Vor allem ist dies ja sowieso nur eine Marketing Sache, denn mit den eingeschickten CD's wird ja eh nichts gemacht. Im Gegenteil, eigentlich ist ja ein Mehraufwand da, dies alles anzunehmen und zu entsorgen.
Aber so sind halt die Spielregeln, wobei hier eigentlich einige Dinge fest zu halten sind und von einer Firma dann gelöst werden müßte.
- Der Kunde hat ein bestimmtes Upgrade (hier Cross-Upgrade) bestellt.
- Der Kunde schickt, die mit der Hotline vereinbarte Software ein
- Die Firma schickt das Produkt an den Kunden
- Die Firma belastet die Kreditkarte mit dem vollen Betrag
- Die Versandabteilung interessiert sich nicht für die Hotline
So, nun gäbe es drei Möglichkeiten
1.) Die Software war noch gar nicht aufgerissen und ist innerhalb von 14 Tagen einfach zurück zu schicken.
2.) Die Software ist schon in Gebrauch, der Fehler wurde erst später bemerkt, die Firma sperrtt sich, Juristen müssten sich damit beschäftigen.
In Anbetracht der unnützen Zeitverschwendung, des eigentlichen Marketinggags (CDs einschicken...) und der mangelhaften Informationspolitik innerhalb der Firma, sollte Lösung drei genommen werden.
3.) Die Firma erstattet den "zuviel" eingezogenen Betrag und versucht die internen Prozesse zu verbessern und den Mindergewinn (eigentlich hätten sie gar keinen gehabt, da der Kunde sonst nicht bestellt hätte) unter Qualitätskosten abzubuchen.
Qualitätskosten sind positive Kosten, denn sie dienen dazu Korrekturmaßnahmen und Querschläger in Prozessen zu vermindern.