Beiträge von Anderl

    Hallo Stephan,


    das ganze ist an sich schon eine recht "schwammige" Angelegenheit.
    Mit gesundem Menschenverstand würde ich so argumentieren, daß die Lautstärke natürlich im Rahmen bleiben muss. Gehörschutzstopfen und "Knöpfe" im Ohr stellen für mich, ganz objektiv betrachtet auf alle Fälle eine Beeinträchtigung dar. Fakt ist halt dabei, daß der Gehörgang verschlossen ist, so oder so.


    Gruß


    Anderl

    @starbase


    Für die fahrende "Discotheken" gilt im Grunde das selbe. Also wieder §23 StVO. Darüberhinaus gibt es einige Urteile über soetwas.
    Achja, so wars. Grundlage bildet §23 StVO und zustätzlich kann eine Ordnungswidrigkeit wegen Lärmbelästigung begangen werden. Da kenn ich jetzt die §§ nicht aus dem ff., sorry. Das ganze Ding nennt sich Lärmverordnung.

    Hallo Holger,


    Ich komme Dir nicht mit der Sirenenargumentation. Ich möchte hier nochmals klarstellen, daß mir persönlich diese Problematik am Hinterteil vorbeigleitet.


    Grundlage, auf die sich die "Freunde und Helfer" beziehen ist §23 StVO Abs.1 . Hier wird keine Aussage getroffen was nun erlaubt ist und was nicht. Da es auf diesen Gebiet immer mal wieder zu Problemen kommt, wurde ein internes Rundschreiben veröffentlicht. Hierbei wurde, ich nenne es mal "empfohlen", daß Kopfhörer bzw. Lautsprecher, die das Ohr vollständig umschließen bzw. den Gehörgang verschließen als nicht zulässig zu betrachten sind. Gleiches ist auch auf die allseitsbeliebten Gehörschutzstopfen anzuwenden.
    Ich darf und kann hier momentan nur "zitieren". Das Interna hier zu veröffentlichen würde mich Kopf und Kragen kosten.


    An alle, die mit den großen Lautsprechern auf dem Bike unterwegs sind. Rundfunk- und Tonwiedergabegeräte sind auf Krädern genemigungspflichtig.


    Hierzu StVZO: §35 (12), Erl 19 zu §49, §30 (1) u. §30c, Erl. 8 zu §30c.


    Als viel Spaß beim Muckehören oder Gehörschützen. Mir ist das schnuppe, solange ich nicht etwas damit zu tun hab.


    Gruß


    Anderl

    Hi,


    Eines möchte ich dringend loswerden. Es ist rechtlich definitv verboten einen "Knopf" im Ohr zu haben. Wer sich ein wenig mit dem Kommentar der StVO/StVZO beschäftigt wird schnelle feststellen, daß lediglich Lautsprecherpads im Helm erlaubt sind.


    Natürlich gilt wie immer die Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter, .........., aber im Falle eines Falles kann das böse Nachwirkungen haben. Und denkt immer daran, es soll Sachverständige geben, die sich auch mit Navi's am Moped auskennen.


    Gruß


    Anderl

    Hi,


    Nein extra aktivieren musst Du nicht. Du solltest eher mal nachsehen, ob nicht irgendeine andere Anwendung den IrDA-Port belegt. In Frage kommt da z. B. eine externe Tastatur oder ähnliches. Könnte also durchaus sein, daß der Vorbesitzer da noch irgendwas drauf hat.
    Darüberhinaus hat Nevo die "gute" Eigenschaft, die Konfigurationsdateien im iPAQ-Filestore abzulegen. Damit bleibt die Konfiguration natürlich auch nach einem Hardreset noch erhalten. Könnte also auch daran liegen.
    Ich würde Dir also empfehlen, diese Dateien mal zu entfernen und dann Nevo auf Deine Geräte zu konfigurieren.


    Gruß


    Anderl

    Hi,


    Ich würde Dir den Gebrauch eines externen Kartenleser sogar wärmstens ans Herz legen. Die Übertragung der Daten mittels AS ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Solche Probleme kannst Du durch den Gebrauch eines Kartenleser eindeutig ersparen.


    Gruß


    Anderl

    Hi waalross,


    PS ist normalerweise ein "kostenloses" AddOn von Autoroute. Wenn Du also Autoroute hast, dann müsste sich im Installationsverzeichnis von Autoroute auf deinem Laptop/Desktoprechner eine Installationsdatei von PS befinden. Wenn nicht müsste es zumindest auf der CD von Autoroute sein.
    Leider kann ich Dir den genauen Pfad und den Namen der Datei nicht nennen. Evtl. findest Du auch einen Hinweis darauf in der Hilfe von Autoroute.


    Damit sollte es eigentlich funktionieren.


    Gruß


    Anderl

    Hi,


    also der Empfänger strahlt nichts aus, zumindest nicht absichtlich. Was natürlich immer vorhanden ist, sind die elektromagnetischen Strahlen. So wie bei allen elektr. Geräten.


    Gruß


    Anderl

    @all,


    Doch es gibt einen Emulator!!! Der ist aber für den Otto-Normalverbraucher garantiert nicht erschwinglich und wurde ausschließlich für Entwickler gedacht.
    Der PPC-Emu ist von Microsoft und wäre an sich kostenlos. Allerdings setzt er andere MS-Software voraus und diese treibt den Kostenfaktor in die Höhe.


    Freewarealternativen sind mir derzeit absolut nicht bekannt.


    Mit der Forumssuche finden sich einige Beiträge zu diesem Thema. Stichwort "Emulator"


    Gruß


    Anderl

    Hi,


    Super Hotline, das was Du da beschrieben hast, grenzt ja schon fast an nem Fall für den Verbraucherschutz, oder noch besser CoputerBild deckt auf.


    Ne im Ernst, ruf an und mach da richtig Druck. Das kanns ja wohl überhaupt nicht sein.


    Viel Glück und toi, toi, toi


    Anderl