Die Vorversion berechtigt zum Upgrade.
Das heißt aber nicht automatisch, dass das Upgrade nur in Verbindung mit der Vorversion genutzt werden darf, denn ich darf ja die Vorversion selber auch weiter nutzen.
Ob nun ich selber bspw. TT2 und TT3 nutze oder ein anderer ein der beiden Versionen spielt hierbei keine Rolle.
Wenn der Upgradeanbieter ausdrücklich die Nutzung der alten Software untersagt bzw. sich die Lizenz übertragen lässt, dann sieht das natürlich anders aus.
In meinem Fall waren weder TT2 noch TT3 registriert und ich konnte sie somit entbundlen.
Übrigens unterscheiden sich TomTom Upgrade-CDs nicht von der Vollversion, d.h. es gibt auch keine anderen Lizenzbedingungen.
Sascha