Hallo,
ich habe einen längeren eMailkontakt mit dem LVA-Bayern hinter mir, in dem es unter anderem um die Frage ging, ob es rechtlich zulässig ist, Kartendaten auf den Topo50 CD´s in einem anderen Programm z.B OziCE zu nutzen. Ich war der Meinung, dass man die Daten erwirbt und somit auch das Recht hat, diese in anderen Programme zu nutzen solange man das Original käulich erworben hat.
Doch ich musste mich eines besseren belehren lassen. Mit dem Erwerb der Topo50 CD´s hat man nur das Recht, die Daten auf der Topo50 Benutzeroberfläche zu nutzen - ein Umwandeln in das OZI-Format ist laut Aussage LVA-Bayern illegal und wird verfolgt!
Für mich ist das völlig unverständlich und unklar? Wenn ich mir die Karten von Fugawi ansehe, so sind diese im BSB-Format gerade für den Export in diverse Kartenprogramme gedacht und auch nicht teurer als die LVA-Topo50 Karten und es sind so oder so die gleichenm Daten...steht ja sogar auf der Fugawiseite, dass es von den LVA´s kommt!
Die Argumentation des LVA-Bayern war unter anderem, dass man für den Preis einer Topo50 CD keinen freien Datensatz bekommen würde...aber genau das hat man ja bei den BSB-Karten..??? Es wäre ein illegaler Vorgang, die Kartendaten zu exportieren!
Ich weiß jetzt nicht so recht, was ich mit der Aussage anfangen soll denn ich hatte eigentlich vor, ein gemeinsames Projekt zu starten um das exportieren un kalibrieren von Kartenausschnitten einfacher zu machen und eine Datenbank mit MAP-Files für OziCE zu erstellen. Ich wollte die beiden in Topo50 anzuklickenden Kartenpunkte jeweils als Overlay anbieten und die dazugehörige MAP-Datei für OziCE! Dann müsste man nichts anderes mehr machen als die beiden Punkte des Overlays in Topo50 "Auszudrucken - als BMP ins OZI-Format umzuwandeln" und mit den fertigen MAP-Dateien zu nutzen. Wir könnten also ein Verfahren entwerfen und jeder könnte seine MAP-Files + Overlays auf diese Art sharen - eigentlich ohne Copywriterechte zu verletzten da ja jeder von SEINER CD exportiert!
Es wäre super, wenn es ein paar Rechtsexperteb hier im Forum gibt, die die Aussagen des LVA-Bayern man bestätigen oder widerlegen könnten. So weit ich weiß darf man doch Sicherungskopien von seinem Besitz machen und warum sollte ein OZI-File nicht als Sicherung gelten dürfen...die Daten sind gleich...nur ein anderes Format!
Ich würde das rechtliche Problem gerne lösen.
Es soll aber nicht so rüberkommen, als ob das LVA-Bayern nicht hilfebereit und freundlich auf meine Anfragen reagiert habe. Mir wurde sogar erlaubt, die Karte für die Pocketnavigationswanderung zu veröffentlichen...download aber ausgeschlossen
!
Gruß
Tobi