Servus,
euch ist schon klar, das diese Software in der STVO nicht erlaubt ist und das es bei nicht beachten Bußgeld, Punkte in Flake und das Gerät eingezogen werden kann???
Nach §23 Abs. 1b StVO ist es verboten, Radarwarner im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen. Diese Ordnungswiedrigkeit wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg geahndet. Das gilt laut Bundesministerium auch für Programme, mit denen Navigationssysteme stationäre Blitzanlagen anzeigen. Die Software gilt auch dann als Betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CD´s mit dem POI-Warner dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden.
Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind. (Az 6 F 6/04) traurig
Wie es aus dem Text zu vernehmen ist,dreht es sich nicht um welche Art der Navis es sich handelt ! Ob PDA oder PNA oder Autoradio oder oder.... sondern um das verbotene Programm welches man damit benutzt und aufgespielt ist! Und da gibt es keinen Unterschied ob es ein PDA ist welches dieses verbotene Programm aufgespielt hat, oder eines anderen Navi! böse
Mir eigendlich unverständlich das hier im Forum über Kopien/kopieren von Navigationssoft nicht berichtet werden darf aber bei Radar- und Blitzwarnersoftware weiter empfohlen wird.
Was sagen denn die Admin´s und Mod´s dazu??
Gruß Max