Meiner Meinung nach muss die Artikelbeschreibung richtig sein, denn es preist die Eigenschaften des Gerätes, wie eine Kartonhülle an.
Ich muss hier ja zunächst kaufen, um dann den "Karton" zu öffnen und um dann festzustellen: "Ach doch nicht..."
Ungeachtet dessen, wenn Du noch innerhalb der 14 tägigen gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabefrist bist, umschicken.
Und falls nun einer auf den Gedanken kommen würde, dass Du das Gerät zu viel "benutzt" hast.... Du hast es ausprobiert, nur so konntest Du ja feststellen, dass die für Dich wichtige, angepriesene Eigenschaft fehlt.
(Im übrigen finde ich den Signalton auch wichtig!)
(Anm.: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung, schließlich bin ich ja nur Inschenör und kein RA)