiederum unmöglich macht.
    Tolles Gesetz, vorallendingen für die Industrie !!!!


    gruss harlond

  • Es ist immer wieder interessant, was für Gerüchte und Halbwissen im Internet rumgeistern. Warum macht sich denn niemand von euch die Mühe, mal im Gesetzestext nachzulesen wenn er schon unbedingt widersprechen muß? Ich erspare mir aus Höflichkeit an dieser Stelle das berühmte Dieter Nuhr Zitat. Für alle die nicht selbst lesen wollen hier die entscheidenden Punkte des neuen Urheberrechtsgestzes zum Thema Sicherheitskopie:


    §69d Abs. 2 UrhG:


    Zitat


    Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.


    §95a Abs. 1 UrhG:

    Zitat


    Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.


    Sicherheitskopien sind also prinzipiell erlaubt. Es dürfen bei einer Sicherheitskopie nach den neuen Urheberrechtsgesetz aber keine wirksamen Schutzmaßnahmen umgangen werden. Zumindest vor 7.0 konnte man die Becker CDs jedoch mit jedem ganz normalen CD-Brennprogramm kopieren. Sollte tatsächlich ein wie auch immer gearteter Kopierschutz enthalten sein, ist dieser im Sinne des Gesetzes nicht wirksam. Ich gehe aber mal davon aus, daß keiner vorhanden ist, warum sollte Becker einen Kopierschutz verwenden, der keine Funktion hat? Ein eine Sicherheitskopie verbietender Passus im Lizenzvertrag ist nicht Gesetzeskonform und damit nichtig.


    Den gesamten Gesetzestext gibts hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/


    Und noch eine nette FAQ zum Thema: http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm


    Nur noch mal zur Klarstellung: Es ist nur eine Sicherheitskopie von der eigenen Originalsoftware für den Eigengebrauch erlaubt und das wars. "Sicherheitskopien" für Freunde oder ähnliches sind illegal genauso wie Kopien von Kopien!


    Tiger