... jo, meine Fazer 1000 hat das Navi auch immer im Kartenfach des Tankrucksacks dabei und das geht echt wunderbar.
Bei ner Pause kommt das Dingens dann raus damit es ein bischen abkühlt ...
... jo, meine Fazer 1000 hat das Navi auch immer im Kartenfach des Tankrucksacks dabei und das geht echt wunderbar.
Bei ner Pause kommt das Dingens dann raus damit es ein bischen abkühlt ...
Hallo Orgenizer,
ich bin hier eigentlich nur zufällig über eure Diskussion gestolpert und muss mich dazu einfach mal äußern.
Ich habe mir vor ca. 2 Monaten eben diesen Halter von motocam gekauft und bin extrem zufrieden damit: Super Aufnahmen mit der Cam und für den PDA unschlagbar ...
Auch ich war am Anfang ein wenig skeptisch, was ABE etc. angeht und bin mit dem Halter beim TÜV gewesen.
Ich wollte den Halter eintragen lassen, um allen Eventualitäten (Versicherung, etc) aus dem Weg zu gehen.
War leider nicht möglich, da es nichts einzutragen gibt. Der TÜV-Fritze hat mir ziemlich genau das bestätigt, was die Jungs von Motocam auf ihrer Homepage auch schreiben. Das Teil hat keinerlei erhöhtes Gefahrenpotential und ist als Halterung für Kameras und PDAs nicht abnahmepflichtig.
Das gleiche sollte wohl auch für den Halter von RAM-Mount gelten.
Da sieht man doch wieder einmal, dass man lieber nicht zur DEKRA geht, da die sich ja scheinbar nicht ganz so gut auskennen wie die vom TÜV ...
Liebe Grüße,
Hans.
Moin!
Hmmm...mal abgesehen davon, das der Halter nur was für Bucklige und Naked Bikes ist, auf meiner LC8 müsste ich den Halter ca 50 cm nach oben verlängern, damit er überhaupt über die Scheibe schaut,....
wird man hier von TÜV zu TÜV und DEKRA zu DEKRA 10 Leute und 12 Meinungen finden.
Das Teil ist doch definitv fest mit dem Krad verbunden.
Wenn es nicht eintragungspflichtig im Sinne einer Bauartveränderung ist, dann sollte es eine ABE geben und die Nr. auf dem Teil vorhanden sein.
Zumindest sollte der Hersteller in der Lage sein, schriftlich die Unbedenklichkeit des Teiles zu bescheinigen.
Ist es eintragungspflichtig, dann sollte ein Gutachten vorliegen, mit dem die Eintragung problemlos möglich ist.
In beiden Fällen ist der Hersteller gefragt.
Also, bevor hier weiter ein " Glaubenskrieg" herrscht, wäre es doch besser eine schriftlich Aussage vom Hersteller einzufordern und diese mitzuführen.
Damit sollte doch der Fahrer aus dem Schneider sein, oder liege ich falsch.....
VG
Schimmi
Moinsen
Ich für mein(en) Teil seh das ganz schlicht: wenn ich bei Gretchen mittig nach vorn über den Tank absteige, hat da kein gleich wie gearteter harter Gegenstand irgendwas zu suchen... mir vollkommen Ladde, ob das irgendjemand für unbedenklich erklärt. Wenn ich mich abpacke und mir hinterher nicht mehr Ladde sein kann, nützt mir das auch nichts...
Ne Kamera gehört wegen mir an den Helm oder noch besser unter Lenkerhöhe an die Gabel. Und am allerbesten fährt man sowieso, wenn man nicht versucht, tolle Bilder zu fahren...
Meine 0,02 :§$%
Gute Fahrt
Eckehard
Servus,
was spricht eigentlich dagegen, die Halterung fürs Auto an den Drehzahlmesser zu pappen?? Hat das schon mal jemand getestet??
Greez
DaBuschi
ZitatAlles anzeigenOriginal von DaBuschi
Servus,
was spricht eigentlich dagegen, die Halterung fürs Auto an den Drehzahlmesser zu pappen?? Hat das schon mal jemand getestet??
Greez
DaBuschi
Da sehe ich ja nicht mehr wenn die Nadel den " Roten Bereich :firedevil " nach rechts verlässt ! ;D:gap
ZitatAlles anzeigenOriginal von orgenizer
Bigakki:
leider definitiv NEIN. Das Ding ist eindeutig eine fixierte Festanbringung und hat mit einem Tankrucksack nichts gemein. Ich darf Dir leider versichern, dass das Ding hier im Hause ganz klar beanstandet würde und auch die Plakette verhindert. Das Ding ist ganz deutlich eine größere Gefährdung so nah vor dem Gesichtsfeld.
Aber danke für den Hinweis auf die FAQ.
Der Text zum Thema dort ist schon etwas frech. Seit wann ist ein Tankrucksack ein Träger zur Aufnahme von Lasten? Das ist schlicht ein Gepäckstück, welches "angemessen gesichert" sein muss. Warum sollten diese eine Sonderregelung erfahren?
Natürlich brauchen auch Kofferhalter und Gepäckträger eine ABE. Diese kann jedoch, gerade bei Kofferhaltern als Richtlinie bereits zum Motorrad gehören.
Glauben die echt, wenn man einen Ski-Träger auf den Tank löten würde wäre das legal? Wäre ja auch ein Lastenträger.
Übrigens stellt das Konstrukt auch noch eine Manipulation anderer, abnahmepflichtiger Teile dar. Der Tankverschluss ist danach nicht mehr entsprechend seinem Bauartmuster.
Sehr merkwürdig.
Allerdings sehr merkwürdig, vor allem weil es ja auch Leute in eurem Verein gibt, die keine Korinthenkacker sind. Ich habe an meinem Moped einige Sachen dran, die nicht eingetragen sind und auch nach Aussage meines Dekra-Mannes nicht eingetragen werden müssen. So auch eine selbst gebaute Halterung für den PDA am Lenker, die fest verschraubt ist.
Seit wann ist der Tankverschluß dann nicht mehr seinem Baumuster entsprechend????
Muß ich jetzt mnein Moped neu abnehmen lassen, wenn ich die Verkleidungsscheiben mit Edelstahlschrauben festzurre?
Gott erhalte unseren Beamtenstaat und die, die daran verdienen.
Kawa-Treiber
ZitatOriginal von TigerOnTour
Da sehe ich ja nicht mehr wenn die Nadel den " Roten Bereich :firedevil " nach rechts verlässt ! ;D:gap
Naja, schalten sollte man freilich nicht vergessen, aber bei 5 Gängen muss ich das eh nicht so oft. Eigentlich nur 3 x (also schon 4x Schalten, aber nur 3 Schaltvorgänge). Bei 80 in 2., bei 160 in 3. und bei 220 gleich direkt in den Schongang nr. 5.
Bin ja gestern schon mal durch München so gefahren. aber da nasse Fahrbahn und innerorts wars natürlich nicht wirklich nen Belastungstest.
Ist die Frage, ob das teil auch bei 250 oder drüber noch hält
Ich möchte auch mal meinen Senf zu diesem Thema abgeben.
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