Zitat von Ralf25
Woher soll der Käufer einer solchen Version wissen, ob das Navi geklaut wurde, in den Gully gefallen ist oder weiterverwendet wird? Der Käufer hat doch überhaupt keinen Einfluß darauf, was mit der Hardware weiterhin passiert.
Nicht der gutgläubige Käufer macht sich strafbar, sondern der Verk. durch den Einsatz einer Kopie (ohne Original).
Also bei geklaut sieht der Gesetzgeber das schon anders, da reicht die Bandbreite von Beschlagnahme der Ware bis zum Hehlereivorwurf, wenn du deinen guten Glauben nicht nachweisen kannst ..
Das andere sehe ich auch so, aber ich glaube viele, die ihre DVDs verkaufen, wissen gar nicht das sie sich strafbar machen.
Bei dem letzten Aldi-Gerät vom 14.07. war auf dem 2GB internen Speicher das komplette System drauf, komplette Installation und alle Karten. Da haben bestimmt auch einige gedacht, das sie die DVD gar nicht brauchen ..
Gruss
Silent