Hallo,
ich habe momentan ziemlichen Ärger mit einer Reklamation bei MEDION und wäre
Euch für Argumentationshilfen und Unterstützung sehr dankbar:
Am 18.06.2003 erwarb ich von ALDI-Nord ein Navigationssystem mit Pocket PC MD
7200 (bei dem PDA handelt es sich offensichtlich um den Yakumo Delta). Das
System funktionierte bis vor einigen Tagen einwandfrei.
Am 16.09.2003 schaltete ich den PDA ein und berührte wie sonst auch immer mit
dem Eingabestift den Bildschirm, um ein Programm zu starten. In diesem Moment
wurde der Bildschirm plötzlich total hell, und es bildete sich ein schwarzer,
unregelmässig auseinander laufender Streifen darauf. Man konnte von da an nichts
mehr auf dem Display erkennen.
So etwas passiert nach Murphys Law natürlich genau dann, wenn man das
Navigationssystem dringend benötigt, nämlich 2 Wochen vor dem geplanten Urlaub
Abgeschreckt von Aussagen einiger Teilnehmer in diversen Foren
(angeblich nicht angekommene Pakete; sehr lange Reparatur-Wartezeiten,
wobei erst einmal eine ganze Woche benötigt werde, um die eingeschickten Teile
EDV-mässig zu erfassen) machte ich mich mit Garantiekarte und Kopie des
Kassenbons bewaffnet persönlich mit meinem Auto zu MEDION in Mülheim auf. Die
Fahrstrecke von insgesamt 130 km hin und zurück nahm ich in Kauf, denn ich
wollte Gewissheit haben, dass MEDION die defekte Sache auch wirklich erhält
und registriert. Vielleicht wären sie ja sogar bereit, mir den PDA an Ort und Stelle
umzutauschen?
Aber es kam ganz anders...
Ich reihte mich geduldig in die Schlange der anderen wartenden Kunden ein und
wurde schließlich von dem ersten Sachbearbeiter bedient. Ich beschrieb ihm was
vorgefallen war. Er nahm den PDA kurz in die Hand um meinte dann, das Display
sei gebrochen. Dieser Schaden könne nicht als Garantiefall anerkannt und nur
kostenpflichtig repariert werden, der Kostenvoranschlag würde sich schätzungsweise auf
98 EUR belaufen. Damit war ich natürlich nicht einverstanden.
Der Sachbearbeiter sagte mir, dass in seinen Zuständigkeitsbereich nur die
kostenpflichtigen Reparaturen fielen, und er holte daraufhin einen weiteren.
Dieser schaute sich den PDA an und bestätigte die Meinung seines Kollegen, das
Display sei gebrochen, es sähe so aus, als hätte jemand mit dem Finger Druck auf
den Bildschirm ausgeübt, und damit sei mein Garantieanspruch verwirkt. Ich erklärte
ihm, dass dies nicht der Fall war, ich wie vorgesehen den Eingabestift zur
Bedienung des PDAs ordnungsgemäß verwendet habe und auf meinem Recht auf kostenlose Behebung
des Schadens bestehen würde.
Nun wurde ein Techniker zu unserer Diskussionsrunde geholt. Auch von diesem kam
die Aussage, der Schaden sei vermutlich von mir selber zu verantworten und
MEDION dafür nicht ersatzpflichtig. Mein wiederholter Protest, dass ich das
Gerät sachgemäss bedient habe, wurde von ihm mit den Worten abgetan: "Wir können
jetzt noch stundenlang darüber streiten, wir bleiben bei unserem Standpunkt".
Ich verlangte daraufhin seinen Vorgesetzten zu sprechen.
Mittlerweile ziemlich verärgert, berichtete ich diesem von neuem, wie sich der
Vorfall zugetragen hatte. Der PDA wurde nun in der Werkstatt aufgeschraubt, und
mein vierter Sachbearbeiter sagte: "Da ist eine Druckstelle auf dem Display zu
erkennen. Es ist gebrochen. Wir können kostenlos nichts für Sie tun." Ich
beteuerte ein weiteres Mal: "Ich habe das Gerät bei normal ausgeübtem Druck mit
dem Eingabestift bedient. Wenn das bei meinem Modell verwendete Material einen
Fehler hat und dem alltäglichen Gebrauch in zulässiger Weise nicht standhält,
kann das doch wohl nicht mir angelastet werden!"
Ich fragte ihn, ob es zu der Geschäftspolitik von MEDION gehört, berechtigte
Garantieansprüche ihrer Kunden erst einmal abzulehnen und diesen generell ein
Eigenverschulden zu unterstellen. Ich wies darauf hin, dass mir die kürzlich
zahlreich aufgetretenen Fälle bekannt sind, in denen MEDION bei den
Navigationssystemen unzureichende Auto-Halterungen geliefert hatte, die PDAs
aufgrund dessen herausfielen und beschädigt wurden, und dass die Firma hier
zunächst ihren Kunden eine "unsachgemässe Befestigung und damit Garantieverlust"
unterstellt und dadurch für eine Welle der Empörung gesorgt hatte, derem Druck
sich MEDION schliesslich beugen und die Ansprüche der Kunden erfüllen musste.
Ich bekam zu hören: "Jede Art der Beschädigung des Displays hinterlässt ein
erkennbares Muster. Bei Ihnen ist festzustellen, dass das Gerät nicht durch
einen Sturz, sondern durch Druckausübung beschädigt wurde. Wenn Sie mit unserer
Entscheidung nicht einverstanden sind, müssen Sie sich halt schriftlich bei
unserem Kundenmanagement beschweren". Ich verlangte nach dem Geschäftsführer und
erhielt die Auskunft, dieser könne sich nicht "um jeden kleinen Fall kümmern"
und sei "sowieso unerreichbar ins Ausland verreist". Na, so ein Zufall aber
auch...
Wir sind letzten Endes so verblieben, dass MEDION den Vorgang direkt an das
Kundenmanagement weiterleitet. Man würde sich in den nächsten Tagen bei mir
telefonisch melden. Na, ich bin ja mal gespannt...
Eine direkte Durchwahl oder einen Ansprechpartner im Falle eines ausbleibenden
Rückrufes konnte man mir nicht nennen, ich müsse dann eben
die 0180er-Nummer der Hotline wählen. Ein kundenorientiertes Unternehmen, die Firma MEDION, nicht
wahr?
Nun meine Fragen an Euch:
- gibt es da draussen noch andere Leidgeprüfte, die ähnlich schlechte
Erfahrungen mit MEDION gemacht haben?
- was kann ich MEDION wegen des gebrochenen Displays noch an Argumenten liefern?
- kann man sich bei ALDI über MEDION beschweren? An wen genau wendet man sich da am besten?
- über welche Print-Medien (Computerzeitschriften usw.) kann man den Fall publik machen und MEDION
unter Zugzwang setzen?
- wie kann ich zu meinem Recht kommen? Ich habe eine
Rechtschutzversicherung, aber ob ein Anwalt wegen ca. 98 EUR schon tätig wird?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar und werde hier natürlich berichten, was aus der Sache
geworden ist!
Bis dann
Mister Floppy