Navi mit Fahrtenbuch integriert möglich?

  • Hallo


    Mich interessiert gerade, ob man eine Navigationslösung bekommen kann, die so ein Fahrtenbuch führt, wie es manche ja fürs Finanzamt führen müssen.


    -toa-

  • Wie flipper500 schreibt, hat auschschliesslich Destinator 3 ein nicht änderbares Fahrtenbuch, das vom Finantamt anerkannt wird


    aber deswegen Desti 3 aös Navi empfehlen, würde mir nie einfallen - Gott behüte





    Navigon MN|5 kann ein Fahrtenbuch im Excel-Format schreiben - da dies änderbar ist, wird es nicht automatisch vom Finanzámt anerkannt


    ich habe mit meinem Finanzamt einen Deal vereinbart:
    Da ein händisch geschriebenenes Fahrtenbuch anerkannt werden muss - obwohl jeder weiss, dass dies auch nachträglich geschrieben werden kann/geschrieben wird - nehmen die mein Excel-Sheet als mein Fahrtenbuch* - lediglich habe ich mich bereiterklärt, jederzeit, auch ohne Vorankündigung, einer Kontrolle des Tachostandes und dem dazu passenden Fahrtenbuch zuzustimmen - bis jetzt hatte ich aber noch keine Kontrolle


    *ich muss lediglich bestätigen, dass die Eintragungen in elektronische Form und der Ausdruck davon den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen



    Daher ist es meines Erachtens eine Verhandlungssache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, ob er das Excel-Fahrtenbuch anerkennt, das Navigon MN|4 oder MN|5 liefern können

  • @Klaubi


    Du sprichst jetzt aber von einem österreichischen FA, oder?
    In D ist ein Excelfahrtenbuch definitiv nicht zulässig, es sei denn, es ist auch Grundlage der monatlichen Reiskostenabrechnung und wird dementsprechend verbucht.


    Auch dürfte in D kein Sachbearbeiter dies mit einem Steuerpfl. vereinbaren, würde seine Zuständigkeit weit überschreiten.


    Es gibt noch eine andere Möglichkeit, müsste ich die Firma mal am Montag raussuchen, die bieten ein elektr. Fahrtenbuch mit Aufrüstmöglichkeit zum Nav soviel ich weiß, kostet aber weit über 1000,- .


  • Also das versteh ich nicht. Wie Klaubi schreibt, wird doch auch in Deutschland ein Fahrtenbuch, welches mit der Hand geschrieben ist, anerkannt. Wenn die vom FA sich da quer stellen, dann druck ich mir mein Excelsheet aus und schreib´s dann mit der Hand ab. Dann erkennen die es an :D :D :D

  • Quelle: Niedersächsisches FG, Urteil vom 5.5.2004, Az. 2 K 636/01

  • Das ist dann wie so viele andere Vorschriften nachvollziehbar :). Wenn ich´s in Excel selber eintippen würde und dann ausdrucke, geht´s nicht, aber wenn ich´s mit der Hand aufschreibe, dann gehts. Also logisch ist das für mich nicht. Außerdem wohn ich nicht in Niedersachsen sondern in Bayern ;)

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